Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Bauausschuss vom 14.11.2014 wurde das Staatliche Bauamt beauftragt die Signalisierung des Knotenpunktes Oberdürrbacher Straße zu planen und die Maßnahme in das aktuelle Bauprogramm aufzunehmen. In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 18. Juli 2017 wurde die Maßnahme erläutert und die Kostenschätzung vorgestellt. Durch den Beschluss vom 18. Juli 2017 wurde der Herr Landrat ermächtigt die zu schließende Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen und den Zuschlag auf das günstigste Angebot zu erteilen.

 

Aktueller Stand der Maßnahmenplanung:

Nach der erfolgten Verkehrszählung und der aufgestellten Kreuzungsvereinbarung sowie der aktuellen Planung, stellen sich die Kosten für die Maßnahme wie folgt dar:

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden nach aktueller Kostenermittlung vom 23. August 2017 mit 616.879,34 € (brutto) angegeben.

Die Kosten für diese Maßnahme werden nach dem Kreuzungsrecht ermittelt und anteilig auf die beteiligten Baulastträger, hier Gemeinde Veitshöchheim und Landkreis Würzburg, aufgeteilt. Somit ergeben sich nach dem festgesetzten Kostenteilungsschlüssel der Kreuzungsvereinbarung Kosten in Höhe von ca. 380.900 € für den Landkreis Würzburg.

In der Sitzung vom 18. Juli 2017 wurden die geschätzten Kosten mit einer Höhe von ca. 331.000 € angegeben. Die Steigerung des Landkreisanteils rührt hierbei nicht durch gestiegene Baukosten sondern durch die Konkretisierung des Kostenteilungsschlüssels.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.

Der Landrat wird ermächtigt die Kreuzungsvereinbarung abzuschließen und den Zuschlag auf das günstigste Ausschreibungsangebot zu erteilen.

 

 

 

 

Debatte:

 

Herr Brückner vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert den Sachverhalt.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.

Der Landrat wird ermächtigt die Kreuzungsvereinbarung abzuschließen und den Zuschlag auf das günstigste Ausschreibungsangebot zu erteilen.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – Herrn Brückner, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA