Sachverhalt:
Der Kreisbrandrat ist ehrenamtlich tätig und
untersteht dem Landrat. Den Aufwand für seine Tätigkeit trägt der Landkreis.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird vom Landkreis festgesetzt. Bei der
Festsetzung der Entschädigung ist insbesondere zu berücksichtigen, welchen
Umfang die mit dem Amt verbundene Tätigkeit hat und ob und in welcher Höhe
Verdienstausfall abgegolten wird.
Als Bemessungsgrundlage gelten die in der
Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (§ 13 AVBayFwG)
festgelegten Rahmensätze. Demnach bewegt sich die Aufwandsentschädigung für die
Kreisbrandräte derzeit im Rahmen zwischen 924,40 € und 1.502,20 € monatlich.
Die Aufwandsentschädigung für den Kreisbrandrat wurde zuletzt zum 01.03.2009
geändert und beträgt derzeit monatlich 1.296,70 €. Damals lag der Rahmen bei 800,00
bis 1.300,00 €.
Durch gesetzliche Änderungen im bayerischen
Feuerwehrrecht und Baurecht und den steigenden Anforderungen an die Feuerwehren
im Landkreis Würzburg hat die Arbeitsbelastung und die Verantwortung im
abwehrenden, vorbeugenden und im organisatorischen Brandschutz für den
Kreisbrandrat in den letzten Jahren stark zugenommen.
Insbesondere sind hier die folgenden zusätzlichen
Aufgaben und Arbeitsbelastungen, auch durch geänderte rechtliche
Rahmenbedingungen, innerhalb der letzten fünf Jahre im Verantwortungsbereich
des Kreisbrandrates zu berücksichtigen:
·
Einführung
des Digitalfunkes und Übertragung der Aufgaben für die Taktisch-Technische
Betriebsstelle.
Verbunden ist damit die organisatorische
Verantwortung für den betriebsbereiten Zustand sowie den Programmier- und
Wartungsarbeiten an ca. 1600 Funkgeräten der Feuerwehren und der
Katastrophenschutzkräfte des Landratsamtes.
·
Beteiligung
bei der Erstellung von Feuerwehrbedarfsplanungen der Gemeinden.
·
Zuständigkeit
und Verantwortung des Kreisbrandrates für die einheitlichen Anforderungen bei
der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrdienstleistenden, z.B.: für die
Einführung der Modularen Grundausbildung (MTA).
·
Aufgaben
der Brandschutzdienststelle im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Der Umfang der Bautätigkeiten und die dafür
erforderlichen Stellungnahmen haben in den letzten Jahren stark zugenommen und
führen zu einer großen zeitlichen Belastung.
·
Steigerung
der Belastung durch die Zahl der Einsätze und organisatorischer Vorbeugemaßnahmen
auf den Bundesautobahnen.
Bedingt durch den laufenden Ausbau der A3 und die
Brückensanierungsarbeiten auf der A7 hat sich die Zahl der Verkehrsunfälle
erhöht. Auch müssen hier ständig neue Alarmierungs- und Einsatzpläne sowie
Sicherheitskonzepte erstellt und aktualisiert werden.
·
Verwaltung
des Feuerwehrzentrums Klingholz in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt.
·
Erstellung
von Einsatzplänen für Öl- und Schiffsunfälle auf dem Wasser sowie Vorkehrungen
und Konzepte für die Hochwasserbekämpfung.
Durch den Landkreis verläuft die Schifffahrtsstraße
Main mit einem zunehmenden Aufkommen an Güter- und sich in den letzten Jahren
stark erhöhenden Personenschifffahrtsverkehr.
Um der gestiegenen Arbeitsbelastung und damit
einhergehend dem erhöhten Zeitaufwand des Kreisbrandrates Rechnung zu tragen
sowie um die Entschädigung an die geänderten Rahmensätze anzugleichen, wird die
Anhebung der Aufwandsentschädigung auf die gesetzlich mögliche Obergrenze von
derzeit 1.502,20 € vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Anhebung der
Aufwandsentschädigung des Kreisbrandrates im Rahmen der in § 13 der
Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (AVBayFwG) vorgegebenen
Rahmensätze auf die gesetzlich mögliche Obergrenze in Höhe von derzeit 1.502,20
€.
Debatte:
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Anhebung der
Aufwandsentschädigung des Kreisbrandrates im Rahmen der in § 13 der
Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (AVBayFwG) vorgegebenen
Rahmensätze auf die gesetzlich mögliche Obergrenze in Höhe von derzeit 1.502,20
€.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 1
Zur Kenntnis an ZB,
ZFB 2, Herrn Reitzenstein (Kreisbrandrat)