Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Das Maßnahmenjahr 2016 wurde von unseren Neukunden mit dem Hintergrund Flucht / Asyl stark beeinflusst. Die Anzahl der Kunden stieg innerhalb dieses Jahres um 273,1 % zum Vorjahr.

 

Die wenigsten Flüchtlinge können Nachweise über ihren beruflichen Werdegang vorlegen. Des Weiteren verfügen die Meisten bei Ihrer Einreise über keine deutschen Sprachkenntnisse. Hier sind zunächst der Erwerb der deutschen Sprache, teilweise Alphabetisierungskurse sowie die Anforderung von beruflichen Nachweisen erforderlich.

Im Januar 2016 gab es in Würzburg wenige zugelassene Träger für die nötigen Sprachkurse. Dies führte zu langen Wartezeiten für unsere Kunden. Auf Grund der erhöhten Nachfrage und des steigenden Bedarfs mussten Alternativen gefunden werden. Das BAMF reagierte indem weitere Träger für die sprachliche Förderung zugelassen wurden.

Nachdem der erste Andrang auf die Sprachkurse gestillt war, ergab sich ein neues Problem. Der Kunde wurde auf eine Warteliste gesetzt, unabhängig davon, ob es evtl. einen geeigneteren Kurs mit früherem Starttermin bei einem anderen Träger gab. Dies führte zu erneuten Verzögerungen. Im Rahmen unserer Möglichkeit haben wir steuernd eingegriffen.

Für das Jahr 2017 ist zu erwarten, dass auch weiterhin viele Sprachkurse mit unterschiedlichen Ausrichtungen angeboten werden.

 

Nach Abschluss des ersten Sprachkurses gilt es die Neukunden mit dem Hintergrund Flucht / Asyl für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren und die deutsche Sprache auszubauen. Hierfür starteten die ersten Sprachkurse der „berufsbezogenen Deutschförderung“.

Zu den Sprachdefiziten und der fehlenden (anerkannten) Berufsausbildungen kommen meist geringe Mobilität, unsichere und unbefriedigende Lebenssituationen, kulturelle Unterschiede sowie Überforderung durch rechtliche Bestimmungen und Antragsverfahren. Um diese multiplen Vermittlungshemmnisse abzubauen, sind Maßnahmen auf diese speziellen Bedürfnisse zu entwickeln und anzupassen. Die Maßnahmenplanung wird im Jahr 2017 hier eine fortführende und aufbauende Rolle einnehmen.

 

Neben der neuen Herausforderung - die geeigneten Maßnahmen für unsere Neukunden zu finden - ist es elementar, unsere Kunden ohne Vermittlungshemmnis „Flucht / Asyl“ nicht aus dem Auge zu verlieren. Wie bereits im Eingliederungsbericht beschrieben, werden auch im Jahr 2017 die bereits implementierten Einzel- und Gruppenmaßnahmen, Maßnahmen für unter 25-jährige Kunden, Weiterbildungsmaßnahmen sowie Qualifizierungen sowohl für Bestands- als auch für Neukunden von den Arbeitsvermittlern und Fallmanagern des Jobcenters Landkreis Würzburg als Instrument einer allumfassenden Eingliederungsstrategie genutzt.

 

Bei einigen bereits bestehenden Maßnahmen wurden neue Module eingeführt. Hier werden vor allem berufsspezifische, wirtschaftliche und soziale Kenntnisse vermittelt. Die modulare Ausrichtung der Maßnahmen sowie die damit gewonnene zeitliche Flexibilität (Voll- und Teilzeit möglich) werden künftig noch mehr elementare Bestandteile der Maßnahmenplanung.

 

Im Jahr 2016 wurde in vielen Maßnahmen die sozialpädagogische Betreuung ausgebaut. Um die individuellen Eingliederungshemmnisse zu verringern, ist häufig mehr Zeit nötig. Deshalb wurde die Maßnahmendauer dementsprechend verlängert und teilweise eine Nachbetreuung eingeführt. Die künftigen Maßnahmen sollen mehr modulare Elemente, eine höhere sozialpädagogische Betreuung sowie eine flexiblere Maßnahmendauer haben.

 

Neben den klassischen Maßnahmen haben die Arbeitsgelegenheiten eine besondere Position. Sie stehen ausschließlich den Langzeitleistungsbeziehern (LZB) zur Verfügung. In der Regel bringen die LZB´s multiple Eingliederungshemmnisse mit. Das Augenmerk der AGH´s liegt darauf, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dies wird erreicht durch qualifizierte Anleitung am Arbeitsplatz, die den Erhalt von Grundkompetenzen und Arbeitsfähigkeit fördert sowie Berufsperspektiven entwickelt. Aktuell liegt uns der Förderantrag für die AGH BRAUCHBAR zur Bewilligung vor.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.