Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Folgende Anträge zur Förderung des Baus von kombinierten Rad- und Wirtschaftswegen sind eingegangen:

 

Markt Reichenberg

Erneuerung eines bestehenden Schotterweges zum Lückenschluss der Radwegverbindung im Ortsteil Lindflur

 

Vorgesehen ist, einen bestehenden Erd- und Schotterweg auf ca.150 m Länge zu erneuern, um diesen für Radfahrer befahrbar zu machen. Dieser Weg wird dann an das bestehende Radwegenetz im Ortsteil Lindflur angebunden. Als Gesamtkosten der Maßnahme sind 65.000 € veranschlagt.

Aus Sicht der Verwaltung ist die grundsätzliche Förderfähigkeit gegeben, da es um einen Radweg von überörtlicher Bedeutung handelt. Der Zweckverband Naherholung hat daher für die Maßnahme eine Bezuschussung von 10 % der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten in Aussicht gestellt. Der Weg soll eine Ausbaubreite von 3,50 m erhalten. Nach Nr. 3.5 der Richtlinien zur Förderung von Radwegen sind die Herstellungskosten bei begründeter Mehrfachnutzung bis zu 3 m zuwendungsfähig. Diese geforderte Mehrfachnutzung wurde von der Gemeinde Reichenberg bestätigt. Die Voraussetzung von 2.4 der Richtlinien zur Förderung von Radwegen ist ebenfalls erfüllt, nachdem die erstmalige Herstellung im Jahr 1980 erfolgte. Daraus ergibt sich eine Maximalförderung durch den Landkreis von voraussichtlich 19.500,00 €. Die Gemeinde Reichenberg hat mit Schreiben vom 31.05.2017 um Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gebeten. Es wird vorgeschlagen, dem vorzeitigen Baubeginn zuzustimmen. Dies bedeutet, dass ein Baubeginn der Gemeinde vor Entscheidung über die Förderung unschädlich ist, wenn die Förderfähigkeit anerkannt wird. Das Risiko des Ausfalls der Fördermittel trägt die Gemeinde.

 

Gemeinde Sonderhofen

Ausbau und Sanierung eines bestehenden Schotter- bzw. Betonweges als neue Radwegverbindung Sonderhofen – Bolzhausen

 

Der Weg ist derzeit zum Teil als Betonweg und zum anderen, deutlich größeren Teil als Schotterweg ausgebaut. Es soll in einem 1. Abschnitt vom östlichen Ortsrand von Sonderhofen bis zur Brücke über den Sonderhofener Mühlbach über eine Länge von 342 m und in einem 2. Abschnitt bis zum westlichen Ortsrand von Bolzhausen auf eine Länge von 638 m erneuert bzw. ausgebaut werden soll. Der Ausbau des bestehenden Weges soll dem Lückenschluss des bestehenden Radwegenetzes dienen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 196.000 €.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die grundsätzliche Förderfähigkeit gegeben, da es sich um einen Radweg von überörtlicher Bedeutung handelt. Der Zweckverband Naherholung hat daher für die Maßnahme eine Bezuschussung von 10 % der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten in Aussicht gestellt. Der Weg soll eine Ausbaubreite von 3 m erhalten. Nach Nr. 3.5 der Richtlinien zur Förderung von Radwegen sind die Herstellungskosten bei begründeter Mehrfachnutzung bis zu 3 m zuwendungsfähig. Diese geforderte Mehrfachnutzung wurde von der Gemeinde Reichenberg bestätigt. Die Voraussetzung von 2.4 der Richtlinien zur Förderung des Radweges ist ebenfalls erfüllt, nachdem die erstmalige Herstellung bereits vor mehr als 10 Jahren erfolgte. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung durch den Landkreis in Höhe von voraussichtlich 68.600,00 €.

 

Aufgrund eines Fehlers wurden im Haushalt 2017 für das Haushaltsjahr 2017 lediglich Mittel in Höhe von 860.000,00 € (Jahresrate von 250.000,00 € zzgl. 610.000,00 €) eingeplant. Die im Jahr 2016 nicht verbrauchten Mittel belaufen sich jedoch auf 763.375,00 €. Somit sind für das Haushaltsjahr 2017 lediglich noch 96.625,00 € verfügbar. Es wurden bereits im Jahr 2017 zwei weitere Maßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung von Radwegen genehmigt. Diese Maßnahmen haben ein Fördervolumen von insgesamt 96.390,00 €. Die jetzt vorliegenden Anträge können somit im Haushaltsjahr 2017 nicht finanziert werden. Es wird daher vorgeschlagen, die Förderfähigkeit der Maßnahmen unter Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushalt 2018 anzuerkennen und dem Kreistag zu empfehlen, die entsprechenden Haushaltsmittel (Jahresrate 2018 von 250.000,00 € zzgl. 763.375,00 € zzgl. in Aussicht gestellte Fördermittel 2017) bereitzustellen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Er stellt die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahmen fest und stimmt der Förderung bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 19.500,00 € (Antrag des Marktes Reichenberg) sowie in Höhe von 68.600,00 € (Antrag der Gemeinde Sonderhofen) zu.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Jahr 2018 durch den Kreistag.

Das Finanzierungsrisiko tragen insoweit die Antragsteller.

 

 

 

Debatte:

 

Stellv. Fachbereichsleiterin Hümmer erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Er stellt die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahmen fest und stimmt der Förderung bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 19.500,00 € (Antrag des Marktes Reichenberg) sowie in Höhe von 68.600,00 € (Antrag der Gemeinde Sonderhofen) zu.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Jahr 2018 durch den Kreistag.

Das Finanzierungsrisiko tragen insoweit die Antragsteller.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZV Naherholung