Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

 

1. Neuantragszahlen der letzten 12 Monate (September 16 bis August 17)

 


 

Neuanträge gesamt mit den Neuanträgen aus dem Rechtskreis der Flüchtlinge
(01.09.2016 -31.08.2017)

 

 

Der deutliche Rückgang, beginnend ab April 2017, im Rechtskreis der Flüchtlinge resultiert
u. a. aus der Bindung von Arbeitskapazitäten beim BAMF (durch die im Jahr 2017 angeordnete Stichprobe und sich der daraus ergebenden Mehrarbeit).

„Als Reaktion auf die Qualitätsmängel bei der Asylbehörde hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière Ende Mai umfangreiche Kontrollen angekündigt. Bis zu 100.000
positive Asylentscheidungen sollten noch einmal überprüft werden. ….. „Gegenwärtig planen wir die Vorgehensweise", räumt das BAMF auf Anfrage ein. Erst im August werden die ersten Prüfungen beginnen.“[1]

Zum Stichtag 14.09.2017 waren 460 Personen im Fachbereich 32 im Rechtskreis AsyllbLG im Leistungsbezug. Diese Personengruppe stellt potenzielles Klientel für das Jobcenter und den Rechtskreis SGB II dar. Voraussetzung für den Rechtskreiswechsel ist jedoch eine entsprechende Anerkennung als Flüchtling, Zuerkennung des Subsidiären Schutz o. ä. durch das BAMF.


 

2. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter Landkreis Würzburg

 

 

 


 

3. Entwicklung der Flüchtlinge[2] im Jobcenter Landkreis Würzburg

 

 

 


 

4. Bestandszahlen der Flüchtlinge im Jobcenter im bundesweiten Vergleich

 

Mit Mail vom 08. August 2017 erhielt das Jobcenter Landkreis Würzburg erstmals einen bundesweiten Vergleich von 401 Jobcentern. Hierin wurden die absoluten und prozentualen Anteile der anerkannten Flüchtlinge an der Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgewiesen. Diese basieren auf dem Datenstand Juli 2017 (T3 Zahlen April 2017).

 

Nachfolgend sind Auszüge der Platzierungen dargestellt:

 

Rang

Kreise / kreisfreie Städte

Erwerbsfähige

Leistungsberechtigte

Flüchtlinge

absolut

prozentual

1

Kelheim

1929

810

42,0 %

2

Eichstätt

1156

449

38,8 %

3

Landsberg am Lech

2252

867

38,5 %

4

Regen

1867

642

34,4 %

5

Dillingen a. d. Donau

1803

573

31,8 %

6

Ostallgäu

2077

628

30,2 %

7

St. Wendel

3065

919

30,0 %

8

Neumarkt. i. d. Opf.

1757

521

29,7 %

9

Biberach

3486

1031

29,6 %

10

Landkreis Würzburg

2750

786

28,6 %

14

Landkreis Schweinfurt

1893

518

27,4 %

31

Kitzingen

1671

404

24,2 %

58

Stadt Schweinfurt

3810

827

21,7 %

78

Main-Tauber-Kreis

3092

621

20,1 %

100

Böblingen

9532

1762

18,5 %

200

Stadt Delmenhorst

8011

1178

14,7 %

300

Teltow-Fläming

8115

816

10,1 %

393

Fürth Land

1813

71

3,9 %

401

Saale-Holzland Kreis

3303

22

0,7 %

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zu den Entwicklungen Antragszahlen und Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter zur Kenntnis.         

 

 

Debatte:

 

Auf die Nachfrage von Herrn Kreisrat Eck wird mitgeteilt, dass die Stadt Würzburg beim Anteil der Flüchtlinge an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einem Anteil von 18,0 % (902 ELB) den Rang 117 belegt im Vergleich zum Landkreis Würzburg mit 28,6 % (786 ELB) und Rang 10.

 

Die gewünschte Verteilung der Flüchtlinge auf die Gemeinden im Landkreis Würzburg wird von der Verwaltung ermittelt und bei der nächsten Sitzung des Sozialausschusses nachgereicht werden.



[1] Auszug aus „Bis zu 100.000 Asylanträge warten seit Wochen auf ihre Überprüfung“ Quelle: http://www.zeit.de/2017/29/bamf-asylpolitik-asylantraege-fluechtlinge-pruefung (Stand 14.09.2017)

[2] Enthalten sind Personen aus den 8 zugangsstärksten nichteuropäischen Herkunftsländern von Asylbewerbern: Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zu den Entwicklungen Antragszahlen und Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter zur Kenntnis.