Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 60, Anwesend: 60

Sachverhalt:

 

Der Kreisbrandrat ist ehrenamtlich tätig und untersteht dem Landrat. Den Aufwand für seine Tätigkeit trägt der Landkreis. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird vom Landkreis festgesetzt. Bei der Festsetzung der Entschädigung ist insbesondere zu berücksichtigen, welchen Umfang die mit dem Amt verbundene Tätigkeit hat und ob und in welcher Höhe Verdienstausfall abgegolten wird.

Als Bemessungsgrundlage gelten die in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (§ 13 AVBayFwG) festgelegten Rahmensätze. Demnach bewegt sich die Aufwandsentschädigung für die Kreisbrandräte derzeit im Rahmen zwischen 924,40 € und 1.502,20 € monatlich. Die Aufwandsentschädigung für den Kreisbrandrat wurde zuletzt zum 01.03.2009 geändert und beträgt derzeit monatlich 1.296,70 €. Damals lag der Rahmen bei 800,00 bis 1.300,00 €.

Durch gesetzliche Änderungen im bayerischen Feuerwehrrecht und Baurecht und den steigenden Anforderungen an die Feuerwehren im Landkreis Würzburg hat die Arbeitsbelastung und die Verantwortung im abwehrenden, vorbeugenden und im organisatorischen Brandschutz für den Kreisbrandrat in den letzten Jahren stark zugenommen.

Insbesondere sind hier die folgenden zusätzlichen Aufgaben und Arbeitsbelastungen, auch durch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, innerhalb der letzten fünf Jahre im Verantwortungsbereich des Kreisbrandrates zu berücksichtigen:

·         Einführung des Digitalfunkes und Übertragung der Aufgaben für die Taktisch-Technische Betriebsstelle.

Verbunden ist damit die organisatorische Verantwortung für den betriebsbereiten Zustand sowie den Programmier- und Wartungsarbeiten an ca. 1600 Funkgeräten der Feuerwehren und der Katastrophenschutzkräfte des Landratsamtes.

·         Beteiligung bei der Erstellung von Feuerwehrbedarfsplanungen der Gemeinden.

·         Zuständigkeit und Verantwortung des Kreisbrandrates für die einheitlichen Anforderungen bei der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrdienstleistenden, z.B.: für die Einführung der Modularen Grundausbildung (MTA).

·         Aufgaben der Brandschutzdienststelle im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

Der Umfang der Bautätigkeiten und die dafür erforderlichen Stellungnahmen haben in den letzten Jahren stark zugenommen und führen zu einer großen zeitlichen Belastung.

·         Steigerung der Belastung durch die Zahl der Einsätze und organisatorischer Vorbeugemaßnahmen auf den Bundesautobahnen.

Bedingt durch den laufenden Ausbau der A3 und die Brückensanierungsarbeiten auf der A7 hat sich die Zahl der Verkehrsunfälle erhöht. Auch müssen hier ständig neue Alarmierungs- und Einsatzpläne sowie Sicherheitskonzepte erstellt und aktualisiert werden.

·         Verwaltung des Feuerwehrzentrums Klingholz in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt.

·         Erstellung von Einsatzplänen für Öl- und Schiffsunfälle auf dem Wasser sowie Vorkehrungen und Konzepte für die Hochwasserbekämpfung.

Durch den Landkreis verläuft die Schifffahrtsstraße Main mit einem zunehmenden Aufkommen an Güter- und sich in den letzten Jahren stark erhöhenden Personenschifffahrtsverkehr.

Um der gestiegenen Arbeitsbelastung und damit einhergehend dem erhöhten Zeitaufwand des Kreisbrandrates Rechnung zu tragen sowie um die Entschädigung an die geänderten Rahmensätze anzugleichen, wird die Anhebung der Aufwandsentschädigung auf die gesetzlich mögliche Obergrenze von derzeit 1.502,20 € vorgeschlagen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Anhebung der Aufwandsentschädigung des Kreisbrandrates im Rahmen der in § 13 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (AVBayFwG) vorgegebenen Rahmensätze auf die gesetzlich mögliche Obergrenze in Höhe von derzeit 1.502,20 €.

 

Debatte:

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Anhebung der Aufwandsentschädigung des Kreisbrandrates im Rahmen der in § 13 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (AVBayFwG) vorgegebenen Rahmensätze auf die gesetzlich mögliche Obergrenze in Höhe von derzeit 1.502,20 €.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2, Herrn Reitzenstein (Kreisbrandrat)