Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 12, Anwesend: 13

Debatte:

 

Kreisrat Kuhl vermisse auf der Tagesordnung für die nächste Kreistagssitzung den Antrag der FDP vom 25.08.2017 bezüglich der Rücknahme des Wahlauszählverfahrens nach Hare-Niemeyer. Eine Änderung des Gesetzes betreffe alle Kommunen. Deshalb habe er den Landrat gebeten im Kreistag darüber zu diskutieren. Dieser habe eine Diskussion abgelehnt.

 

Stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer erwidert, dass Landrat Nuß vorgeschlagen habe, den Antrag zunächst in der Fraktionssprecherrunde zu erörtern.

 

Kreisrätin Celina (MdL) kann nicht nachvollziehen, warum der Antrag der FDP nicht auf die Tagesordnung beim Kreistag soll. Ihrer Kenntnis nach wurde in einigen Landkreisen ebenfalls im Kreistag darüber diskutiert.  Der Kreisausschuss sei ihrer Meinung nach auch dafür zuständig dem Landrat zu empfehlen einen Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen. Über eine Gesetzesänderung werde im Landtag abgestimmt.

 

Kreisrätin Schäfer spricht in ihrer Funktion als Bezirksrätin davon, dass sich der Bezirkstag damit beschäftigt habe, obwohl noch keine Gesetzesvorlage vorhanden sei.

 

Kreisrat Kuhl erwidert, dass nach dem Bayer. Petitionsgesetz jedes Gremium, das durch eine Gesetzesänderung betroffen wäre, sich auch mit diesem Gesetz beschäftigen darf. Dass dann im Landtag darüber abgestimmt wird, sei seiner Meinung nach eine andere Sache.

 

Kreisrat Umscheid hält fest, dass der Kreistag keine Entscheidungskompetenz bei einer Gesetzesänderung hat.

 

Kreisrat Stichler weist darauf hin, dass der Landrat die Tagesordnung festsetzt. Der Landrat möchte zuerst eine Diskussion in der Fraktionssprecherrunde.

 

Leitender Verwaltungsdirektor Krug weist darauf hin, dass laut § 16 der Geschäftsordnung der Landrat für die Tagesordnung zuständig ist. Er bittet ebenfalls darum, dass Thema zuerst in der Fraktionssprecherrunde zu diskutieren. Der Kreisausschuss könne eine Empfehlung aussprechen.

 

Stellv. Landrätin Haupt-Kreuzter fragt nach, ob damit Einverständnis bestehe, dass zuerst eine Besprechung der Fraktionssprecherrunde stattfinde. Falls dies nicht der Fall sei, müsse ein Geschäftsordnungsantrag gestellt werden.

 

Kreisrat Kuhl stellt einen Geschäftsordnungsantrag. Der Kreisausschuss möge darüber abstimmen, ob der Antrag der FDP in der nächsten Kreistagssitzung behandelt werden soll.

 

Stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer lässt über den Antrag abstimmen.

 


Beschluss:

 

Der Antrag von Kreisrat Kuhl, den Antrag der FDP (Rücknahme des Wahlauszählverfahrens nach Hare-Niemeyer) in der nächsten Kreistagssitzung zu behandeln wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Kreisausschuss befürwortet eine Vorbesprechung in der Fraktionssprecherrunde.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 2

 

Zur Kenntnis an S, ZB