Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 55, Anwesend: 55

Sachverhalt:

 

Mit Beschlussfassung des Kreistages in der Sitzung am 05.12.2016 wurde die Gebührensatzung für die landkreiseigenen Sportanlagen neu erlassen. Somit werden seit dem 01.01.2017 auch von Vereinen aus dem Landkreis Würzburg Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensatzung vom 05.12.2017 liegt als Anlage bei.

 

Nach der bisherigen Regelung in § 3 Ziff. 4 der Gebührensatzung werden die Gebühren für außerschulische Nutzungen nur stundenweise (60 Minuten) abgerechnet. Hier wurde die Regelung aus der vorherigen Satzung übernommen.

 

Es hat sich allerdings gezeigt, dass die Sportvereine mittlerweile regelmäßig auch Trainingszeiten mit einer Dauer von 90 Minuten abhalten möchten. In diesem Fall tritt nach der bisherigen Regelung eine höhere Belastung für die Vereine ein, da sie zwei volle Stunden bezahlen müssen.

 

Um den Anforderungen der Vereine besser gerecht werden zu können, ist daher vorgesehen, die Gebührensatzung so zu ändern, dass bei außerschulischen Nutzungen, insbesondere durch Vereine, eine Abrechnung auch im 30-Minuten-Takt möglich wird.

 

Die als Anlage beiliegende 1. Änderung der Gebührensatzung für die Sportanlagen des Landkreises Würzburg soll rückwirkend zum Beginn der neuen Hallensaison 2017/18 ab September 2017 gelten. Die Nutzungszeiten vor dem September 2017 sind bereits auf Basis der bisherigen Regelung abgerechnet. Weitere Änderungen an der Gebührensatzung erfolgen nicht.

 

Die Prüfung durch das Kreisrechnungsprüfungsamt ist abgeschlossen, von dort bestehen keine Bedenken.

 

Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20.11.2017 mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung der Gebührensatzung für die Sportanlagen des Landkreises Würzburg befasst und empfiehlt dem Kreistag die Zustimmung zu dieser Änderung.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Sportanlagen des Landkreises Würzburg zur Kenntnis und stimmt dem vorliegenden Entwurf der Schulverwaltung mit Wirkung zum 01.09.2017 zu.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dürr, Fachbereichsleiter Hochbau-, Grundstücks- und Liegenschaftsverwaltung, erläutert den Sachverhalt.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Sportanlagen des Landkreises Würzburg zur Kenntnis und stimmt dem vorliegenden Entwurf der Schulverwaltung mit Wirkung zum 01.09.2017 zu.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA