Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Das Evangelische Beratungszentrum (EBZ) des Diakonischen Werkes und der Psychotherapeutische Beratungsdienst (PTB) des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) bieten seit einigen Jahren außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe Beratung für Eltern und ihre Kinder mit Behinderung, Erwachsene und Paare mit Behinderung, zusätzlich zu ihrem ursprünglichen Angebot in der Lebens- und Erziehungsberatung an.

 

Die Finanzierung lief bislang über nicht staatliche, gemeinnützige Organisationen und ist in diesem Jahr ausgelaufen.

 

Der Fachbereichsleiter 31a hat bereits zu Beginn dieses zusätzlichen Angebotes, das nicht zu den Pflichtaufgaben des Jugendamtes aufgrund des SGB VIII gehört, darauf hingewiesen, dass eine Förderung durch die öffentliche Jugendhilfe aufgrund der Personenkreiszuordnung der Zielgruppe zum SGB XII nicht möglich ist und sich ggf. hier Erwartungen aufbauen, die bei einer weiteren nicht öffentlichen Förderung dann als Forderung an die Kinder- und Jugendhilfe im Raum stehen könnte.

 

Beide Träger möchten das Angebot fortsetzen, haben bislang keine weiteren nicht staatlichen Geldgeber gefunden und beantragen nun beim Landratsamt Würzburg und bei der Stadt Würzburg eine entsprechende Förderung dieses ergänzenden Angebots im Aufgabenspektrum des SGB XII.

 

Es wurde auch ein Antrag an den Bezirk Unterfranken gestellt. Der Gesamtaufwand beträgt z. B. beim SkF 14.000,00 €, wovon je 25 % die beiden Jugendämter und 50 % der Bezirk Unterfranken tragen soll.

 

Eine Regelförderung durch den Landkreis Würzburg schließt die Fachverwaltung strikt aus, da die gesetzliche Grundlage und die sachliche Zuständigkeit fehlt.

 

Außerdem wurde bereits zu Beginn der beiden Zusatzangebote mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Nichtzuständigkeit der öffentlichen Jugendhilfe vorliegt.

 

Die Fachverwaltung möchte auf Hinweis auf die Kritik der Regierung von Unterfranken hinsichtlich der überdurchschnittlichen Quote des Landkreises Würzburg an der Auslobung freiwilliger Leistungen auch keinen Freiwilligenzuschuss gewähren.

 

Bei näherer Prüfung durch den Fachbereich 31a kann man jedoch bei genauerer Betrachtung ein zuständigkeitsübergreifendes, sozialraumbezogenes Engagement in diesem Zusatzangebot erkennen, das über den PTB des SkF und seine beiden Außenstellen in Ochsenfurt und Giebelstadt auch in den Landkreis örtlich wirken kann.

 

Die Fachverwaltung empfiehlt daher, das Zusatzangebot der beiden Beratungsstellen als Sozialraumprojekt anzuerkennen und für den Zeitraum des Jahres 2018 aus dem Finanzbudget für Sozialraumprojekte einen einmaligen Finanzzuschuss für beide Projekte in Höhe von zusammen 4.000,00 € vorzusehen.

 

Die noch verbleibenden Restmittel zur Finanzierung mögen sich die beiden Beratungsstellen durch andere Finanzgeber fördern lassen. Dies gilt auch für die Zeit nach 2018 bis zu einer gesetzlichen Grundlage zur Förderung eines solchen Angebotes.

 

Debatte

 

Herr Fachbereichsleiter Gabel erteilt den Hinweis nach Artikel 43 LkrO hinsichtlich der Vertreter des SkF Würzburg, Herr Meixner und des EBZ Würzburg, Herrn Schrappe.

 

Herr Kreisrat Rützel monierte die Quote der freiwilligen Leistungen. Frau Kreisrätin Schäfer betonte auch als Behindertenbeauftragte des Landkreises die Wichtigkeit der Förderung dieser Maßnahme. Frau Kreisrätin Heeg schloss sich dieser Auffassung an. Herr Landrat Nuß betonte, dass erst unmittelbar vor der Jugendhilfeausschusssitzung er sich mit der Verwaltung erneut abgestimmt habe und einen neuen Beschlussvorschlag vorlegt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag für die inklusive Beratung von Eltern mit behinderten Kindern den Haushaltsansatz für Sozialraumprojekte befristet für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 zweckgebunden für die Bezuschussung der inklusiven Erziehungsberatung beim Evangelischen Beratungszentrum und beim Psychotherapeutischen Beratungsdienst des SkF um insgesamt 4.000,00 € pro Haushaltsjahr anzuheben.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag für die inklusive Beratung von Eltern mit behinderten Kindern den Haushaltsansatz für Sozialraumprojekte befristet für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 zweckgebunden für die Bezuschussung der inklusiven Erziehungsberatung beim Evangelischen Beratungszentrum und beim Psychotherapeutischen Beratungsdienst des SkF um insgesamt 4.000,00 € pro Haushaltsjahr anzuheben.