Sachverhalt:
Die ÖPNV-Verbunderweiterung um die Region 3 ist abhängig von drei
verschiedenen Entscheidungen:
- Einigung in
der Region 3 (östliches Unterfranken) über die Wabenstruktur und die Ausgleichszahlungen
für Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste
- Einigung in
der Region 2 bei der Einnahmenaufteilung
- Einigung der
ÖPNV-Aufgabenträger auf eine neue Organisationsstruktur
Zu 1:
plangemäßer Verlauf und weitgehende Einigkeit
Zu 2:
Der Prozess unter Federführung der VVM-GmbH stockt seit einigen Jahren.
Mittlerweile hat die Regierung von Unterfranken (Herr Brückner) die Rolle des
Moderators übernommen. Eine Einigung zur
Systematik der Einnahmenaufteilung soll bis Herbst dieses Jahres erreicht
werden.
Zu 3:
Die beteiligten Aufgabenträger sehen es als dringend erforderlich an,
dass eine Neustrukturierung des bestehenden Verkehrsverbundes erfolgt. In den
vergangenen Monaten fanden sowohl mehrere Abstimmungsgespräche mit dem
Oberbürgermeister der Stadt Würzburg, den Landräten der Region 2 („mittleres
Unterfranken“) und LR Töpper als Vertreter der Region 3 statt. Es wurde eine
Projektgruppe mit Beteiligung der Nahverkehrsbeauftragten und der Regierung von
Unterfranken installiert, die Vorschläge zur Neuorganisation ausarbeiten soll.
Mittlerweile liegt ein abgestimmter Gesellschaftsvertrag für die neue Verbundgesellschaft
vor.
Die Projektgruppe befasst sich derzeit mit einem Kooperationsvertrag,
der mit den Verkehrsunternehmen abzuschließen ist.
Debatte:
Prof. Dr. Schraml, Vorstand
Kommunalunternehmen, erläutert den Sachverhalt.
Es entsteht eine Diskussion zwischen
Kreisrat Halbleib, Landrat Nuß und Prof. Dr. Schraml, in der es
hauptsächlich um die unter Punkt 2 genannte Einigung in der Region 2 bei der Einnahmeaufteilung
geht.
Kreisrat Halbleib möchte wissen, wo
die Probleme liegen bzw. ob es einen Zeitplan gibt.
Prof. Dr. Schraml teilt mit, dass
es bei dieser Einnahmeaufteilung zwei Diskussionen
gibt.
Bei der ersten gehe es im Wesentlichen darum, wieviel Prozent der
Gesamteinnahmen bekommt die Stadt Würzburg von Umsteigern, die mit dem Bus
reinfahren und mit der Straßenbahn weiterfahren.
Bei der zweiten Diskussion geht es um das so genanntes Mengengerüst, bei
dem festgestellt wird wie viele Fahrgäste fahren wie lange. Eine Vollerhebung würde mindestens 2 bis 3 Jahre
dauern, da unterschiedliche Zeiten (Schulzeiten, Ferien, Sommer, Winter) mit
einbezogen werden müssen, um auf ein sinnvolles Ergebnis zu kommen. Es soll in
den nächsten Wochen abklären werden, ob es nicht davon eine abgespeckte
Variante gibt, da eine Vollerhebung auch sehr viel Geld kostet.
Landrat Nuß teilt mit, dass
er auf einen ganz konkreten Zeitplan bestehe. Bis Ende Juli 2017 müssen diese
Abstimmungsschwierigkeiten innerhalb der Region 2 beseitigt sein. Mit den Regionen
2 und 3 sei für den 18.09.2017 ein Gespräch vorgesehen, bei dem die weitere
Vorgehensweise endgültig geklärt werden soll.
Zur weiteren
Veranlassung an KU – Prof. Dr. Schraml
Zur Kenntnis an S, ZB