Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 06. März 2017 wurde die Maßnahme „Ausbau zwischen Stalldorf und Riedenheim“ durch das Staatliche Bauamt vorgestellt. Das Staatliche Bauamt Würzburg wurde beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen. Die vorgestellte Planung beinhaltete den Ausbau des gesamten Streckenabschnittes zwischen Stalldorf und Riedenheim.

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 25. September 2017 wurde beschlossen, die Maßnahme aufgrund einer im Baufeld befindlichen und parallel zur Straßenbaumaßnahme zu sanierenden Fernwasserleitung in zwei Bauabschnitte mit jeweils separater Ausschreibung zu teilen. Der erste Bauabschnitt sollte hierbei im Jahre 2017 begonnen werden sowie der Zweite im Jahre 2019 um dem Zweckverband Fernwasserversorgung Franken (FWF) die Möglichkeit einzuräumen die Fernwasserleitung in dem Jahr 2018 zu sanieren.

Die zeitliche Verzögerung resultierte hierbei aus der erforderlich werdenden naturschutzfachlichen Untersuchung für die Verlegung der Fernwasserleitung durch das FFH-Gebiet („Lindach, Stöckach“). Die Verlegung der Fernwasserleitung beruhte auf der Vorgabe spezielle Abstände zwischen der Leitung und Bepflanzungen bzw. baulichen Anlagen einzuhalten.

In der 42. KW dieses Jahres wurde dem Staatlichen Bauamt Würzburg durch die FWF mitgeteilt, dass nach intensiver Prüfung eine Verlegung in nächster Nähe zum zukünftig entstehenden Straßenkörper möglich ist. Die zeitliche Verzögerung aufgrund naturschutzfachlicher Betrachtungen werde somit nicht mehr gegeben.

Aufgrund des bereits bestehenden Bauvertrages mit der Firma STRABAG (739.459,01 €) ist es nicht mehr möglich die zwei separaten Bauabschnitte zu einem zusammenzuführen.

Durch die geänderten Randbedingungen wird der zweite Bauabschnitt bereits im Jahr 2018 ausgeschrieben, so dass diese Bauarbeiten direkt nach Beendigung des ersten Abschnittes beginnen können. Die Verlegung der Fernwasserleitung kann parallel verlaufen.

Nach Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken wird die Förderung der Maßnahme folgend angepasst. Die Vorsorgemaßnahme kann entfallen und die zwei separaten Bauabschnitte werden als eigenständige Maßnahmen in das Förderprogramm aufgenommen. Der Förderumfang bleibt hierbei gleich.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen für den zweiten Bauabschnitt zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag für den zweiten Bauabschnitt auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

 

 

 

Debatte:

 

Herr Brückner vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen für den zweiten Bauabschnitt zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag für den zweiten Bauabschnitt auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.


Zur weiteren Veranlassung an StBA Herrn Brückner, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA