Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

Der Vorstand des Kommunalunternehmens, Herr Dr. Schraml, erläutert detailliert die Abfallbilanz 2010, die allen Mitgliedern des Kreistages bereits mit den Beratungsunterlagen übersandt worden war.

 

Kreisrat Fuchs erinnert an eine Aussage des Kommunalunternehmens bei einer Versammlung in Gadheim, bei der zugesagt worden sei, dass in allen Gemeinden die bisher angefahrenen Straßen auch weiterhin angefahren würden. Lediglich in Neubaugebieten, in denen keine ausreichend breite Straßen gebaut würden, könne man die Zusage, alles zu befahren, nicht geben.

 

Er weist auf ein spezielles Problem des Marktes Randersacker hin. Er sei vom Bürgermeisterkollegen Vogel angesprochen worden, da das Team Orange neue, größere Fahrzeuge anschaffe, die bestimmte Straßen in seinem Ort – aufgrund der geringen Breite der Straßen – nicht mehr anfahren könnten. Hierzu bitte er um eine klare Aussage.

 

Herr Dr. Schraml erwidert, dass das geschilderte Problem bekannt sei. Er weist darauf hin, dass das Team Orange generell weit mehr Straßen anfahre, als dies Privatentsorger täten. Das Team Orange habe bei der Sammlung des Mülls Unfallverhütungsvorschriften sowie die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Es gebe einfach Bereiche, die unabhängig von der Fahrzeuggröße nicht angefahren werden können. Der angesprochene Fall in Randersacker sei bekannt. Dort müssten schon seit Jahren bei den Müllfahrzeugen die Spiegel eingeklappt werden. Größere Probleme sehe er darin, wenn z.B. ein Feuerwehrfahrzeug im Einsatz in diese Straßen einfahren müsste.

 

Er könne zusichern, in Absprache mit der Gemeinde nach einer Lösung zu suchen und im Allgemeinen die Grundstücke anzufahren, wenn dies in irgendeiner Weise vertretbar sei.

 

Kreisrat Henneberger bestätigt, dass gerade in Randersacker viele Straßen zu eng seien, um sie mit den neuen Müllfahrzeugen anzufahren. Er bittet daher das Team Orange um Überprüfung, wie viel Prozent der Straßen im Landkreis das Kriterium der Mindestbreite von 4,75 m erfüllen. Seiner Meinung nach liege diese Mindestbreite bei über der Hälfte aller Ortsstraßen nicht vor. Deshalb frage er sich, weshalb überhaupt Müllautos angeschafft werden, bei deren Einsatz dann Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vorlägen. Zu den Rettungsfahrzeugen könne er ausführen, dass der Markt Randersacker eine solches Fahrzeug auf Sprinterbasis angeschafft habe, um auch schmälere Straßen im Notfall befahren zu können. Er könne nicht verstehen, dass die Müllautos plötzlich Grundstücke nicht mehr anfahren, die voll erschlossen seien und nun plötzlich als nicht mehr erschlossen gelten.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet Landrat Nuß diesen Tagesordnungspunkt und bittet, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an KU

 

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