Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Die Kreisstraße Wü16 verläuft im südlichen Teil des Landkreises Würzburg in den Gemarkungen Reichenberg, Sommerhausen und Ochsenfurt. Sie stellt eine Verbindungsachse zwischen der B19 (Albertshausen) und der St2272 in Kaltensondheim dar, in welche sie als KT4 übergeht. Hierbei ist sie in die Straßenkategorie LS4 mit zugehörigerer Entwurfsklasse EKL IV einzuordnen. Die umzubauende Kreuzung, befindet sich vor der Ortsdurchfahrt Sommerhausen im Straßenabschnitt 160  Station 0,177 der Kreisstraße Wü16.

Nach Knotenpunktszählung vom 29. März 2017, wird die Kreisstraße Wü16 auf den zu betrachtenden Kreuzungsästen „Wü16 – West“ mit 6640 Kfz/24h (371 SV) und „Wü16 – Ost mit 3409 Kfz/24h“ (158 SV) befahren. Die Kreisstraße befindet sich mit diesen Werten über dem durchschnittlichen Niveau des Landkreises Würzburg, welcher bei 1930 Kfz/24h (120 SV) liegt. Entgegen erster Annahmen, ergab die Verkehrszählung, dass der Markt Sommerhausen mit seinem Kreuzungsast „Jahnstraße“ unter die mit der Bagatellklausel festgeschriebenen 20 % der Verkehrsströme der anderen Kreuzungsäste kommt und somit an den anfallenden Umbaukosten in vollem Umfang zu beteiligen ist.

Der Umbau der Kreuzung stellt damit eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Landkreis Würzburg, dem Markt Sommerhausen und der Bundesrepublik Deutschland dar.

Erstmalig wurde der Kreuzungsumbau zum Kreisverkehrsplatz im Jahr 2014 in das Bauprogramm aufgenommen und damit das Staatliche Bauamt Würzburg mit der Ausbauplanung beauftragt. In dem gültigen „Ausbauplan 2017“ wird die Maßnahme in der ersten Dringlichkeit geführt.

Die umzubauende Kreuzung stellt derzeit einen Unfallschwerpunkt dar. Durch die geringe Übersichtlichkeit, was den fehlenden baulichen Elementen geschuldet scheint, ist es für den Verkehrsteilnehmer schwer ersichtlich die gegebene Vorfahrtsregelung zügig  zu erkennen. Durch das Anlegen des Kreisverkehrs wird die Erkennbarkeit und damit einhergehend die Verkehrssicherheit wesentlich verbessert. In diesem Zuge wird der ungenügende Straßenaufbau den aus der Verkehrszählung 2017 ermittelten Belastungen angepasst. Hier ist vor allem der hohe Schwerverkehrsanteil von Bedeutung. Der Außendurchmesser des Kreisverkehrs beträgt 40m. Grunderwerb ist diesbezüglich in geringem Umfang notwendig.

Durch das Herstellen der Radwegverbindung zwischen der Stadt Eibelstadt und dem Markt Sommerhausen am Fuße der Weinberge (alte Bundesstraße13) wird eine Radwegquerung am östlichen Tropfen des Kreisverkehrs angelegt. In diesem Zusammenhang werden die Gehwege barrierefrei ausgeführt und die Radwegführung eindeutig geregelt.

Mit der aktuell abgeschlossenen Voruntersuchung, wurde die Vorzugsvariante herausgearbeitet. Durch die sehr detailliert ausgearbeiteten Voruntersuchungsunterlagen wird der bestehende Planungsstand in den folgenden Planungsphasen lediglich geringfügigen Änderungen unterliegen.

Die oben erläuterten Umbauten sind mit dem Markt Sommerhausen und der Stadt Eibelstadt abgestimmt und wurden in der Gemeinderatssitzung Sommerhausen am 1. Juni 2017 vorgestellt.

 

 

Aufgrund der bestehenden Kostenschätzung der Voruntersuchung, belaufen sich die gesamten Ausbaukosten der Maßnahme auf ca. 728.000 €, von welchen auf den Landkreis Würzburg, exklusive Entsorgungs- und Verwaltungskosten, ca. 372.000 € entfallen. Im Investitionsprogramm des Haushalts 2017 sind für die Maßnahme 720.000 € (inklusive Planung) für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung mit den Beteiligten abzuschließen und den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Brückner vom Staatl. Bauamt – Straßenbauamt – erläutert den Sachverhalt.

Fragen aus dem Gremium inwieweit bereits ein Förderantrag für den Radweg gestellt  wurde, wie sich der Radweg an den 4-Sterne-Radweg anschließt sowie wer für die Antragstellung zuständig sei, werden von Herrn Brückner beantwortet.

 

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung mit den Beteiligten abzuschließen und den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.


Zur weiteren Veranlassung an StBA – H. Brückner / ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA