Debatte:

 

Landrat Nuß begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Stanglmayr und Herrn Wening vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV).

 

Herrn Stanglmayr und Herrn Wening erläutern anhand eines PowerPoint-Vortrags (s. Anlage) den genauen Sachverhalt.

 

Landrat Nuß bedankt sich bei den beiden Herren für ihren Vortrag und bittet die Fraktionen nun um ihre Stellungnahme.

 

 

 

Kreisrat Länder, CSU:

 

„Zunächst einmal von mir und unserer Seite, herzlichen Dank für die Prüfung. Wir müssen jetzt auch weitere oder nicht mehr weitere Schritte überlegen. Einmal zur Fragestellung zurückkehren. Die Fragestellung war, kann man aus der Situation heraus, dass wir an den Bund Zuschüsse zurückzahlen haben müssen, irgendwo eine Forderung ableiten, damit diese Rückzahlung an den Bund gemildert wird? Das war die Fragestellung. Eine andere Fragestellung, eine politische Bewertung ist, wie ist die damalige Situation zu sehen, haben wir hier Schuldvorwürfe zu machen oder nicht. Diese Fragenstellung bezieht sich aber nicht auf die Aufgabenstellung, die wir sowohl dem Juristen als auch dem Kommunalen Prüfungsverband gestellt haben. Und Sie wissen, dass ich in den letzten Monaten, in denen wir uns immer wieder mit diesen Dingen beschäftigt haben, sowohl im Kreisausschuss als auch im Kreistag, immer auf mehrere Dinge hingewiesen habe und beginne vielleicht damit, dass zum Ursprung mit Sicherheit niemand damit gerechnet hat, dass wir irgendwann mal Geld zurückbezahlen müssen. Vielleicht auch die fehlenden Verwaltungsvorschriften, sie haben darauf hingewiesen, und ich kann da nicht sagen, auch wenn wir das gewollt haben, auch wenn wir das wollen, ist das kein Freibrief dafür, dass irgendwo Dinge im Laufe des Verfahrens erst vom Bund geregelt werden. Hier war sicherlich, Sie haben von  Goldgräberstimmung, von der Situation mit dem Umgang der Arbeitslosigkeit, von der Handlungssituation des Bundes gesprochen, die ja unbedingt was machen mussten, um dieses Phänomen der Arbeitslosigkeit, die ja in diesen Jahren sehr hoch gewesen ist, zu lösen, dass es in dieser Zeit sicherlich durchaus Schwierigkeiten gegeben hat. Ich gehe aber nach wie vor davon aus, dass zu keinem Zeitpunkt die handelnden Personen – und am allerwenigsten der Kreistag und der Kreisausschuss – damit gerechnet hat, Zuschüsse zurückzuzahlen. Die Gründe, Sie haben sie aufgezeigt, die Arbeitslosigkeit war rückläufig und es wurden sicherlich Fehler gemacht. Fehler, die wir politisch in den letzten Monaten bewertet haben. Hier geht es heute um den Bericht des Kommunalen Prüfungsverbandes, der ergänzend zu den Berichten der Rechtsanwälte eingefordert wurde und wir wissen, dass es ähnlich wie in anderen Verfahren natürlich bei einer Aufarbeitung immer eine emotionale, eine politische Seite, aber auch die rein rechtliche Seite gibt. Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihren Bericht, den Sie heute gegeben haben und insbesondere auch für die Mühe, die sicherlich auch damit verbunden gewesen ist. Seitens unserer Fraktion wird es keine erneuten Ermittlungsaufträge geben.“

 

 

 

Kreisrat Halbleib, SPD:

 

„Sehr geehrter Herr Stanglmayr, sehr geehrter Herr Wenig,

sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

unsere Einsschätzung, die Akten nicht zuzuklappen, sondern den Prüfungsverband mit einem Gutachten zu beauftragen, hat sich aus unserer Sicht als richtig herausgestellt, nämlich alles zu unternehmen, was in unseren Möglichkeiten steht, um Aufklärung zu bringen. Unser Aspekt war auch von vornherein, nicht etwaige, Regressansprüche deutlich zu machen oder herauszuarbeiten, sondern soweit als möglich unserem Anspruch auf Aufklärung auch innerhalb des Landkreises gerecht zu werden. Herr Stanglmayr hat einen Prüfungsbericht vorgetragen, dem, wenn man ihn genau liest, Aussagen zu entnehmen sind, welche Dinge nicht richtig gelaufen sind. Es gehört zu den Eigenschaften, die ein dem Prüfungsverband Vorstehender mitbringen muss, dass er dies in einer verbalen Art und Weise macht, die zunächst einmal den Eindruck erweckt, wenn man genau hinschaut, kann man gar nicht so viel feststellen.

 

Ich halte fest, dass fünf Feststellungen aufgrund des Prüfungsberichts und der vorliegenden Unterlagen berechtigt sind.

 

1.      Der Landkreis war auf die Wahrnehmung der Option und hier Herr Stanglmeier beziehe ich mich auf den Zwischenruf, der Landkreis hat sich beim Beschluss danach gedrängt beim Wettbewerb die vom Gesetzgeber angebotene Möglichkeit zu übernehmen. Es war kein Aufdrängen des Bundesgesetzgebers, sondern der Landkreis hat sich autonom entschieden diese Aufgabe zu erfüllen. Es steht aufgrund des Gutachtens fest (wer dies nach einmal genau nachlesen will auf S. 31), dass der Landkreis auf die Wahrnehmung dieser Option tatsächlich schlecht vorbereitet war. Die Voraussetzungen, die dem Kreistag immer mitgeteilt wurden, dass wir die Neue Chance haben, die im Wesentlichen dem entspricht, was jetzt auch noch in der Option zu leisten ist, dass wir unsere erfolgreiche Arbeit mit leichten Veränderungen fortsetzen, haben nicht gestimmt. Die Bedenken, die auch von meiner Fraktion geäußert wurden, haben sich bei der Option letztlich als richtig herausgestellt. Wenn man den Prüfbericht richtig liest, muss man feststellen, dass bei der Umsetzung schwere Managementfehler gemacht wurden und gravierende Kommunikationsdefizite zwischen dem Landkreis und dem beauftragten Unternehmen festzustellen waren. Ebenso hat der Datenabgleich nicht oder erst sehr spät funktioniert. Die Strukturen der Zusammenarbeit, die Schnittstellen, das Controlling waren unzureichend entwickelt bzw. ungeklärt, obwohl gegenüber dem Kreistag und gegenüber der Öffentlichkeit immer dargelegt wurde, dass der Landkreis bestens für diese Aufgabe involviert sei.

 

2.      Auch dies ist deutlich geworden: für die Rückforderung des Bundes, war nicht der Vertragsabschluss als solcher, sondern die fehlende Auslastung der Neuen Chance und die fehlende Anpassung der Unterauslastung ausschlaggebend. Was diese Unterauslastung angeht, die Zahlen sind heute noch einmal vorgestellt worden, so muss man ganz klar feststellen, dem Kreistag wurden die maßgeblichen Informationen fast bis zum Ende des Vertrages vorenthalten. Diese massive Unterauslastung wurde gegenüber dem Kreistag verschwiegen und nach heutigem Kenntnisstand, diese Bemerkung muss erlaubt sein, darf man davon ausgehen, dass dies bewusst erfolgt ist. Die tatsächlichen Probleme, die ich unter Punkt 1 geschildert habe, wurden gegenüber dem Kreistag, so mein Eindruck, nicht dargelegt. Auf kritische Nachfragen, die aus dem Kreistag erfolgt sind, wurde ein falscher Eindruck erweckt und verbreitet, dass alles wie geplant läuft. Noch bei der letzten Vertragsänderung im August 2007, die zulasten des Landkreises erfolgt ist, beschlossen durch den Kreisausschuss etwa 4,5 Monate vor der Beendigung der Maßnahme, wurde dem Kreisausschuss die tatsächliche Situation der Unterauslastung und die Erkenntnisse der Landkreisverwaltung vorenthalten. Diese waren auch zu dieser Sitzung in dem Umfang nicht bekannt.

 

3.      Dem Kreistag wurden maßgebliche Befassungen vorenthalten. Die Landkreisordnung und die Geschäftsordnung des Kreistages wurden missachtet, was im Prüfbericht dokumentiert ist. Am deutlichsten wird es bei der Vertragsänderung vom 09.02.2007. Dieser Vertrag hätte vom damaligen stellvertretenden Landrat nicht unterschrieben werden dürfen ohne eine Befassung der Kreisgremien. In diesem Änderungsvertrag wurde die Zahl der Plätze von 500 auf 205 reduziert. Insgesamt von 600 auf 291. Auch die Tatsache, dass der Vertrag mit seiner Änderung gerade so begründet wurde, dass man den Kreistag bzw. den Kreisausschuss nicht um Zustimmung fragen muss, die Kosten aber tatsächlich über dem Grenzwert lagen, auch das ist heute festgehalten worden.

 

4.      Mehrfach wurden vom Landratsamt bestehende und sich aufdrängende Möglichkeiten nicht genutzt, die Unterauslastung der vom Landkreis  bezahlten Maßnahmen zu verringern und damit auch Schaden vom Landkreis abzuwenden. Ein besonders treffender Punkt ist hier die Verweigerung der Belegung einer gebuchten Maßnahme des Landkreises, die auch bezahlt worden ist, durch Grundsicherungsempfänger der Stadt Würzburg. Für diese Verweigerung gibt es keinen sachlichen Grund. Es hätte die Möglichkeit gegeben, die unterausgelastete und bezahlte Maßnahme mit Teilnehmern auszulasten, um Mittel der öffentlichen Hand und des Steuerzahlers sachgerecht zu verwenden. Die Verweigerung dieser Möglichkeit ist mir unverständlich. Ein Beispiel  dafür, dass die Möglichkeiten Schaden abzuwenden, nicht genutzt werden. Auch der Beschluss des Kreisausschusses vom 13.08.2007, in dem weitere finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Maßnahmenträger einbezogen wurden, die sich später Gott sei Dank nicht realisiert haben, wäre bei einer Information über die tatsächliche Auslastung nie erfolgt. Meine Einschätzung ist, wenn der Gesamtumfang der Unterauslastung dem Kreistag rechtzeitig bekannt gegeben worden wäre, hätten wir, wenn nicht rechtliche Möglichkeiten, politische Möglichkeiten genutzt, um eine über die vorgenannte Vertragsanpassung hinaus notwendige Anpassung und Einigung mit dem Vertragspartner zu finden. Die Möglichkeiten sind aus meiner Sicht überhaupt nicht genutzt.

 

5.      Ein wesentlicher Grund der massiven Unterauslastung der vom Landkreis dargestellten und bezahlten Maßnahmenplätze war, dass der Maßnahmenträger für Grundsicherungsempfänger, für die der Landkreis zuständig war, zusätzliche Maßnahmenplätze über den Freistaat Bayern und dem Europäischen Sozialfonds abgerechnet hat. Jahresdurchschnittlich wird im Prüfbericht erwähnt über 150 Personen. Also Maßnahmen, die neben der unterausgelasteten Maßnahme des Landkreises zusätzlich bezahlt wurden, damit die ESF-Maßnahmen durchgeführt werden konnten. Das sind Feststellungen, die wichtig sind auch ohne die Frage, was ist auf dem Weg der Haftung noch zu holen. Diese Aufklärungsarbeit haben wir gemeinschaftlich geleistet.

 

 

Zu den fünf Feststellungen darf ich auch fünf Verantwortlichkeiten ansprechen.

 

1.      Verantwortung des Kreistages

Ich kann mich noch gut erinnern an den Juni 2004. Damals haben wir grundsätzlich diskutiert, ob dies der richtige Weg ist und es sinnvoll ist, bei den Unsicherheiten und den vielfältigen offenen Punkten, diese Option als Landkreis anzustreben. Wir haben uns von Seiten der SPD-Fraktion eine grundsätzliche Diskussion gewünscht, damit wir nicht in die Problematik kommen, in die wir dann gekommen sind. Nämlich unter Zeitnot keinen anderen Partner festzulegen, als den, den wir dann wählen mussten. Damals ist auf Geschäftsordnungsantrag des damaligen Landrats mit Zustimmung des Kreistages eine solche Diskussion nicht ermöglicht worden. Grundsatzentscheidung im August 2004. Wir haben in der SPD-Fraktion die Fragen, die sich dann letztendlich auch als kritisch herausgestellt haben, rechtzeitig gestellt und haben mit guten Gründen gegen die Option gestimmt. Genau aus dem Grund, den Herr Stanglmayr heute noch mal referiert hat, weil die Unklarheiten viel zu groß waren. Die Fragen an den Landkreis: Was verändert sich gegenüber der bisherigen Konstellation? Sind wir darauf gewappnet, dieses Experiment durchzuführen? Nach der Grundsatzentscheidung des Kreistages gab es nur eine Möglichkeit oder zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit wäre gewesen, die Option an die Wand laufen zu lassen und zum 01.01.2005 überhaupt keine Möglichkeit zu haben die Option umzusetzen, weil wir als Landkreis alleine ohne einen Umsetzungspartner dies hätten nicht machen können. Wir haben schon rein zeitlich durch den Ablauf keine andere Alternative mehr gehabt, als mit dem bisherigen Vertragspartner auch in der Fortsetzung mit den neuen Aufgaben weiterzufahren. Wir haben damals, Herr Landrat ich erinnere mich daran, noch viele Verbesserungen durchgesetzt gegenüber dem ursprünglichen Vertrag, sonst wäre die Problematik heute eine noch größere. Was man uns vorwerfen kann, wir haben in einer Notsituation, nämlich einer schweren Erkrankung des damaligen Landrats, unsere politischen und fachlichen Bedenken zurückgestellt und uns nicht von der Verantwortung gedrückt, sondern gesagt, wenn der Kreistag aus unserer Sicht eine Falschentscheidung getroffen hat, die Option zu wählen, dann muss man wenigstens gemeinsam versuchen, dies umzusetzen. Die Alternative im November/Dezember 2004 einen anderen Vertragspartner noch zu bekommen war zu spät. Diese Alternative hätte man im Juni 2004 stellen können. Da hätte man im Sinne einer Ausschreibung Varianten prüfen können. Im entscheidenden Punkt des Verwaltungsvollzugs sehe ich keinen Vorwurf an den Kreistag. Denn der Kreistag, und ich persönlich auch, haben immer wieder nachgefragt und die Information war immer es läuft gut. Die maßgeblichen Informationen über die Auslastung und viele Schwierigkeiten sind dem Kreistag vorenthalten worden.

 

2.      Verantwortlichkeit des damaligen Altlandrats

Ich will dazu nicht viel sagen, weil dies im Prüfbericht deutlich wird. Ich darf nur noch mal sagen, ich fühle mich nicht nur als Mitglied des Kreistages getäuscht, sondern auch weil ich auch persönlich in manchen Krisensitzungen angesprochen wurde, auch persönlich getäuscht. Meine Bereitschaft, dem Landkreis in einer kritischen Situation zu helfen, wurde eindeutig missbraucht. Mich irritiert, warum es keine Informationen aus der Verwaltung gab und dass sich kein Mitglied der Verwaltung dem Kreistag anvertraut hat und gesagt hat, da laufen die Dinge nicht so wie so laufen sollen.

 

3.      Wie hätte man das verhindern können?

Warum gab es keine andere Instanz innerhalb der Verwaltung, eine Persönlichkeit, die die Kompetenz gehabt hätte, den Vollzug des Vertrages, die Probleme und die Unterauslastung rechtzeitig zu erfahren? Wir hätten dann auch anders reagieren können. Diese Frage, Herr Landrat, kann ich nicht beantworten, die müssen sie sich selbst beantworten.

 

4.      Verantwortung der Medien

Fast bis zum Schluss ist kritiklos die Außendarstellung des Landratsamtes bei der Bewertung der Neuen Chance übernommen worden. Kritische Fragen zur Umsetzung der Option gab es kaum.

 

5.      Verantwortung des Vertragspartners

Ich denke unser Vertragspartner möge seine eigene Verantwortlichkeit selbst prüfen. Alle weiteren Fragen, Herr Stanglmayr hat es selbst ausgeführt und an zwei Stellen namentlich erwähnt, kann mangels rechtlicher Möglichkeiten oder mangels zur Verfügung stehender Unterlagen nicht mehr der Kreistag klären, sondern ggf. nur noch die Staatsanwaltschaft. Der Kreistag hat entgegen den ersten Einschätzungen die Akten nicht zugeklappt, sondern das Möglichste getan, um den Sachverhalt aufzuklären. Ich glaube wir können gemeinsam auch etwas stolz darauf sein, dass wir das so gemacht haben und dass wir auch öffentlich über die Probleme, die Entstehung und die Verantwortlichkeiten reden. Ich glaube, dass ist auch ein Punkt, der unsere Verantwortung auch gegenüber der Öffentlichkeit deutlich macht.

 

 

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.“

 

 

 

Kreisrat Fuchs, UWG-FW:

 

„Meine Damen und Herren, ein Thema, das uns alle, die damals im Kreistag dabei waren und die Verantwortung getragen haben, belastet. Weil wir ja alle wissen, es sind Dinge hier passiert  und das ist der Hauptgrund, warum unsere Fraktion gebeten hat, dass wir den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband einschalten, für uns aufzuarbeiten. Um uns selber auch nochmal klar zu machen, das ist passiert und das ist geschehen. Und das hat mir eben der Vortrag vom Kollegen Halbleib gesagt, und ich kann hierzu nur sagen, auch für mich, wir waren alle in der Verantwortung, alle damaligen Fraktionssprecher oder -vorsitzende, die es ja heute noch sind, wir haben weitere dazubekommen, die sich gut zurücklehnen können, aber wir waren in der Verantwortung und wir stehen auch dazu. Und es ist glaube ich der Hauptgrund, weil Sie vorhin, Herr Stanglmayr, gemeint haben, eigentlich haben wir viel Geld nochmal zusätzlich hinaus geworfen, so habe ich es wenigstens empfunden, aber Sie dürfen nicht vergessen, wir sind alle belastet, und es irgendwo eine Situation, 2 Mio. mit zu verursachen, da muss ich auch wissen, warum, weshalb, wieso. Und wenn es irgendwo Ansatzpunkte gibt, dann muss ich eben auch kritisch selber fragen. Und deswegen, ein ganz herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen. Es war ja nicht unumstritten, ob wir den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband noch zusätzlich einschalten und nachdem der Prüfungsverband uns selber ja mitgeteilt hat, dass er eigentlich gar nicht anfangen will, weil es viele Kosten verursacht und uns dann trotzdem wahrscheinlich nichts bringt, sehe ich es ganz anders. Es war für mich unwahrscheinlich wichtig, eben alles noch einmal zu eruieren und nachzuverfolgen, um nochmal klar zu sehen, wie das ganze gelaufen ist. Und wir haben ja vom Rechtsanwalt Dr. Vocke schon eigentlich die juristische Aussage bekommen. Wir waren uns absolut einig – ich glaube das war damals ein einstimmiger Beschluss hier in unserem Gremium – nicht gegen den Bund zu klagen, weil wir uns klar waren, wie die Vertragsverhältnisse sind bzw. nicht sind, und das wollten wir auf keinen Fall eingehen. Und was für mich auch ganz wichtig ist – und deswegen möchte ich auch nochmal ein ganz herzliches Dankeschön sagen, dass sämtliche Fragen – ich glaube von den Kollegen und von unserer Fraktion alle im Bericht aufgearbeitet worden sind, da ist also nichts beschönigt worden, und das ist auch gut so. Und die wichtigste Frage, ist die, wer hat eigentlich die Verantwortung. Und es steht wohl nicht ganz klar drin, dass es jeder nachlesen kann, der und der und der, aber Kollege Halbleib hat es schon gesagt, wir selber haben sie, und zwar einmal als Kreisausschussmitglieder der damaligen Zeit, dann der Kreistag der damaligen Zeit und die Endverantwortung, das steht auch nicht eindeutig drin, aber kann klar gelesen werden, hat immer der Landrat. Und meine Damen und Herren, die politische Verantwortung ist das eine, aber die andere Seite ist auch, wie ist es dazu gekommen. Und wir dürfen nicht vergessen, das ist heute noch gar nicht angesprochen worden, aber es hat auch am Anfang mal geheißen, dass Kolping-Dienstleistung hier mitgewirkt hat. Inwieweit wissen wir nicht, aber es ist ganz klar, dass es vertragsmäßig eindeutig ist, dass aus Kolping-Dienstleistung eben nichts gesetzeswidriges herauszulesen ist, das die ihre Pflichten erfüllt haben. Das geht sowohl beim Rechtsanwalt als auch beim Kommunalen Prüfungsverband so hervor. Die Rechtmäßigkeit des Vertrages ist auch geklärt, auch wenn da das ein oder andere mit Sicherheit nicht gestimmt hat, aber sie waren im Endeffekt nicht diejenigen oder der Vertrag, der uns dann die Rückzahlung in Höhe von 2 Mio. eben gefordert hat, sondern eindeutig die geringe Auslastung. Aber auch hier müssen wir uns klar sein, wir hatten damals die Zwischenfrage gestellt, bestimmte Punkte angesprochen und da hat die Verwaltung – ob auf Druck oder nicht Druck – keine klare Aussage gemacht. In Zukunft werden wir das hoffentlich alle anders aufnehmen. Das Dritte, was für uns wichtig ist, und was der Bericht auch feststellt, dass der Landkreis eben nicht alleine hier mit den Verantwortlichen – die ich genannt habe – dasteht, sondern dass auch die Verwaltung – und hier möchte ich die BEA der damaligen Zeit auch mit einbeziehen, die ja – und das bringt der Bericht in vielen, vielen Seiten und vielen, vielen Anmerkungen zum Ausdruck – nicht so gearbeitet hat, wie eine Verwaltung eigentlich arbeiten sollte. Auch hier wissen wir nicht, ob das auf Druck oder ob das eben „Schlamperei der Verwaltung“ war, hier kann sich jeder sein eigenes Bild machen, jedenfalls hat dies uns alle – und das ist durch die Aufarbeitung erst so richtig rausgekommen – alle unwahrscheinlichen erschreckt und war mit dafür verantwortlich, dass wir keine Zahlen genannt bekommen haben und da kann ich dem Kollegen Halbleib nur absolut Recht geben, inwieweit wir dann anders gehandelt hätten, das möchte ich heute bitte nicht sagen, weil ich denke allein an die Sitzung, die ja auch von ihnen genannt worden ist, im August 2007, wo wir dann die Geschichte eigentlich denkend es besser zu machen noch verschärft haben. Aber Problem – und dazu stehen wir alle – wir hatten keine Zahlen und das war für uns wichtig. Wir hatten wohl immer die Aussagen – und ich war auch immer einer derjenigen, der damals den Landrat auch immer persönlich gefragt hat, inwieweit die Auslastung gegeben ist, weil Herr Mühleck und ich uns auch die Einrichtungen angeschaut haben von Kolping und gedacht haben, um Gottes Willen, das kann doch nicht das sein, was wir eigentlich für eine Weiterbildung benötigen. Und da hatten wir dann immer nur die mündliche Aussage. Und auch das werde ich mir in Zukunft vornehmen, bei wichtigen Sachen bitte alles schriftlich auf den Tisch, dass es später auch nachvollziehbar ist. Ansonsten möchte ich das belassen, bei dem was die Kollegen schon gesagt haben. Für mich wichtig, wir haben es nicht unter den Tisch gekehrt. Wir wissen, die 2 Mio. waren zu zahlen, wir haben sie ja schon bezahlt. Wir wissen, wir hätten dies verhindern können, wenn wir – und das ist ganz wichtig für mich – wenn wir alle konsequenter und auch besser der Sache nachgegangen wären. Und ich möchte jetzt nicht nur die Schuld nur einem einzigen geben.

Herzlichen Dank.“

 

 

 

Kreisrat Trautner, Bündnis 90/Die Grünen:

 

„Herr Kollege Halbleib, sie haben die beste Rede gehalten, die ich von ihnen gehört habe. Gut strukturiert, klar und auf den Punkt kommend. Und für mich besteht jetzt die Schwierigkeit, sie nicht zu langweilen. Von ihren Aussagen, Herr Ländner, bin ich eigentlich enttäuscht. Ich möchte meine Aussagen auf zwei Punkte reduzieren. Auf den Vertrag und auf die Auslastung. Es war kein Pappenstil 1,9 Mio. Euro zurückzahlen. Und da darf man schon nachfragen, warum sind wir in diesen Schlammassel geraten. Ich sage wir, weil ich davon ausgehe – wie alle meine Vorredner – dass wir alle hier die Verantwortung getragen haben.

Die ausgehandelten Verträge des Landratsamtes mit Kolping, die die Grundlage für die Option waren, waren gleich 3-fach für den Landkreis problematisch und nachteilig:

 

  1. Leistungen in dieser Millionenhöhe an Kolping hätten ausgeschrieben werden müssen! Dies wurde vom Landrat Waldemar Zorn damals mit den Worten weggewischt, dass keine Zeit wäre, um rechtzeitig die Auszahlungen vornehmen zu können. Vielleicht hätte eine Ausschreibung und die daraus folgenden Angebote uns auf weitere Mängel des Vertrages aufmerksam gemacht. Aber ich denke, Konkurrenz war damals nicht erwünscht. Heute wissen wir, heute wissen wir Grüne, dass Landrat Waldemar Zorn Sorge hatte, dass evtl. ein anderer als Kolping den Zuschlag bekommen hätte. Erst viel später erfuhren wir auf informellem Wege, dass Landrat Waldemar Zorn gleichzeitig als Aufsichtsratvorsitzender von Kolping tätig war. Der Landrat hatte nicht genügend Abstand zum Vertragspartner und ein Rechtsbeistand im Landratsamt, der bei den Beratungen ständig anwesend war, hat es unterlassen, die Fraktionsvorsitzenden oder den Kreistag auf die zwingend vorgeschriebenen Ausschreibungen hinzuweisen. Er hätte es wissen müssen. Auf jeden Fall, mich hätte ein Nachweis des Justitiars aus dem Landratsamt nachdenklich gemacht.

 

  1. Wir waren schlecht beraten, gleich einen Vertrag über 3 Jahre abzuschließen. Das ist allen wirtschaftlichen Interessen eklatant entgegenlaufend, haben wir heute erfahren. Da sind wir heute klüger.

 

  1. Der Gipfel aber war und da hat die Rechtsaufsicht im Landratsamt total versagt, uns einen Vertrag über 3 Jahre vorzulegen, bei der Beratung mit dabei zu sein und der Vertrag, in dem keine Vertragsanpassungen mehr möglich sind, innerhalb dieser Frist. Das hat sich dann bei der zurückgehenden Auslastung bitter gerächt. Der Vertrag war nur im Einvernehmen mit Kolping zu ändern. Als man erkannte, dass 600 Plätze viel zuviel waren, hatte man keine Möglichkeit, die Verträge anzupassen. Ich denke mal heute, wenn alle Juristen, Bürgermeister und Verwaltungsfachleute diese gravierenden Mängel des Vertrages nicht erkannt haben, dann kann ich mir als Volksschullehrer hierzu nicht allzu große Sorgen machen. Hochbezahlte Spitzenfachkräfte im Landratsamt waren bei der Beratung anwesend. Kurzum, der Vertrag war gut für Kolping und schlecht für den Landkreis. Das Risiko der Auslastung lag einseitig beim Landkreis und Kolping konnte sich über eine risikolose jährliche festgelegte Zahlung in Millionenhöhe freuen.

Ich mag heute nicht mehr glauben, dass dies Landrat Waldemar Zorn übersehen hat.

Ich denke, er wollte Kolping die Vorteile dieser Vertragsunsumme ohne Risiko zukommen lassen. Das war offensichtlich der Nachteil der Doppelfunktion. Dabei hat er die juristisch nicht sattelfesten Kreisgremien zwar auf seine Seite gebracht, alle Abstimmungen waren einstimmig, aber er hatte nicht mit einer so frühen Überprüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerechnet. Spätestens im Sommer 2007 flog auf, wie schlecht die Qualität des Vertrages war. Es kam die Frage der Rechtmäßigkeit auf, es wurde die  Rechtsmäßigkeit des Vertrages sogar unterstellt. Meines Erachtens hätte Waldemar Zorn schon 2004 in den Beratungen über die Option sich mit seiner Doppelfunktion den Kreisgremien erklären müssen und die Verhandlungen über die Option mit den Verträgen fairerweise abgeben müssen. Ich bin mir sicher, es wäre ein anderer, aber für den Landkreis günstigerer Vertrag herausgekommen.

 

Der 2. Punkt: Die Auslastung

Schon Ende 2005 war allen Beteiligten im Landratsamt, die damit beschäftigt waren, dem Landkreis mit dem Landrat klar, dass die Auslastung der Maßnahmen viel zu gering war. Es bestand Ende 2005 schon dringender Handlungsbedarf. Anstatt dieses Problem im Kreisausschuss oder im Sozialausschuss zu diskutieren, wurden im Kreistag im Herbst 2005 noch Erfolgsmeldungen über die phantastischen Prozentzahlen und schöne Statistiken gezeigt, wie gut die  Eingliederungsmaßnahmen gegriffen haben. Die entscheidende Zahl aber, die damals schon bekannt war, dass die Maßnahme nur zu 37 % ausgelastet war, wurde dem Kreistag nicht gegeben. Auch ein Besuch der Grünen-Fraktion im Herbst 2005 in der BEA trug nicht zur Aufklärung bei. In der Diskussion wurde allgemein darüber geklagt, dass die Beteiligten mehr zu den Gerichten laufen. Über die Auslastung wurden wir nicht informiert. Heute bin ich der Meinung, dass die schlechte Auslastung schon im Mai 2006 offen in der Verwaltung zusammen mit Kolping diskutiert wurde und bekannt war. Denn ich bin heute der Meinung, dass dies dem Kreisgremium verheimlicht wurde und sollte, solang als möglich. Die Leitung im Landratsamt machte die Problematik zur Chefsache, strich den Tagesordnungspunkt kurzfristig von der Tagesordnung des Sozialausschusses im Oktober 2006. Man kann auch durch Weglassen wichtiger Informationen manipulieren. Wir, der ganze Kreistag wurden damals manipuliert. Wie viel Geld hätte man durch beherztes Handeln damals dem Landkreis noch ersparen können, im Oktober 2006. Und dann der Abschluss, mit Sicherheit hätte der gesamte Kreisausschuss im Juni 2007 nicht jener idiotischen Vertragsanpassung zugestimmt, genauso einstimmig, wenn wir damals schon über die schlechte Auslastung der Jahre 2005 und der Jahre 2006 Bescheid gewusst hätten. Da nicht genauer nachgefragt zu haben, werfe ich mir heute noch vor, da könnte ich mir heute noch in den Hintern beißen. Die Option mit Kolping wurde als erfolgversprechend in den rosigsten Farben ausgemalt, Probleme wurden ausgeblendet und der Bund und die Überprüfung verteufelt, das war die Sitzung. Heute frage ich mich, und ich frage auch die Verantwortlichen der Verwaltung und der BEA, die über Jahre über diese Problematik Bescheid wussten. Warum hat nicht einer oder eine uns Kreisräten einen Tipp gegeben, hallo da läuft was falsch in der Option, die Auslastung ist seit Jahren bei ca. einem Drittel, das wäre sicher auch vertraulich möglich gewesen. Manchmal braucht Aufklärung in der Bürokratie Mut. Ich und meine Kollegen wären mit Sicherheit der Sache nachgegangen und hätten mit der Aufklärung angefangen. So hätten wir auch im Sommer 2007 noch sehr viel Geld sparen können. Heute können wir den Fall abschließen, nachdem wir wissen, dass wir keine Chance auf Rückforderung haben. Insgesamt gilt: Vertuschung lohnt sich nicht.“

 

 

 

Kreisrat Kuhl, FDP:

 

„Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Dr. Stanglmayr, sehr geehrter Herr Wenig, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

nach langer Zeit der Unsicherheit liegt uns nun der Entwurf des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vor. Dafür möchte ich mich recht herzlich bei Ihnen bedanken. Ich möchte aber auch zum Ausdruck bringen, dass ich nicht glücklich darüber bin, dass dieser Prüfungsbericht nur den Fraktionsvorsitzenden zugemailt worden ist und den restlichen Kreisrätinnen und Kreisräte nicht zugegangen ist. Das hätte ich bei der Wichtigkeit der Debatte erwartet, dass jeder sich im „stillen Kämmerlein“ darauf vorbereiten kann und nicht auf die Gunst oder Missgunst des Vorsitzenden angewiesen ist. Obwohl wir einerseits froh sind, dass dieses unrühmliche Kapitel nun bald beendet oder zumindest zugeklappt sein wird, sind für uns doch viele Fragen unbeantwortet. Auch der Bericht lässt uns zweifeln, wie es zu den offensichtlich fragwürdigen Umständen und so zum Verlust von Steuergeldern in Höhe von 1,9 Mio. € gekommen ist. Der gravierende Fehler war wohl schon bei der Ausschreibung bzw. Nichtausschreibung der Neuen Chance und der Nichtausschreibung des Vertragsabschlusses mit Kolping begangen worden. Dies geht aus dem Bericht eindeutig hervor. Dass alle Fehler, die darüber hinaus begangen worden sind, im Nachhinein in ausreichender Art und Weise von den Gremien des Landkreises im Kreisausschuss oder in der Fraktionssprecher-Runde legitimiert worden sind, daran lässt auch der Bericht, ob dies rechtens ist, erheblichen Zweifel. Zweifel bleiben für uns auch, dass nur der ehemalige Landrat von den Vertragsverhandlungen wusste. Hier bleibt für uns einiges im Dunkeln und ich erinnere in diesem Zusammenhang, Kollege Halbleib und Kollege Trautner haben er schon gesagt, dass es hier keine Informationen gab. Ich erinnere an den Antrag der FDP/ÖDP-Ausschussgemeinschaft, auf die Einführung eines Whistle-Blowing der ja mehrheitlich abgelehnt worden ist. Das hätte uns evtl. weiterhelfen können. Auch unsere eingereichte Frage, bezüglich der Nichtigkeit des Vertrages gem. § 138 BGB ist für uns nicht eindeutig beantwortet worden. Hier verweist der Bericht im Wesentlichen auf Seite 18 darauf, dass dies letztendlich nur gerichtlich festgestellt werden könnte. In der Kreistagssitzung vom 05.03.2010 wurde beschlossen auf eine Klage gegen den Bund oder wen auch immer zu verzichten. Bleibt für uns abschließend noch festzustellen, dass es viele Fehler bei der Vergabe und beim Zusammenwirken der Vertragsparteien gegeben hat. Keiner unserer Ausschussgemeinschaft war beim damaligen Kreistag vertreten, so dass wir Ihnen, meine Damen und Herren, auch keinen Vorwurf machen. In Zukunft werden solche Fehler nur durch mehr Transparenz und absolute Offenheit im Vorfeld solcher Vertragsverhandlungen verhindert werden und das ist meine Bitte an den Landrat, dies in Zukunft zu beherzigen.

 

Danke schön!“

 

 

 

Kreisrat Henneberger, ÖDP:

 

„Die Fragen sind gestellt. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat sie im Rahmen seiner Möglichkeiten beantwortet. Dafür sind wir sehr dankbar. Die Bedenken und Feststellungen sind vorgetragen. Der Dank geht auch an die Kollegen Halbleib, Trautner, Fuchs und Kuhl. Für mich stellt sich die Frage, welche Lehren wir daraus ziehen können und müssen. Das wesentliche Problem in diesem ganzen Fall sind die demokratischen Defizite im Ablauf. Die Beteiligung der Landkreisgremien war unterentwickelt. Häufig mehrere Monate später nachdem die Kenntnisse da waren. Wenn Entscheidungen getroffen wurden, die man im Nachhinein als abgesegnet sehen könnte, wie es der Prüfer so schön formulierte. Es ist nicht so eindeutig, wie es im Nachhinein gelaufen ist. Formal mag das alles o.k. sein. Wir sehen es aber trotzdem als falsch. Ganz gravierend ist, dass wir mehrfach, wenn es um Landkreisgremien ging, auf die so genannte Fraktionssprecherrunde Bezug genommen wird. Teilweise wird sogar aus dem Aktenvermerk zitiert, der ohne Datum ist, weil es offiziell kein Protokoll gibt, da es kein Gremium des Landkreises ist. Das ursprüngliche Ziel der Fraktionssprecherrunde war ein sehr gutes. Sie sollte dem Meinungsaustausch dienen und sortieren, wie die Mehrheitsverhältnisse sind. Das Schlimme ist, dass das, was in den Kreisausschuss gehört, Beratung, Empfehlungen und Vorberatung für die Kreistagssitzung, immer häufiger in diesem Gremium stattgefunden hat. Wenn wir wirklich als Landkreis wollen, dass dies stimmt, müssen wir nur den Bericht lesen. Dort steht mehrfach darin, dass es demokratisch abgeregelt ist, weil die Fraktionssprecherrunde sich damit befasst hat und es wird zitiert aus den Berichten der Fraktionssprecherrunde. Wenn wir wollen, dass es ein offizielles Gremium wird, müssen wir die Geschäftsordnung dahingehend ändern und das Wesentliche einführen, nämlich ein Protokoll, dass das nachvollziehbar ist, was dort stattfindet, wer in welcher Funktion geladen ist und dergleichen. Wenn sie noch mehr Funktionen des Kreistages abgeben wollen, dann müssen wir das in die Geschäftsordnung nehmen. Wir können nicht einfach eine Hinterzimmerdemokratie einführen durch die Hintertür, das geht nicht. Das ist die Botschaft aus diesem Fall, der hier vorliegt. Wir sind ganz bestimmt nicht glücklich mit dem Verlauf und noch weniger mit den finanziellen Ergebnissen. Aber wenn der Kreistag mehrheitlich der Meinung ist, dass das so genügen soll, werden wir das als Demokraten akzeptieren. Gutheißen müssen wir es deswegen aber nicht.

 

Vielen Dank!“

 

 

 

Kreisrat Seifert, REP:

 

„Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich kann da meinen beiden Vorrednern nur zustimmen. Ich bin auch davon ausgegangen, dass ein Prüfbericht, der vom gesamten Kreistag verabschiedet wird, dann auch an den gesamten Kreistag verschickt wird. Ich finde das sehr unglücklich, dass das nicht passiert ist, gerade weil man hier eine Offenlegung und Transparenz predigt. So entsteht hier der Eindruck, als ob man etwas unter den Tisch kehren will. Insbesondere war es bis jetzt so üblich, dass ich als Gruppensprecher diese Berichte auch bekommen habe. Ich gehe davon aus, dies ist diesmal aus organisatorischen Gründen nicht geschehen. Insofern ist es für mich natürlich schwierig zu einem Bericht Stellung zu nehmen, den ich bis jetzt nicht erhalten habe. Ich hoffe, dass ich diesen Bericht noch kurzfristig bekomme und behalte mir dann ausdrücklich noch eine Stellungnahme zu der Sache vor. Ich kann vielem, was hier heute gesagt wurde, nur zustimmen, gerade zum Thema Kontrollfunktionen. Hier hat nach meiner Ansicht neben dem Kreisausschuss selbstverständlich die Mehrheitsparteien im Kreistag versagt, was Herr Henneberger sehr schön ausgeführt hat. Ich habe darauf in meinen bisherigen Ausführungen zunächst auch immer darauf hingewiesen. Diese so genannten Fraktionsvorsitzendentreffen oder Sprecherrunden sind für mich in einer Art und Weise ausgeartet zu Geheimrunden, die gerade dieses Verhalten und diese Ergebnisse über die wir jetzt sprechen, erst möglich gemacht haben. Das ist für mich die ganz große Lehre aus diesem ganzen Schlamassel, dass dies in der Form nicht mehr passieren dürfte. Es darf diese geheimen Gesprächsrunden in der Form nicht mehr geben. Ich finde den Vorschlag von Herrn Henneberger sehr gut, dass Protokolle geführt werden sollten. Aber eigentlich gehören solche Diskussionen und Gespräche in den Kreisausschuss oder am besten in den Kreistag. Dafür ist er da.

 

Einwurf Ländner: Im Kreisausschuss sind sie ja nicht dabei. Das ist ja auch eine geheime Runde.

 

Es gibt dann ja Protokolle und die kann man nachvollziehen. In der Regel nehme ich am Kreisausschuss auch teil, auch wenn ich kein Mitglied bin. Da müssen sie einmal schauen, wer in den hinteren Reihen sitzt. Ein Vertreter von unserer Partei ist immer da. Es ist auf jeden Fall etwas anders, als wenn man mauschelt. Das ist der Punkt, den ich den Fraktionsvorsitzenden, die größtenteils auch noch im Amt sind, zu der damaligen Sache konkret vorwerfen muss. Man hat nicht nachgefragt, man hat nicht kontrolliert. Ich fand es sehr schön, wie Herr Trautner es dargestellt hat, dass er sich am liebsten jetzt noch in den Hintern beißen würde. Das ist sicherlich sehr treffend. Das ist nämlich genau die Sache, da ist der eigentliche Fehler passiert. Man hat sich verlassen, man hat sich vertraut. Das ist nicht die Funktion der Fraktionsvorsitzenden, sondern sie müssen nachfragen, sie müssen kontrollieren und ihre Aufgaben wahrnehmen. Dies ist nicht geschehen. Da kann ich nur hoffen, dass aus dieser Sache die Lehre gezogen wird, dass hier in Zukunft anders mit einander umgegangen wird, dass man freundschaftlich, aber trotzdem kritisch die Sachen hinterfragt, sich schriftliche Dokumente geben lässt und entsprechend auch alles dokumentiert, was besprochen und abgemacht wurde.

 

Danke schön!“

 

 

Landrat Nuß fasst zusammen, dass jetzt alle politischen Sprecher ihre Bewertungen abgegeben hätten. Man hätte zwei Gutachten zur Kenntnis genommen, das der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vocke und das des Kommunalen Prüfungsverbandes. Beide seien zu übereinstimmenden Ergebnissen gekommen. Was bliebe, seien noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Diese habe Unterlagen und den Bericht angefordert. Wie das ausgehe, wisse man nicht.

 

Er stelle jedenfalls fest, dass man den Kreistagbeschluss .Befassung des KPV- erfüllt habe und damit die Sache jetzt eigentlich erledigt sei.

 

Kreisrat Halbleib geht auf die Beiträge der beiden letzten Redner ein. Er betont, dass das Problem nicht die Fraktionssprecherrunden gewesen seien, sondern die fehlende Information für den Kreistag und den Kreisausschuss durch die Verwaltung. Er erinnert in diesem Zusammenhang nochmals an die massiven Bedenken seiner Fraktion, die aber wegen der schweren Krankheit des seinerzeitigen Landrats zurückgestellt worden seien. Für ihn sei der entscheidende Punkt nicht die Zustimmung zum Vertrag, sondern die Abwicklung und Umsetzung dieses Vertrages und dass auf die Unterauslastung nicht reagiert wurde. Hier habe einfach, wie mehrfach festgestellt, die entsprechende Information gefehlt.

 

Landrat Nuß bemerkt abschließend, dass alle Mitglieder des Kreistages, die im Herbst 2004 dabei waren, in guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit eine gute Sache auf den Weg gebracht hätten. Wenn sich alle an die Vereinbarungen gehalten hätten, wären diese schwerwiegenden Probleme nie aufgetreten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Protokollführerin                                                                      Landrat