Sitzung: 17.07.2017 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 57, Nein: 4, Anwesend: 61
Sachverhalt:
Der Landkreis
Würzburg gewährt auf der Grundlage der „KULTURFÖRDERRICHTLINIEN DES LANDKREISES
WÜRZBURG“ seit 01.01.2016 Zuwendungen für Projekte der Kultur- und Musikpflege.
Die Richtlinien wurden vom Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt am
12.10.2015 vorberaten und am 23.11.2015
vom Kreistag beschlossen.
In den
Förderrichtlinien sind unter Punkt 4 Absatz 4 die Zuwendungen an Chöre und
Musikkapellen für Chorleiter- oder Dirigentenvergütungen geregelt:
„Für Zuwendungen an Chöre und Musikkapellen
für Chorleiter- oder Dirigentenvergütungen werden die geleisteten
Übungsleiterstunden mit 3,50 € je Übungseinheit (45 Minuten) zugrunde gelegt.
Die Zuwendung wird mit dem Vom-Hundert-Anteil gewährt, der dem Anteil der
durchschnittlich an den Übungsstunden aktiv teilnehmenden jungen Menschen an
der Gesamtteilnehmerzahl entspricht. „Junger Mensch“ nach der
Begriffsbestimmung des § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ist, wer noch nicht 27 Jahre
alt ist. Kinder- und Jugendchöre sowie Jugendkapellen erhalten je Übungseinheit
den vollen Betrag nach Satz 1.“
Die Förderung wurde
bisher mit einem eigenen Haushaltsansatz „Junge Menschen in Chören und Musikvereinen“ vom Kreistag
bewilligt und war als Höchstgrenze bei der Berechnung zu beachten.
Im Rahmen der
Haushaltsberatungen und –beschlussfassung erhöhte der Kreistag am 10.03.2017
die Förderung für das Haushaltsjahr 2017 auf 156.000 €. Unter Berücksichtigung
der bisherigen Anträge und geleisteten Übungsleiterstunden ist die
Förderrichtlinie entsprechend zu ändern, um eine Grundlage für die Auszahlung
zu schaffen. Eine Hochrechnung ergab einen Fördersatz von nunmehr 15,00 € je
Übungseinheit (45 Minuten).
Für die Vorberatung
der Änderung der Kulturförderrichtlinien ist der Sport-, Kultur- und
Ehrenamtsausschuss zuständig. Der Ausschuss tagt voraussichtlich erst am
06.10.2017. Eine Beschlussfassung im darauffolgenden Kreistag wäre im Anschluss
noch notwendig, um eine Auszahlung zu ermöglichen. Damit für die Chöre und
Musikkapellen eine zeitnahe Berechnung und Auszahlung in 2017 noch möglich ist,
wird die Änderung der Kulturförderrichtlinien ohne Vorberatung im zuständigen
Ausschuss dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt:
Änderung der KULTURFÖRDERRICHTLINIEN
DES LANDKREISES WÜRZBURG mit Wirkung zum 01.01.2017
Punkt 4 Absatz 4
Satz 1 wird wie folgt geändert:
„Für Zuwendungen an
Chöre und Musikkapellen für Chorleiter- oder Dirigentenvergütungen werden die
geleisteten Übungsleiterstunden im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel mit maximal 15,00 € je Übungseinheit (45 Minuten)
zugrunde gelegt.“
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt
der Änderung der Kulturförderrichtlinien des Landkreises Würzburg in
Punkt 4 Absatz 4
Satz 1 zu:
„Für Zuwendungen an
Chöre und Musikkapellen für Chorleiter- oder Dirigentenvergütungen werden die
geleisteten Übungsleiterstunden im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel mit maximal 15,00 € je Übungseinheit (45 Minuten)
zugrunde gelegt.“
Debatte:
Herr Dröse, Leiter
Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert anhand einer
Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.
Kreisrat
Fiederling findet den Beschlussvorschlag vernünftig, kritisiert aber, dass nicht
zuvor der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt zur Beratung hinzugezogen
wurde.
Beschluss:
Der Kreistag stimmt
der Änderung der Kulturförderrichtlinien des Landkreises Würzburg in
Punkt 4 Absatz 4
Satz 1 zu:
„Für Zuwendungen an
Chöre und Musikkapellen für Chorleiter- oder Dirigentenvergütungen werden die
geleisteten Übungsleiterstunden im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel mit maximal 15,00 € je Übungseinheit (45 Minuten)
zugrunde gelegt.“
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an ZB,
ZFB 2