Sachverhalt:
1) Jahresabschlusses
2015
Ergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der
Erträge: 127.978.051,72
€
Gesamtbetrag der
Aufwendungen: 126.104.722,75
€
Saldo (=Jahresergebnis): + 1.873.328,97 €
Finanzrechnung:
Laufende
Verwaltungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 122.989.134,30
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 112.981.076,58
€
Saldo: 10.008.057,72
€
Investitionstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 3.202.630,81
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 5.710.440,06
€
Saldo -
2.507.809,25 €
Finanzierungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 0,00
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 2.019.508,63
€
Saldo: -
2.019.508,63 €
Finanzmittelüberschuss: + 5.480.739,84 €
Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide
Mittel): 38.151.460,16 €
Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2015)
Bilanzsumme (Summe der Aktiva und Passiva): 160.182.516,50 €
Schuldenstand des
Landkreises Würzburg zum 31.12.2015:
24.059.356,28 €.
2) Örtliche
Rechnungsprüfung 2015
Der
Jahresabschluss 2015 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung
am 03.04.2017 örtlich geprüft. Grundlage für die Prüfung war der
Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 01.03.2017.
Das Ergebnis der
örtlichen Rechnungsprüfung ist
im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift
über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.
Die getroffenen
Prüfungsfeststellungen sind der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und
deren Vollzug wird vom Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem
Rechnungsprüfungsausschuss überwacht.
Nach Art. 88 Abs.
3 LKrO stellt der Kreistag nach Durchführung der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses und der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den
Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die
Entlastung.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses
2015 mit den unter der Nr. 1 festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt
die Entlastung für das Jahr 2015 zu erteilen.
Der Kreisausschuss
hat in seiner Sitzung am 24.04.2017 dem Kreistag ebenfalls die Feststellung und
Entlastung des Jahresabschlusses 2015 empfohlen.
3) Ergebnisverwendung
Im Rahmen der Doppik ist auch über die
Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2015 in Höhe
von 1.873.328,97 € zu beschließen.
§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein
erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.
Entsprechend der Verwendung der
Jahresüberschüsse 2011, 2012, 2013 und 2014 schlägt der
Rechnungsprüfungsausschuss auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2015 in
die Ergebnisrücklage vor.
Der Kreisausschuss ist in seiner Sitzung am
24.04.2017 dieser Empfehlung gefolgt.
Beschlussvorschlag:
a.
Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung
der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2015. Er stellt gemäß den
Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den
Jahresabschluss 2015 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten
Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss
2015 in Höhe von 1.873.328,97 € der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
b.
Der
Kreistag erteilt für den Jahresabschluss 2015 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3
LKrO.
(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)
Debatte:
Herr Goth, Leiter des
Kreisrechnungsprüfungsamtes, erläutert den Sachverhalt.
Kreisrat Stichler möchte nochmals
daran erinnern, dass bei der Größenordnung der Rücklage des Landkreises die
Gemeinden durch eine Senkung der Kreisumlage auch davon profitieren könnten.
Vor allem da es Gemeinden gibt, die eine Prokopfverschuldung von 1.000 € haben.
Landrat Nuß erwidert, dass
von einer Senkung nicht nur die verschuldeten Gemeinden sondern alle Gemeinden davon
profitieren.
Beschluss:
a.
Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung
der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2015. Er stellt gemäß den
Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den
Jahresabschluss 2015 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten
Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss
2015 in Höhe von 1.873.328,97 € der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
b.
Der
Kreistag erteilt für den Jahresabschluss 2015 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3
LKrO.
(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA