Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Landrat Eberhard Nuß erteilte Herrn Fachbereichsleiter Thomas Pabst, von der Verwaltung der Jugendhilfe, das Wort.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zuzustimmen.

 

Es ergaben sich Nachfragen aus dem Gremium bezüglich einzelner Anmerkungen und vor allem auch hinsichtlich der Entwicklung im Schulbereich, Inklusion betreffend. Hier wurde in Zweifel gezogen, dass, wenn kein IQ-Test durchgeführt werden kann, oder kein verlässliches Ergebnis vorliegt, in der Vereinbarung als Abgrenzungskriterium die besuchte Schulart gilt, als problematisch angesehen.

 

Da die Vereinbarung vorläufig eine Laufzeit von 1 Jahr hat, können diese Entwicklungen noch zeitnah eingearbeitet werden, bzw. beobachtet werden, ob dies in der Verwaltungspraxis zu Problemen führen würde.

 

Herr Prof. Adams beglückwünschte das Amt für Jugend und Familie, da er als langjähriger Kenner der Jugendhilfelandschaft weiß, wie schwierig es war und ist, mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger verbindliche Standards und Absprachen zu treffen.

 

Herr Pabst informierte das Gremium, dass grundsätzlich alle Jugendamtsleitungen bei der letzten unterfränkischen Jugendamtsleitungstragung in Haßfurt der Vereinbarung zugestimmt haben. Es liegt jedoch bereits eine Absage zur Nichtunterzeichnung dieser Vereinbarung vor.

 

Wie damit umgegangen werden soll, wenn einzelne der 12 unterfränkischen Jugendämter der Vereinbarung nicht beitreten würden, ist noch zu klären.

 

Herr Landrat Nuß verlas den Beschlussvorschlag (die Vereinbarung wurde im Wortlaut mit der Einladung verschickt und wird hier noch mal angehängt, siehe Anlage 3).


Beschluss:

Der in der Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt. Der Landrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zwischen dem Bezirk und den unterfränkischen Jugendämtern abzuschließen.