Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 06.03.2017 wurde die Maßnahme Ausbau der Kreisstraße WÜ 11 in der Ortsdurchfahrt Helmstadt durch das Staatliche Bauamt vorgestellt. Das Staatliche Bauamt Würzburg wurde beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen. Am 08.05.2017 wurde dem Landratsamt Würzburg die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Helmstadt über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Helmstadt im Zuge der Kreisstraße WÜ 11 vorgelegt. Die Vereinbarung wurde auf Grundlage des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Ortsdurchfahrtenrichtlinie und den sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden Vorschriften erstellt. Nachdem die Vereinbarung für das Zuwendungsverfahren benötigt wird und noch an den Markt Helmstadt zur Unterzeichnung weitergegeben werden musste, konnte mit dem Abschluss der Vereinbarung bis zur nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses nicht mehr abgewartet werden. Die Unterzeichnung der Vereinbarung über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Helmstadt erfolgte daher durch Herrn Landrat Nuß im Rahmen einer dringlichen Anordnung nach § 41 der Geschäftsordnung des Kreistages Würzburg.

 

Die Unterzeichnung der Vereinbarung, zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Helmstadt über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Helmstadt, durch Herrn Landrat Nuß, wird nach § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages Würzburg hiermit bekannt gegeben.

 

 

Debatte:

 

Herr Brückner vom Staatl. Bauamt – Straßenbauamt – erläutert den Sachverhalt.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Zur weiteren Veranlassung an StBA – H. Brückner / ZFB 2

 

Zur Kenntnis an