Sitzung: 01.07.2011 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Kreisrat Fuchs fragt nach, ob
denn die Rückzahlung grundsätzlich gewährleistet sei, da aus dem Jahr 2010 noch
Forderungen in Höhe von 30.000 € ausstehen. Herr Künzig teilt hierzu mit, dass die Rückzahlung gewährleistet
ist, sobald die Verwendungsnachweise erstellt sind. Bisher gab es meist
Überhänge von 5.000 – 10.000 €. Ende 2010 hat sich die Lage zugespitzt.
Herr Sauer vom
Landschaftspflegeverband nimmt hierzu wie folgt Stellung: Ab 2007 hat der
Landschaftspflegeverband einen Gebietsbetreuer bekommen. Die Personalkosten für
diesen werden zu 80% über den Europäischen Sozialfond bezuschusst, abgewickelt
wird dies über den Naturschutzfond. Die
Auszahlungen hierfür dauern sehr lange. Aktuell stehen 85.000 € an Zahlungen
für den Gebietsbetreuer aus. Dies ist auch der Grund, warum der Landschaftspflegeverband
nur so zeitverzögert auf die Zahlungen zurückgreifen kann.
Seit 2007 gibt es auch wieder das Kulturlandschaftsprogramm, das
ebenfalls bezuschusst wird. Diese Zuschüsse werden zwar regelmäßig gezahlt,
jedoch auch sehr zeitverzögert. Die Pflegemaßnahmen erfolgen im Winter, erst im
Juli des Folgejahres kann die Auszahlung beantragt werden, in der Regel wird
der Zuschuss Ende Dezember ausgezahlt.
Um die Liquidität festzustellen, wurden Außenstände und Verpflichtungen
des Landschaftspflegeverbandes miteinander verglichen, hierbei errechnete sich
eine Kapitalausstattung in Höhe von ca. 70.000 €. Der aktuelle Stand des
Darlehens liegt bei 90.000 €, zum Ende der letzten Woche wurden 40.000 € zurück
überwiesen.
Landrat Nuß stellt fest, dass
der aktuelle Stand nichts an dem vorgesehenen Rahmen für das Darlehen ändert.
Das Darlehen soll für künftige Zeiten haushaltsrechtlich sauber abgewickelt
werden können.
Kreisrat Halbleib regt eine
Beschleunigung der Zahlung des Personalkostenzuschusses für den Gebietsbetreuer
über die beiden MdLs an. Hierfür würden jedoch noch konkretere Angaben vom
Landschaftspflegeverband benötigt. Landrat
Nuß unterstützt diese Vorgehensweise.
Beschluss:
wie vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig