Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Die Kreisstraße Wü26 verläuft im nordwestlichen Teil des Landkreises Würzburg in den Gemarkungen Kürnach und Unterpleichfeld. Sie stellt eine Verbindungsachse zwischen der B19 (Estenfeld) und der B19 bei Unterpleichfeld dar. Hierbei ist sie in die Straßenkategorie LS4 mit zugehörigerer Entwurfsklasse EKL IV einzuordnen. Die umzubauende Kreuzung, befindet sich auf Höhe des Industriepark der Gemeinde Kürnach am Beginn des Straßenabschnittes 120 der Kreisstraße Wü26.

 

Nach Knotenpunktszählung vom 9. März 2017, wird die Kreisstraße Wü26 auf den zu betrachtenden Kreuzungsästen „Wü26 – Süd“ mit 6444 Kfz/24h (438 SV) und „Wü26 – Nord mit 3332 Kfz/24h“ (123 SV) befahren. Die Kreisstraße befindet sich mit diesen Werten über dem durchschnittlichen Niveau des Landkreises Würzburg, welcher bei 1930 Kfz/24h (120 SV) liegt. Entgegen erster Annahmen, ergab die Verkehrszählung, dass kein Ast der Kreisstraße 26 unter die mit der Bagatellklausel festgeschriebenen 20 % der Verkehrsströme der anderen Kreuzungsäste kommt und somit der Landkreis Würzburg an den anfallenden Umbaukosten in vollem Umfang zu beteiligen ist.

 

Der Umbau der Kreuzung stellt eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Freistaat Bayern dar.

Der Kreuzungsumbau zum Kreisverkehrsplatz wurde bis dato nicht in das Bauprogramm des Landkreises Würzburg aufgenommen. Aufgrund des bestehenden Unfallschwerpunktes ist das Staatliche Bauamt Würzburg von Seiten des Freistaates Bayern angehalten, die Kreuzung zu einem Kreisverkehrsplatz umzubauen. Die Entscheidung gründet auf den bisher nicht zur Verbesserung führenden geänderten verkehrsrechtlichen Regelungen.

Durch das Anlegen des Kreisverkehrs wird die Erkennbarkeit und damit einhergehend die Verkehrssicherheit wesentlich verbessert.

 

Der Außendurchmesser des Kreisverkehrs beträgt 45m. Da der überwiegende Teil der benötigten Flächen bereits in Besitz der Baulastträger bzw. der Gemeinde Kürnach ist, wir lediglich im nordwestlichen Bereich des Kreisverkehrsplatzes Grunderwerb notwendig.

Die Gesamtkosten für den Kreisverkehr werden auf ca. 500.000 € geschätzt wobei die Kosten zu jeweils ca. 50% zwischen den ‚Baulastträgern aufgeteilt werden.

 

Durch den gegebenen Unfallschwerpunkt an der bestehenden Kreuzung hält das Staatliche Bauamt Würzburg die Erstellung des Kreisverkehrsplatzes für dringlich. Diesbezüglich wird gebeten die Maßnahme nachträglich in das Bauprogramm des Landkreises Würzburg aufzunehmen, die Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung zu stellen und das Staatliche Bauamt Würzburg für die Ausbauplanung der Kreisstraßenäste zu ermächtigen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird mit der Planung der Maßnahme beauftragt.

 

Dem Kreistag wird empfohlen die notwendigen Haushaltmittel im Haushalt 2018 bereitzustellen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Brückner vom Staatl. Bauamt – Straßenbauamt – erläurtert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Wild begrüßt die Maßnahme. Diese sei aufgrund des Unfallschwerpunktes längst überfällig gewesen. Er äußert allerdings bedenken, was den Durchmesser des Kreisverkehrsplatzes angeht. Er hält diesen für zu gering,  da in diesem Bereich aufgrund des Logistikzentrums im Gewerbegebiet Kürnach ein hohes Aufkommen an Schwerlastverkehr sei.

 

Kreisrat Rützel schlägt vor,  die Gemeinde Kürnach zu kontaktieren, um abzufragen, inwieweit diese einen größeren Ausbau für notwendig erachtet.

 

Herr Brückner teilt mit, dass die Abstimmung mit der Gemeinde erfolgt, sobald es konkret in die Planung geht. Momentan sei ein Beschluss zu fassen, die Planungen weiter voranzutreiben.

 

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird mit der Planung der Maßnahme beauftragt.

 

Dem Kreistag wird empfohlen die notwendigen Haushaltmittel im Haushalt 2018 bereitzustellen.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – H. Brückner / ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA