Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 11

Sachverhalt:

 

Seit 1997 betreibt der Zweckverband Sing- und Musikschule Würzburg (SuMs) die gleichnamige Musikschule in Stadt und Landkreis Würzburg. Der Zweckverband übernimmt die Aufgabe, Kinder und Jugendliche im Verbandsgebiet an die Musik heranzuführen und Begabungen frühzeitig zu erkennen. Die Gemeinden Rottendorf und Veitshöchheim haben eigene Sing- und Musikschulen in kommunaler Trägerschaft und finanzieller Verantwortung, die diese Aufgaben für diesen Teil des Verbandsgebietes übernehmen.

 

Seit 2001 erhalten die beiden Gemeinden Rottendorf und Veitshöchheim jährlich einen Personalkostenersatz vom Zweckverband, der wiederum durch eine Sonderumlage des Landkreises Würzburg an den Zweckverband gewährt wird. Der Zuschuss beruht auf einer am 13.11.2000 zwischen dem Landkreis Würzburg und dem ZV SuMS Würzburg geschlossenen Vereinbarung.

 

Die Höhe des Personalkostenersatzes beträgt seit dem Jahr 2001 für beide Musikschulen zusammen jährlich unverändert 69.024,00 €. Der Zuschuss wird im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen aufgeteilt.

 

Aufgrund der seit 2001 stetig gestiegenen Kosten für das Lehrpersonal (+ 23 % in Veitshöchheim und + 28 % in Rottendorf zwischen 2008 und 2017) erhöhten sich, trotz rückläufiger Zahl an Wochenstunden, auch die kommunalen Zuschüsse um 17 % bzw. 35 % und damit die Belastungen für die jeweiligen kommunalen Haushalte.

 

Vor dem Hintergrund dieses steigenden kommunalen Defizits beantragt die Gemeinde Veitshöchheim mit Schreiben vom 24.03.2017 eine Aufstockung des jährlichen Zuschusses durch den Landkreis Würzburg.

 

Zur Neuberechnung des Personalkostenersatzes wurden verschiedene Varianten geprüft. Eine Berechnung auf Grundlage des Landkreisaufwandes je Einwohner für die SuMS Würzburg (6,14 € in 2016) erweist sich als praktikabel. Diese Kennzahl ermöglicht eine angebotsunabhängige Betrachtung aller Einrichtungen und gewährt eine Gleichbehandlung aller SuMS im Landkreis.

 

Für die SuMS Rottendorf errechnet sich eine Erhöhung von rund 8.340 € und für die SuMS Veitshöchheim von rund 14.870 €. Der Zuschuss des Landkreises steigt somit von 69.024 € auf rund 92.234 €.

 

Eine Vergleichsberechnung macht deutlich, dass sich bei einer Unterrichtsversorgung der Schüler/innen aus Rottendorf und Veitshöchheim durch den Zweckverband die Kosten für die SuMS Würzburg um ein Vielfaches erhöhen würden. Der Landkreis Würzburg müsste bei einem gleichbleibenden Angebot zusätzlich ca. 380.000 € Verbandsumlage leisten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Sonderumlage an den Zweckverband Sing- und Musikschule Würzburg, der diese Finanzmittel für Lehrpersonalkostenersätze an die Musikschulen Rottendorf und Veitshöchheim auszahlt, jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anzupassen.

 

Die Sonderumlage bemisst sich an der Höhe der Verbandsumlage je Landkreiseinwohner (ohne Rottendorf und Veitshöchheim), die der Zweckverband Sing- und Musikschule Würzburg im Vorjahr erhalten hat. Für das Haushaltsjahr 2018 wird eine Erhöhung der Sonderumlage an den Zweckverband für Lehrpersonalkostenersätze an die Musikschulen Rottendorf und Veitshöchheim um insgesamt 23.210 € auf gerundet 92.300 € vorgeschlagen.

 

 

 


Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Sonderumlage an den Zweckverband Sing- und Musikschule Würzburg, der diese Finanzmittel für Lehrpersonalkostenersätze an die Musikschulen Rottendorf und Veitshöchheim auszahlt, jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anzupassen.

 

Die Sonderumlage bemisst sich an der Höhe der Verbandsumlage je Landkreiseinwohner (ohne Rottendorf und Veitshöchheim), die der Zweckverband Sing- und Musikschule Würzburg im Vorjahr erhalten hat. Für das Haushaltsjahr 2018 wird eine Erhöhung der Sonderumlage an den Zweckverband für Lehrpersonalkostenersätze an die Musikschulen Rottendorf und Veitshöchheim um insgesamt 23.210 € auf gerundet 92.300 € vorgeschlagen.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an S, ZB, ZFB 2