Sitzung: 22.07.2011 Kreistag
Debatte:
Landrat Nuß begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Stanglmayr und Herrn Wening vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV).
Herrn Stanglmayr und Herrn Wening erläutern anhand eines PowerPoint-Vortrags (s. Anlage) den genauen Sachverhalt.
Landrat Nuß bedankt sich bei den beiden Herren für ihren Vortrag und bittet die Fraktionen nun um ihre Stellungnahme.
Kreisrat Länder, CSU:
„Zunächst einmal von mir und unserer Seite, herzlichen Dank für die
Prüfung. Wir müssen jetzt auch weitere oder nicht mehr weitere Schritte
überlegen. Einmal zur Fragestellung zurückkehren. Die Fragestellung war, kann
man aus der Situation heraus, dass wir an den Bund Zuschüsse zurückzahlen haben
müssen, irgendwo eine Forderung ableiten, damit diese Rückzahlung an den Bund
gemildert wird? Das war die Fragestellung. Eine andere Fragestellung, eine
politische Bewertung ist, wie ist die damalige Situation zu sehen, haben wir
hier Schuldvorwürfe zu machen oder nicht. Diese Fragenstellung bezieht sich
aber nicht auf die Aufgabenstellung, die wir sowohl dem Juristen als auch dem
Kommunalen Prüfungsverband gestellt haben. Und Sie wissen, dass ich in den
letzten Monaten, in denen wir uns immer wieder mit diesen Dingen beschäftigt
haben, sowohl im Kreisausschuss als auch im Kreistag, immer auf mehrere Dinge
hingewiesen habe und beginne vielleicht damit, dass zum Ursprung mit Sicherheit
niemand damit gerechnet hat, dass wir irgendwann mal Geld zurückbezahlen
müssen. Vielleicht auch die fehlenden Verwaltungsvorschriften, sie haben darauf
hingewiesen, und ich kann da nicht sagen, auch wenn wir das gewollt haben, auch
wenn wir das wollen, ist das kein Freibrief dafür, dass irgendwo Dinge im Laufe
des Verfahrens erst vom Bund geregelt werden. Hier war sicherlich, Sie haben
von Goldgräberstimmung, von der
Situation mit dem Umgang der Arbeitslosigkeit, von der Handlungssituation des
Bundes gesprochen, die ja unbedingt was machen mussten, um dieses Phänomen der
Arbeitslosigkeit, die ja in diesen Jahren sehr hoch gewesen ist, zu lösen, dass
es in dieser Zeit sicherlich durchaus Schwierigkeiten gegeben hat. Ich gehe
aber nach wie vor davon aus, dass zu keinem Zeitpunkt die handelnden Personen –
und am allerwenigsten der Kreistag und der Kreisausschuss – damit gerechnet
hat, Zuschüsse zurückzuzahlen. Die Gründe, Sie haben sie aufgezeigt, die
Arbeitslosigkeit war rückläufig und es wurden sicherlich Fehler gemacht.
Fehler, die wir politisch in den letzten Monaten bewertet haben. Hier geht es
heute um den Bericht des Kommunalen Prüfungsverbandes, der ergänzend zu den
Berichten der Rechtsanwälte eingefordert wurde und wir wissen, dass es ähnlich
wie in anderen Verfahren natürlich bei einer Aufarbeitung immer eine
emotionale, eine politische Seite, aber auch die rein rechtliche Seite gibt.
Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihren Bericht, den Sie heute gegeben haben
und insbesondere auch für die Mühe, die sicherlich auch damit verbunden gewesen
ist. Seitens unserer Fraktion wird es keine erneuten Ermittlungsaufträge
geben.“
Kreisrat Halbleib, SPD:
„Sehr geehrter Herr Stanglmayr, sehr geehrter Herr Wenig,
sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere Einsschätzung, die Akten nicht zuzuklappen, sondern den
Prüfungsverband mit einem Gutachten zu beauftragen, hat sich aus unserer Sicht
als richtig herausgestellt, nämlich alles zu unternehmen, was in unseren
Möglichkeiten steht, um Aufklärung zu bringen. Unser Aspekt war auch von
vornherein, nicht etwaige, Regressansprüche deutlich zu machen oder
herauszuarbeiten, sondern soweit als möglich unserem Anspruch auf Aufklärung
auch innerhalb des Landkreises gerecht zu werden. Herr Stanglmayr hat einen
Prüfungsbericht vorgetragen, dem, wenn man ihn genau liest, Aussagen zu
entnehmen sind, welche Dinge nicht richtig gelaufen sind. Es gehört zu den
Eigenschaften, die ein dem Prüfungsverband Vorstehender mitbringen muss, dass
er dies in einer verbalen Art und Weise macht, die zunächst einmal den Eindruck
erweckt, wenn man genau hinschaut, kann man gar nicht so viel feststellen.
Ich halte fest, dass fünf Feststellungen aufgrund des Prüfungsberichts
und der vorliegenden Unterlagen berechtigt sind.
1.
Der
Landkreis war auf die Wahrnehmung der Option und hier Herr Stanglmeier beziehe
ich mich auf den Zwischenruf, der Landkreis hat sich beim Beschluss danach
gedrängt beim Wettbewerb die vom Gesetzgeber angebotene Möglichkeit zu
übernehmen. Es war kein Aufdrängen des Bundesgesetzgebers, sondern der
Landkreis hat sich autonom entschieden diese Aufgabe zu erfüllen. Es steht
aufgrund des Gutachtens fest (wer dies nach einmal genau nachlesen will auf S.
31), dass der Landkreis auf die Wahrnehmung dieser Option tatsächlich schlecht
vorbereitet war. Die Voraussetzungen, die dem Kreistag immer mitgeteilt wurden,
dass wir die Neue Chance haben, die im Wesentlichen dem entspricht, was jetzt
auch noch in der Option zu leisten ist, dass wir unsere erfolgreiche Arbeit mit
leichten Veränderungen fortsetzen, haben nicht gestimmt. Die Bedenken, die auch
von meiner Fraktion geäußert wurden, haben sich bei der Option letztlich als
richtig herausgestellt. Wenn man den Prüfbericht richtig liest, muss man
feststellen, dass bei der Umsetzung schwere Managementfehler gemacht wurden und
gravierende Kommunikationsdefizite zwischen dem Landkreis und dem beauftragten
Unternehmen festzustellen waren. Ebenso hat der Datenabgleich nicht oder erst
sehr spät funktioniert. Die Strukturen der Zusammenarbeit, die Schnittstellen,
das Controlling waren unzureichend entwickelt bzw. ungeklärt, obwohl gegenüber
dem Kreistag und gegenüber der Öffentlichkeit immer dargelegt wurde, dass der Landkreis
bestens für diese Aufgabe involviert sei.
2.
Auch
dies ist deutlich geworden: für die Rückforderung des Bundes, war nicht der
Vertragsabschluss als solcher, sondern die fehlende Auslastung der Neuen Chance
und die fehlende Anpassung der Unterauslastung ausschlaggebend. Was diese
Unterauslastung angeht, die Zahlen sind heute noch einmal vorgestellt worden,
so muss man ganz klar feststellen, dem Kreistag wurden die maßgeblichen
3.
Dem
Kreistag wurden maßgebliche Befassungen vorenthalten. Die Landkreisordnung und
die Geschäftsordnung des Kreistages wurden missachtet, was im Prüfbericht
dokumentiert ist. Am deutlichsten wird es bei der Vertragsänderung vom
09.02.2007. Dieser Vertrag hätte vom damaligen stellvertretenden Landrat nicht
unterschrieben werden dürfen ohne eine Befassung der Kreisgremien. In diesem
Änderungsvertrag wurde die Zahl der Plätze von 500 auf 205 reduziert. Insgesamt
von 600 auf 291. Auch die Tatsache, dass der Vertrag mit seiner Änderung gerade
so begründet wurde, dass man den Kreistag bzw. den Kreisausschuss nicht um
Zustimmung fragen muss, die Kosten aber tatsächlich über dem Grenzwert lagen,
auch das ist heute festgehalten worden.
4.
Mehrfach
wurden vom Landratsamt bestehende und sich aufdrängende Möglichkeiten nicht
genutzt, die Unterauslastung der vom Landkreis
bezahlten Maßnahmen zu verringern und damit auch Schaden vom Landkreis
abzuwenden. Ein besonders treffender Punkt ist hier die Verweigerung der
Belegung einer gebuchten Maßnahme des Landkreises, die auch bezahlt worden ist,
durch Grundsicherungsempfänger der Stadt Würzburg. Für diese Verweigerung gibt
es keinen sachlichen Grund. Es hätte die Möglichkeit gegeben, die
unterausgelastete und bezahlte Maßnahme mit Teilnehmern auszulasten, um Mittel
der öffentlichen Hand und des Steuerzahlers sachgerecht zu verwenden. Die Verweigerung
dieser Möglichkeit ist mir unverständlich. Ein Beispiel dafür, dass die Möglichkeiten Schaden
abzuwenden, nicht genutzt werden. Auch der Beschluss des Kreisausschusses vom
13.08.2007, in dem weitere finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Maßnahmenträger
einbezogen wurden, die sich später Gott sei Dank nicht realisiert haben, wäre
bei einer
5.
Ein
wesentlicher Grund der massiven Unterauslastung der vom Landkreis dargestellten
und bezahlten Maßnahmenplätze war, dass der Maßnahmenträger für
Grundsicherungsempfänger, für die der Landkreis zuständig war, zusätzliche
Maßnahmenplätze über den Freistaat Bayern und dem Europäischen Sozialfonds
abgerechnet hat. Jahresdurchschnittlich wird im Prüfbericht erwähnt über 150
Personen. Also Maßnahmen, die neben der unterausgelasteten Maßnahme des
Landkreises zusätzlich bezahlt wurden, damit die ESF-Maßnahmen durchgeführt
werden konnten. Das sind Feststellungen, die wichtig sind auch ohne die Frage,
was ist auf dem Weg der Haftung noch zu holen. Diese Aufklärungsarbeit haben
wir gemeinschaftlich geleistet.
Zu den fünf Feststellungen darf ich auch fünf Verantwortlichkeiten
ansprechen.
1.
Verantwortung
des Kreistages
Ich kann mich noch gut erinnern an den Juni
2004. Damals haben wir grundsätzlich diskutiert, ob dies der richtige Weg ist
und es sinnvoll ist, bei den Unsicherheiten und den vielfältigen offenen
Punkten, diese Option als Landkreis anzustreben. Wir haben uns von Seiten der
SPD-Fraktion eine grundsätzliche Diskussion gewünscht, damit wir nicht in die
Problematik kommen, in die wir dann gekommen sind. Nämlich unter Zeitnot keinen
anderen Partner festzulegen, als den, den wir dann wählen mussten. Damals ist
auf Geschäftsordnungsantrag des damaligen Landrats mit Zustimmung des
Kreistages eine solche Diskussion nicht ermöglicht worden.
Grundsatzentscheidung im August 2004. Wir haben in der SPD-Fraktion die Fragen,
die sich dann letztendlich auch als kritisch herausgestellt haben, rechtzeitig
gestellt und haben mit guten Gründen gegen die Option gestimmt. Genau aus dem
Grund, den Herr Stanglmayr heute noch mal referiert hat, weil die Unklarheiten
viel zu groß waren. Die Fragen an den Landkreis: Was verändert sich gegenüber
der bisherigen Konstellation? Sind wir darauf gewappnet, dieses Experiment
durchzuführen? Nach der Grundsatzentscheidung des Kreistages gab es nur eine
Möglichkeit oder zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit wäre gewesen, die
Option an die Wand laufen zu lassen und zum 01.01.2005 überhaupt keine
Möglichkeit zu haben die Option umzusetzen, weil wir als Landkreis alleine ohne
einen Umsetzungspartner dies hätten nicht machen können. Wir haben schon rein
zeitlich durch den Ablauf keine andere Alternative mehr gehabt, als mit dem
bisherigen Vertragspartner auch in der Fortsetzung mit den neuen Aufgaben
weiterzufahren. Wir haben damals, Herr Landrat ich erinnere mich daran, noch
viele Verbesserungen durchgesetzt gegenüber dem ursprünglichen Vertrag, sonst
wäre die Problematik heute eine noch größere. Was man uns vorwerfen kann, wir
haben in einer Notsituation, nämlich einer schweren Erkrankung des damaligen
Landrats, unsere politischen und fachlichen Bedenken zurückgestellt und uns
nicht von der Verantwortung gedrückt, sondern gesagt, wenn der Kreistag aus
unserer Sicht eine Falschentscheidung getroffen hat, die Option zu wählen, dann
muss man wenigstens gemeinsam versuchen, dies umzusetzen. Die Alternative im
November/Dezember 2004 einen anderen Vertragspartner noch zu bekommen war zu
spät. Diese Alternative hätte man im Juni 2004 stellen können. Da hätte man im
Sinne einer Ausschreibung Varianten prüfen können. Im entscheidenden Punkt des
Verwaltungsvollzugs sehe ich keinen Vorwurf an den Kreistag. Denn der Kreistag,
und ich persönlich auch, haben immer wieder nachgefragt und die
2.
Verantwortlichkeit
des damaligen Altlandrats
Ich will dazu nicht viel sagen, weil dies im
Prüfbericht deutlich wird. Ich darf nur noch mal sagen, ich fühle mich nicht
nur als Mitglied des Kreistages getäuscht, sondern auch weil ich auch
persönlich in manchen Krisensitzungen angesprochen wurde, auch persönlich
getäuscht. Meine Bereitschaft, dem Landkreis in einer kritischen Situation zu
helfen, wurde eindeutig missbraucht. Mich irritiert, warum es keine
3.
Wie hätte
man das verhindern können?
Warum gab es keine andere Instanz innerhalb
der Verwaltung, eine Persönlichkeit, die die Kompetenz gehabt hätte, den
Vollzug des Vertrages, die Probleme und die Unterauslastung rechtzeitig zu
erfahren? Wir hätten dann auch anders reagieren können. Diese Frage, Herr
Landrat, kann ich nicht beantworten, die müssen sie sich selbst beantworten.
4.
Verantwortung
der Medien
Fast bis zum Schluss ist kritiklos die
Außendarstellung des Landratsamtes bei der Bewertung der Neuen Chance übernommen
worden. Kritische Fragen zur Umsetzung der Option gab es kaum.
5.
Verantwortung
des Vertragspartners
Ich denke unser Vertragspartner möge seine
eigene Verantwortlichkeit selbst prüfen. Alle weiteren Fragen, Herr Stanglmayr
hat es selbst ausgeführt und an zwei Stellen namentlich erwähnt, kann mangels
rechtlicher Möglichkeiten oder mangels zur Verfügung stehender Unterlagen nicht
mehr der Kreistag klären, sondern ggf. nur noch die Staatsanwaltschaft. Der
Kreistag hat entgegen den ersten Einschätzungen die Akten nicht zugeklappt,
sondern das Möglichste getan, um den Sachverhalt aufzuklären. Ich glaube wir
können gemeinsam auch etwas stolz darauf sein, dass wir das so gemacht haben
und dass wir auch öffentlich über die Probleme, die Entstehung und die
Verantwortlichkeiten reden. Ich glaube, dass ist auch ein Punkt, der unsere
Verantwortung auch gegenüber der Öffentlichkeit deutlich macht.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.“
Kreisrat Fuchs, UWG-FW:
„Meine Damen und Herren, ein Thema, das uns alle, die damals im Kreistag
dabei waren und die Verantwortung getragen haben, belastet. Weil wir ja alle
wissen, es sind Dinge hier passiert und
das ist der Hauptgrund, warum unsere Fraktion gebeten hat, dass wir den
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband einschalten, für uns aufzuarbeiten. Um
uns selber auch nochmal klar zu machen, das ist passiert und das ist geschehen.
Und das hat mir eben der Vortrag vom Kollegen Halbleib gesagt, und ich kann
hierzu nur sagen, auch für mich, wir waren alle in der Verantwortung, alle
damaligen Fraktionssprecher oder -vorsitzende, die es ja heute noch sind, wir
haben weitere dazubekommen, die sich gut zurücklehnen können, aber wir waren in
der Verantwortung und wir stehen auch dazu. Und es ist glaube ich der
Hauptgrund, weil Sie vorhin, Herr Stanglmayr, gemeint haben, eigentlich haben
wir viel Geld nochmal zusätzlich hinaus geworfen, so habe ich es wenigstens
empfunden, aber Sie dürfen nicht vergessen, wir sind alle belastet, und es
irgendwo eine Situation, 2 Mio. mit zu verursachen, da muss ich auch wissen,
warum, weshalb, wieso. Und wenn es irgendwo Ansatzpunkte gibt, dann muss ich
eben auch kritisch selber fragen. Und deswegen, ein ganz herzliches Dankeschön
an alle Kolleginnen und Kollegen. Es war ja nicht unumstritten, ob wir den
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband noch zusätzlich einschalten und nachdem
der Prüfungsverband uns selber ja mitgeteilt hat, dass er eigentlich gar nicht
anfangen will, weil es viele Kosten verursacht und uns dann trotzdem
wahrscheinlich nichts bringt, sehe ich es ganz anders. Es war für mich
unwahrscheinlich wichtig, eben alles noch einmal zu eruieren und nachzuverfolgen,
um nochmal klar zu sehen, wie das ganze gelaufen ist. Und wir haben ja vom
Rechtsanwalt Dr. Vocke schon eigentlich die juristische Aussage bekommen. Wir
waren uns absolut einig – ich glaube das war damals ein einstimmiger Beschluss
hier in unserem Gremium – nicht gegen den Bund zu klagen, weil wir uns klar
waren, wie die Vertragsverhältnisse sind bzw. nicht sind, und das wollten wir
auf keinen Fall eingehen. Und was für mich auch ganz wichtig ist – und deswegen
möchte ich auch nochmal ein ganz herzliches Dankeschön sagen, dass sämtliche
Fragen – ich glaube von den Kollegen und von unserer Fraktion alle im Bericht
aufgearbeitet worden sind, da ist also nichts beschönigt worden, und das ist
auch gut so. Und die wichtigste Frage, ist die, wer hat eigentlich die
Verantwortung. Und es steht wohl nicht ganz klar drin, dass es jeder nachlesen
kann, der und der und der, aber Kollege Halbleib hat es schon gesagt, wir
selber haben sie, und zwar einmal als Kreisausschussmitglieder der damaligen
Zeit, dann der Kreistag der damaligen Zeit und die Endverantwortung, das steht
auch nicht eindeutig drin, aber kann klar gelesen werden, hat immer der
Landrat. Und meine Damen und Herren, die politische Verantwortung ist das eine,
aber die andere Seite ist auch, wie ist es dazu gekommen. Und wir dürfen nicht
vergessen, das ist heute noch gar nicht angesprochen worden, aber es hat auch
am Anfang mal geheißen, dass Kolping-Dienstleistung hier mitgewirkt hat.
Inwieweit wissen wir nicht, aber es ist ganz klar, dass es vertragsmäßig
eindeutig ist, dass aus Kolping-Dienstleistung eben nichts gesetzeswidriges
herauszulesen ist, das die ihre Pflichten erfüllt haben. Das geht sowohl beim
Rechtsanwalt als auch beim Kommunalen Prüfungsverband so hervor. Die
Rechtmäßigkeit des Vertrages ist auch geklärt, auch wenn da das ein oder andere
mit Sicherheit nicht gestimmt hat, aber sie waren im Endeffekt nicht diejenigen
oder der Vertrag, der uns dann die Rückzahlung in Höhe von 2 Mio. eben
gefordert hat, sondern eindeutig die geringe Auslastung. Aber auch hier müssen
wir uns klar sein, wir hatten damals die Zwischenfrage gestellt, bestimmte
Punkte angesprochen und da hat die Verwaltung – ob auf Druck oder nicht Druck –
keine klare Aussage gemacht. In Zukunft werden wir das hoffentlich alle anders
aufnehmen. Das Dritte, was für uns wichtig ist, und was der Bericht auch
feststellt, dass der Landkreis eben nicht alleine hier mit den Verantwortlichen
– die ich genannt habe – dasteht, sondern dass auch die Verwaltung – und hier
möchte ich die BEA der damaligen Zeit auch mit einbeziehen, die ja – und das
bringt der Bericht in vielen, vielen Seiten und vielen, vielen Anmerkungen zum
Ausdruck – nicht so gearbeitet hat, wie eine Verwaltung eigentlich arbeiten
sollte. Auch hier wissen wir nicht, ob das auf Druck oder ob das eben
„Schlamperei der Verwaltung“ war, hier kann sich jeder sein eigenes Bild
machen, jedenfalls hat dies uns alle – und das ist durch die Aufarbeitung erst
so richtig rausgekommen – alle unwahrscheinlichen erschreckt und war mit dafür
verantwortlich, dass wir keine Zahlen genannt bekommen haben und da kann ich
dem Kollegen Halbleib nur absolut Recht geben, inwieweit wir dann anders
gehandelt hätten, das möchte ich heute bitte nicht sagen, weil ich denke allein
an die Sitzung, die ja auch von ihnen genannt worden ist, im August 2007, wo
wir dann die Geschichte eigentlich denkend es besser zu machen noch verschärft
haben. Aber Problem – und dazu stehen wir alle – wir hatten keine Zahlen und
das war für uns wichtig. Wir hatten wohl immer die Aussagen – und ich war auch
immer einer derjenigen, der damals den Landrat auch immer persönlich gefragt
hat, inwieweit die Auslastung gegeben ist, weil Herr Mühleck und ich uns auch
die Einrichtungen angeschaut haben von Kolping und gedacht haben, um Gottes
Willen, das kann doch nicht das sein, was wir eigentlich für eine Weiterbildung
benötigen. Und da hatten wir dann immer nur die mündliche Aussage. Und auch das
werde ich mir in Zukunft vornehmen, bei wichtigen Sachen bitte alles
schriftlich auf den Tisch, dass es später auch nachvollziehbar ist. Ansonsten
möchte ich das belassen, bei dem was die Kollegen schon gesagt haben. Für mich
wichtig, wir haben es nicht unter den Tisch gekehrt. Wir wissen, die 2 Mio.
waren zu zahlen, wir haben sie ja schon bezahlt. Wir wissen, wir hätten dies
verhindern können, wenn wir – und das ist ganz wichtig für mich – wenn wir alle
konsequenter und auch besser der Sache nachgegangen wären. Und ich möchte jetzt
nicht nur die Schuld nur einem einzigen geben.
Herzlichen Dank.“
Kreisrat Trautner, Bündnis
90/Die Grünen:
„Herr Kollege Halbleib, sie haben die beste Rede gehalten, die ich von
ihnen gehört habe. Gut strukturiert, klar und auf den Punkt kommend. Und für
mich besteht jetzt die Schwierigkeit, sie nicht zu langweilen. Von ihren
Aussagen, Herr Ländner, bin ich eigentlich enttäuscht. Ich möchte meine
Aussagen auf zwei Punkte reduzieren. Auf den Vertrag und auf die Auslastung. Es
war kein Pappenstil 1,9 Mio. Euro zurückzahlen. Und da darf man schon
nachfragen, warum sind wir in diesen Schlammassel geraten. Ich sage wir, weil
ich davon ausgehe – wie alle meine Vorredner – dass wir alle hier die
Verantwortung getragen haben.
Die ausgehandelten Verträge des Landratsamtes mit Kolping, die die
Grundlage für die Option waren, waren gleich 3-fach für den Landkreis
problematisch und nachteilig:
- Leistungen
in dieser Millionenhöhe an Kolping hätten ausgeschrieben werden müssen!
Dies wurde vom Landrat Waldemar Zorn damals mit den Worten weggewischt,
dass keine Zeit wäre, um rechtzeitig die Auszahlungen vornehmen zu können.
Vielleicht hätte eine Ausschreibung und die daraus folgenden Angebote uns auf
weitere Mängel des Vertrages aufmerksam gemacht. Aber ich denke,
Konkurrenz war damals nicht erwünscht. Heute wissen wir, heute wissen wir
Grüne, dass Landrat Waldemar Zorn Sorge hatte, dass evtl. ein anderer als
Kolping den Zuschlag bekommen hätte. Erst viel später erfuhren wir auf
informellem Wege, dass Landrat Waldemar Zorn gleichzeitig als
Aufsichtsratvorsitzender von Kolping tätig war. Der Landrat hatte nicht
genügend Abstand zum Vertragspartner und ein Rechtsbeistand im
Landratsamt, der bei den Beratungen ständig anwesend war, hat es
unterlassen, die Fraktionsvorsitzenden oder den Kreistag auf die zwingend
vorgeschriebenen Ausschreibungen hinzuweisen. Er hätte es wissen müssen.
Auf jeden Fall, mich hätte ein Nachweis des Justitiars aus dem Landratsamt
nachdenklich gemacht.
- Wir waren
schlecht beraten, gleich einen Vertrag über 3 Jahre abzuschließen. Das ist
allen wirtschaftlichen Interessen eklatant entgegenlaufend, haben wir
heute erfahren. Da sind wir heute klüger.
- Der Gipfel
aber war und da hat die Rechtsaufsicht im Landratsamt total versagt, uns
einen Vertrag über 3 Jahre vorzulegen, bei der Beratung mit dabei zu sein
und der Vertrag, in dem keine Vertragsanpassungen mehr möglich sind,
innerhalb dieser Frist. Das hat sich dann bei der zurückgehenden
Auslastung bitter gerächt. Der Vertrag war nur im Einvernehmen mit Kolping
zu ändern. Als man erkannte, dass 600 Plätze viel zuviel waren, hatte man
keine Möglichkeit, die Verträge anzupassen. Ich denke mal heute, wenn alle
Juristen, Bürgermeister und Verwaltungsfachleute diese gravierenden Mängel
des Vertrages nicht erkannt haben, dann kann ich mir als Volksschullehrer hierzu
nicht allzu große Sorgen machen. Hochbezahlte Spitzenfachkräfte im
Landratsamt waren bei der Beratung anwesend. Kurzum, der Vertrag war gut
für Kolping und schlecht für den Landkreis. Das Risiko der Auslastung lag
einseitig beim Landkreis und Kolping konnte sich über eine risikolose
jährliche festgelegte Zahlung in Millionenhöhe freuen.
Ich mag heute nicht mehr glauben, dass dies
Landrat Waldemar Zorn übersehen hat.
Ich denke, er wollte Kolping die Vorteile
dieser Vertragsunsumme ohne Risiko zukommen lassen. Das war offensichtlich der
Nachteil der Doppelfunktion. Dabei hat er die juristisch nicht sattelfesten
Kreisgremien zwar auf seine Seite gebracht, alle Abstimmungen waren einstimmig,
aber er hatte nicht mit einer so frühen Überprüfung durch das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales gerechnet. Spätestens im Sommer 2007 flog auf, wie
schlecht die Qualität des Vertrages war. Es kam die Frage der Rechtmäßigkeit
auf, es wurde die Rechtsmäßigkeit des
Vertrages sogar unterstellt. Meines Erachtens hätte Waldemar Zorn schon 2004 in
den Beratungen über die Option sich mit seiner Doppelfunktion den Kreisgremien
erklären müssen und die Verhandlungen über die Option mit den Verträgen
fairerweise abgeben müssen. Ich bin mir sicher, es wäre ein anderer, aber für
den Landkreis günstigerer Vertrag herausgekommen.
Der 2. Punkt: Die Auslastung
Schon Ende 2005 war allen Beteiligten im
Landratsamt, die damit beschäftigt waren, dem Landkreis mit dem Landrat klar,
dass die Auslastung der Maßnahmen viel zu gering war. Es bestand Ende 2005
schon dringender Handlungsbedarf. Anstatt dieses Problem im Kreisausschuss oder
im Sozialausschuss zu diskutieren, wurden im Kreistag im Herbst 2005 noch
Erfolgsmeldungen über die phantastischen Prozentzahlen und schöne Statistiken
gezeigt, wie gut die
Eingliederungsmaßnahmen gegriffen haben. Die entscheidende Zahl aber,
die damals schon bekannt war, dass die Maßnahme nur zu 37 % ausgelastet
war, wurde dem Kreistag nicht gegeben. Auch ein Besuch der Grünen-Fraktion im
Herbst 2005 in der BEA trug nicht zur Aufklärung bei. In der Diskussion wurde
allgemein darüber geklagt, dass die Beteiligten mehr zu den Gerichten laufen.
Über die Auslastung wurden wir nicht informiert. Heute bin ich der Meinung,
dass die schlechte Auslastung schon im Mai 2006 offen in der Verwaltung
zusammen mit Kolping diskutiert wurde und bekannt war. Denn ich bin heute der
Meinung, dass dies dem Kreisgremium verheimlicht wurde und sollte, solang als
möglich. Die Leitung im Landratsamt machte die Problematik zur Chefsache,
strich den Tagesordnungspunkt kurzfristig von der Tagesordnung des
Sozialausschusses im Oktober 2006. Man kann auch durch Weglassen wichtiger
Kreisrat Kuhl, FDP:
„Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Dr. Stanglmayr, sehr geehrter
Herr Wenig, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nach langer Zeit der Unsicherheit liegt uns nun der Entwurf des
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vor. Dafür möchte ich mich recht
herzlich bei Ihnen bedanken. Ich möchte aber auch zum Ausdruck bringen, dass
ich nicht glücklich darüber bin, dass dieser Prüfungsbericht nur den
Fraktionsvorsitzenden zugemailt worden ist und den restlichen Kreisrätinnen und
Kreisräte nicht zugegangen ist. Das hätte ich bei der Wichtigkeit der Debatte
erwartet, dass jeder sich im „stillen Kämmerlein“ darauf vorbereiten kann und
nicht auf die Gunst oder Missgunst des Vorsitzenden angewiesen ist. Obwohl wir
einerseits froh sind, dass dieses unrühmliche Kapitel nun bald beendet oder
zumindest zugeklappt sein wird, sind für uns doch viele Fragen unbeantwortet.
Auch der Bericht lässt uns zweifeln, wie es zu den offensichtlich fragwürdigen
Umständen und so zum Verlust von Steuergeldern in Höhe von 1,9 Mio. € gekommen
ist. Der gravierende Fehler war wohl schon bei der Ausschreibung bzw.
Nichtausschreibung der Neuen Chance und der Nichtausschreibung des
Vertragsabschlusses mit Kolping begangen worden. Dies geht aus dem Bericht
eindeutig hervor. Dass alle Fehler, die darüber hinaus begangen worden sind, im
Nachhinein in ausreichender Art und Weise von den Gremien des Landkreises im
Kreisausschuss oder in der Fraktionssprecher-Runde legitimiert worden sind,
daran lässt auch der Bericht, ob dies rechtens ist, erheblichen Zweifel.
Zweifel bleiben für uns auch, dass nur der ehemalige Landrat von den
Vertragsverhandlungen wusste. Hier bleibt für uns einiges im Dunkeln und ich
erinnere in diesem Zusammenhang, Kollege Halbleib und Kollege Trautner haben er
schon gesagt, dass es hier keine
Danke schön!“
Kreisrat Henneberger, ÖDP:
„Die Fragen sind gestellt. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat
sie im Rahmen seiner Möglichkeiten beantwortet. Dafür sind wir sehr dankbar.
Die Bedenken und Feststellungen sind vorgetragen. Der Dank geht auch an die
Kollegen Halbleib, Trautner, Fuchs und Kuhl. Für mich stellt sich die Frage,
welche Lehren wir daraus ziehen können und müssen. Das wesentliche Problem in
diesem ganzen Fall sind die demokratischen Defizite im Ablauf. Die Beteiligung
der Landkreisgremien war unterentwickelt. Häufig mehrere Monate später nachdem
die Kenntnisse da waren. Wenn Entscheidungen getroffen wurden, die man im
Nachhinein als abgesegnet sehen könnte, wie es der Prüfer so schön formulierte.
Es ist nicht so eindeutig, wie es im Nachhinein gelaufen ist. Formal mag das alles
o.k. sein. Wir sehen es aber trotzdem als falsch. Ganz gravierend ist, dass wir
mehrfach, wenn es um Landkreisgremien ging, auf die so genannte
Fraktionssprecherrunde Bezug genommen wird. Teilweise wird sogar aus dem
Aktenvermerk zitiert, der ohne Datum ist, weil es offiziell kein Protokoll
gibt, da es kein Gremium des Landkreises ist. Das ursprüngliche Ziel der
Fraktionssprecherrunde war ein sehr gutes. Sie sollte dem Meinungsaustausch
dienen und sortieren, wie die Mehrheitsverhältnisse sind. Das Schlimme ist,
dass das, was in den Kreisausschuss gehört, Beratung, Empfehlungen und
Vorberatung für die Kreistagssitzung, immer häufiger in diesem Gremium
stattgefunden hat. Wenn wir wirklich als Landkreis wollen, dass dies stimmt,
müssen wir nur den Bericht lesen. Dort steht mehrfach darin, dass es
demokratisch abgeregelt ist, weil die Fraktionssprecherrunde sich damit befasst
hat und es wird zitiert aus den Berichten der Fraktionssprecherrunde. Wenn wir
wollen, dass es ein offizielles Gremium wird, müssen wir die Geschäftsordnung
dahingehend ändern und das Wesentliche einführen, nämlich ein Protokoll, dass
das nachvollziehbar ist, was dort stattfindet, wer in welcher Funktion geladen
ist und dergleichen. Wenn sie noch mehr Funktionen des Kreistages abgeben wollen,
dann müssen wir das in die Geschäftsordnung nehmen. Wir können nicht einfach
eine Hinterzimmerdemokratie einführen durch die Hintertür, das geht nicht. Das
ist die Botschaft aus diesem Fall, der hier vorliegt. Wir sind ganz bestimmt
nicht glücklich mit dem Verlauf und noch weniger mit den finanziellen
Ergebnissen. Aber wenn der Kreistag mehrheitlich der Meinung ist, dass das so
genügen soll, werden wir das als Demokraten akzeptieren. Gutheißen müssen wir
es deswegen aber nicht.
Vielen Dank!“
Kreisrat Seifert, REP:
„Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,
ich kann da meinen beiden Vorrednern nur zustimmen. Ich bin auch davon
ausgegangen, dass ein Prüfbericht, der vom gesamten Kreistag verabschiedet
wird, dann auch an den gesamten Kreistag verschickt wird. Ich finde das sehr
unglücklich, dass das nicht passiert ist, gerade weil man hier eine Offenlegung
und Transparenz predigt. So entsteht hier der Eindruck, als ob man etwas unter
den Tisch kehren will. Insbesondere war es bis jetzt so üblich, dass ich als
Gruppensprecher diese Berichte auch bekommen habe. Ich gehe davon aus, dies ist
diesmal aus organisatorischen Gründen nicht geschehen. Insofern ist es für mich
natürlich schwierig zu einem Bericht Stellung zu nehmen, den ich bis jetzt
nicht erhalten habe. Ich hoffe, dass ich diesen Bericht noch kurzfristig
bekomme und behalte mir dann ausdrücklich noch eine Stellungnahme zu der Sache
vor. Ich kann vielem, was hier heute gesagt wurde, nur zustimmen, gerade zum
Thema Kontrollfunktionen. Hier hat nach meiner Ansicht neben dem Kreisausschuss
selbstverständlich die Mehrheitsparteien im Kreistag versagt, was Herr
Henneberger sehr schön ausgeführt hat. Ich habe darauf in meinen bisherigen
Ausführungen zunächst auch immer darauf hingewiesen. Diese so genannten
Fraktionsvorsitzendentreffen oder Sprecherrunden sind für mich in einer Art und
Weise ausgeartet zu Geheimrunden, die gerade dieses Verhalten und diese
Ergebnisse über die wir jetzt sprechen, erst möglich gemacht haben. Das ist für
mich die ganz große Lehre aus diesem ganzen Schlamassel, dass dies in der Form
nicht mehr passieren dürfte. Es darf diese geheimen Gesprächsrunden in der Form
nicht mehr geben. Ich finde den Vorschlag von Herrn Henneberger sehr gut, dass
Protokolle geführt werden sollten. Aber eigentlich gehören solche Diskussionen
und Gespräche in den Kreisausschuss oder am besten in den Kreistag. Dafür ist
er da.
Einwurf Ländner: Im Kreisausschuss sind sie ja nicht dabei. Das ist ja
auch eine geheime Runde.
Es gibt dann ja Protokolle und die kann man nachvollziehen. In der Regel
nehme ich am Kreisausschuss auch teil, auch wenn ich kein Mitglied bin. Da
müssen sie einmal schauen, wer in den hinteren Reihen sitzt. Ein Vertreter von
unserer Partei ist immer da. Es ist auf jeden Fall etwas anders, als wenn man
mauschelt. Das ist der Punkt, den ich den Fraktionsvorsitzenden, die
größtenteils auch noch im Amt sind, zu der damaligen Sache konkret vorwerfen
muss. Man hat nicht nachgefragt, man hat nicht kontrolliert. Ich fand es sehr
schön, wie Herr Trautner es dargestellt hat, dass er sich am liebsten jetzt
noch in den Hintern beißen würde. Das ist sicherlich sehr treffend. Das ist
nämlich genau die Sache, da ist der eigentliche Fehler passiert. Man hat sich
verlassen, man hat sich vertraut. Das ist nicht die Funktion der
Fraktionsvorsitzenden, sondern sie müssen nachfragen, sie müssen kontrollieren
und ihre Aufgaben wahrnehmen. Dies ist nicht geschehen. Da kann ich nur hoffen,
dass aus dieser Sache die Lehre gezogen wird, dass hier in Zukunft anders mit
einander umgegangen wird, dass man freundschaftlich, aber trotzdem kritisch die
Sachen hinterfragt, sich schriftliche Dokumente geben lässt und entsprechend
auch alles dokumentiert, was besprochen und abgemacht wurde.
Danke schön!“
Landrat Nuß fasst zusammen, dass jetzt alle politischen
Sprecher ihre Bewertungen abgegeben hätten. Man hätte zwei Gutachten zur
Kenntnis genommen, das der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vocke und das des
Kommunalen Prüfungsverbandes. Beide seien zu übereinstimmenden Ergebnissen
gekommen. Was bliebe, seien noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Diese
habe Unterlagen und den Bericht angefordert. Wie das ausgehe, wisse man nicht.
Er stelle jedenfalls fest, dass man den Kreistagbeschluss .Befassung des
KPV- erfüllt habe und damit die Sache jetzt eigentlich erledigt sei.
Kreisrat Halbleib geht auf die Beiträge der beiden letzten
Redner ein. Er betont, dass das Problem nicht die Fraktionssprecherrunden
gewesen seien, sondern die fehlende
Landrat Nuß bemerkt abschließend, dass alle Mitglieder
des Kreistages, die im Herbst 2004 dabei waren, in guter und vertrauensvoller
Zusammenarbeit eine gute Sache auf den Weg gebracht hätten. Wenn sich alle an
die Vereinbarungen gehalten hätten, wären diese schwerwiegenden Probleme nie
aufgetreten.
Protokollführerin Landrat