Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

 

In der Sitzung vom 21.11.2016 wurde durch den Bauausschuss des Landkreises Würzburg beschlossen, dass der Landkreis Würzburg, auf Basis der bestehenden Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt Würzburg und dem Landkreis Würzburg, die anfallenden teerhaltigen Straßenaufbrüche einer thermischen Verwertung zuzuführen. Diesbezüglich wurden durch das Staatliche Bauamt Würzburg alle bestehenden Altverträge, die Verwendung von teerhaltigem Straßenaufbruch betreffend, und die damit einhergehenden Kosten geprüft. 

In dem bisherigen Verfahren wurden die Teermengen der Baulastträger Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Bayern und Landkreis Würzburg gemeinsam gelagert und nach Bedarf nach Aufbereitung des Materials wieder bei einem der Baulastträger eingebaut. Ziel war es die Massenbilanzen unter den einzelnen Baulastträgern auszugleichen. Durch das Beenden dieser Vorgehensweise ab diesem Jahr, stellt sich die Massenbilanz wie folgt dar:

(a)        BUND =   1.871 t          (lagernde Menge)

(b)        LAND  =   27.878,27 t  (lagernde Menge)

(c)        KREIS = - 9.577,98 t   (zu viel eingebaute Menge, ohne Massenmehrung)

 

Weiteres Vorgehen

 

Teermengen aus (a) und (b) werden zu 100% auf Kosten des Freistaates Bayern verwertet.

Für die zu viel eingebauten aufbereiteten Teermengen, wurden durch den Freistaat Bayern bzw. die Bundesrepublik Deutschland die Ausbaukosten, die Transportkosten sowie die Lager- und Aufbereitungskosten (33€ netto) gezahlt. Der Landkreis Würzburg zahlte für diese Mengen den Transport vom Mischwerk sowie den Einbau.

Fördertechnisch wurde bei der Einbaumaßnahme dem Landkreis der Transport, der Einbau sowie die Lager- und Aufbereitungskosten (33€ netto) gefördert. Die Lager- und Aufbereitungskosten (33€ netto) sind dem Landkreis Würzburg jedoch nicht entstanden, sondern wurden wie oben geschrieben durch den Freistaat Bayern geleistet.

Im Zuge der OD Ausbaumaßnahme Kürnach wurden aus diesem Grund bereits Fördermittel über eine Tonnage von 4452 t um 33 € gekürzt. Es ergibt sich somit eine verlbeibende zu viel geförderte Menge von 5125,98 t.

Die Kosten von 5125,98 t * 33,00 €/t = 169.157,34 € * 1,19 = 201.297,35 € (brutto) wurden durch den Freistaat Bayern für Lagerung und Aufbereitung des vom Kreis eingebauten Materials gezahlt. Dieses Kosten wurden jedoch dem Kreis in voller Höhe grundsätzlich mit ca. 50% durch den Freistaat Bayern gefördert. Somit wurden durch den Freistaat Bayern ca. 100.648,62 € an den Landkreis als Fördermittel gezahlt ohne dass dem Landkreis die Materialkosten von 201.297,35 € entstanden sind.

Mit dem zusätzlichen Einbau der lagernden Teermengen von Bund und Land wurden Altlasten aus heutiger Sicht kostengünstig verwertet und fällig werdende Lagerkosten von schätzungsweise 1,50 €/(t*Monat) dem Bund und dem Land Bayern vermieden.

 

Aufteilung der entstanden Lager- und Aufbereitungskosten für die Landkreismaßnahmen

Textfeld: keine RechnungsstellungTextfeld: Freistaat Bayern Materialkosten 201.297,35€

Textfeld: Landkreis Würzburg
Materialkosten
0€

 

 

 

 

 

Textfeld: unrechtmäßige Förderung an den Landkreis

 

 

 

 

Textfeld: Förderung
Regierung von Unterfranken
100.648,62 €


Textfeld: für Förderhöhe angenommene Kostensumme

 

 

 

Der Landkreis hat das Material im Wert von 201.297,35 € kostenfrei erhalten. Hierfür werden Fördermittel in Höhe  von 201.297,35 € durch die Regierung von Unterfranken an den Landkreis Würzburg gezahlt.

Dem Freistaat Bayern wurden durch den Einbau der Teermengen hohe Lagerkosten erspart. Zusätzlich ist durch den Wiedereinbau der Teermengen in die Kreisstraßen dem Landkreis Würzburg eine wirtschaftliche Minderung des Straßenkörpers entstanden. Diese Altlast muss bei einem späteren Ausbauzeitpunkt zusätzlich verwertet werden.

Zudem ist in den noch bestehenden Verträgen mit den Asphaltmischwerken die Klausel enthalten, dass eine Rückerstattung der 33€ (netto) bei anderweitiger Verwendung der Teermengen als das Aufbereiten ausgeschlossen ist. Diesbezüglich wären die für das Aufbereiten bereits durch den Freistaat Bayern geleisteten 201.297,35 € verfallen und eine Verwertung der 5125,98 t in Höhe von 70,80€/t (netto) zusätzlich notwendig.

Durch diesen für den Freistaat Bayern günstig wirkenden Sachverhalt werden die Materialkosten in Höhe von 201.297,35 € dem Landkreis Würzburg nicht in Rechnung gestellt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zur Rückzahlung der zu viel erhaltenen  Fördermittel mit der Regierung von Unterfranken abzuschließen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Brückner vom Staatl. Bauamt – Straßenbauamt – erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zur Rückzahlung der zu viel erhaltenen  Fördermittel mit der Regierung von Unterfranken abzuschließen.


Zur weiteren Veranlassung an StBA – H. Brückner / ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA