Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 4, Anwesend: 61

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg gewährt auf der Grundlage der „KULTURFÖRDERRICHTLINIEN DES LANDKREISES WÜRZBURG“ seit 01.01.2016 Zuwendungen für Projekte der Kultur- und Musikpflege. Die Richtlinien wurden vom Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt am 12.10.2015 vorberaten und am 23.11.2015 vom Kreistag beschlossen.

 

In den Förderrichtlinien sind unter Punkt 4 Absatz 4 die Zuwendungen an Chöre und Musikkapellen für Chorleiter- oder Dirigentenvergütungen geregelt:

 

„Für Zuwendungen an Chöre und Musikkapellen für Chorleiter- oder Dirigentenvergütungen werden die geleisteten Übungsleiterstunden mit 3,50 € je Übungseinheit (45 Minuten) zugrunde gelegt. Die Zuwendung wird mit dem Vom-Hundert-Anteil gewährt, der dem Anteil der durchschnittlich an den Übungsstunden aktiv teilnehmenden jungen Menschen an der Gesamtteilnehmerzahl entspricht. „Junger Mensch“ nach der Begriffsbestimmung des § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ist, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Kinder- und Jugendchöre sowie Jugendkapellen erhalten je Übungseinheit den vollen Betrag nach Satz 1.“

 

Die Förderung wurde bisher mit einem eigenen Haushaltsansatz „Junge Menschen in Chören und Musikvereinen“ vom Kreistag bewilligt und war als Höchstgrenze bei der Berechnung zu beachten.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen und –beschlussfassung erhöhte der Kreistag am 10.03.2017 die Förderung für das Haushaltsjahr 2017 auf 156.000 €. Unter Berücksichtigung der bisherigen Anträge und geleisteten Übungsleiterstunden ist die Förderrichtlinie entsprechend zu ändern, um eine Grundlage für die Auszahlung zu schaffen. Eine Hochrechnung ergab einen Fördersatz von nunmehr 15,00 € je Übungseinheit (45 Minuten).

 

Für die Vorberatung der Änderung der Kulturförderrichtlinien ist der Sport-, Kultur- und Ehrenamtsausschuss zuständig. Der Ausschuss tagt voraussichtlich erst am 06.10.2017. Eine Beschlussfassung im darauffolgenden Kreistag wäre im Anschluss noch notwendig, um eine Auszahlung zu ermöglichen. Damit für die Chöre und Musikkapellen eine zeitnahe Berechnung und Auszahlung in 2017 noch möglich ist, wird die Änderung der Kulturförderrichtlinien ohne Vorberatung im zuständigen Ausschuss dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt:

 

Änderung der KULTURFÖRDERRICHTLINIEN DES LANDKREISES WÜRZBURG mit Wirkung zum 01.01.2017

 

Punkt 4 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:

„Für Zuwendungen an Chöre und Musikkapellen für Chorleiter- oder Dirigentenvergütungen werden die geleisteten Übungsleiterstunden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit maximal 15,00 € je Übungseinheit (45 Minuten) zugrunde gelegt.“

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Änderung der Kulturförderrichtlinien des Landkreises Würzburg in

Punkt 4 Absatz 4 Satz 1 zu:

 

„Für Zuwendungen an Chöre und Musikkapellen für Chorleiter- oder Dirigentenvergütungen werden die geleisteten Übungsleiterstunden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit maximal 15,00 € je Übungseinheit (45 Minuten) zugrunde gelegt.“

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Leiter Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.

 

Kreisrat Fiederling findet den Beschlussvorschlag vernünftig, kritisiert aber, dass nicht zuvor der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt zur Beratung hinzugezogen wurde.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der Änderung der Kulturförderrichtlinien des Landkreises Würzburg in

Punkt 4 Absatz 4 Satz 1 zu:

 

„Für Zuwendungen an Chöre und Musikkapellen für Chorleiter- oder Dirigentenvergütungen werden die geleisteten Übungsleiterstunden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit maximal 15,00 € je Übungseinheit (45 Minuten) zugrunde gelegt.“

 

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2