Sitzung: 15.05.2017 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Das Maßnahmenjahr 2016 wurde von unseren Neukunden
mit dem Hintergrund Flucht / Asyl stark beeinflusst. Die Anzahl der Kunden
stieg innerhalb dieses Jahres um 273,1 % zum Vorjahr.
Die wenigsten Flüchtlinge können Nachweise über
ihren beruflichen Werdegang vorlegen. Des Weiteren verfügen die Meisten bei
Ihrer Einreise über keine deutschen Sprachkenntnisse. Hier sind zunächst der
Erwerb der deutschen Sprache, teilweise Alphabetisierungskurse sowie die
Anforderung von beruflichen Nachweisen erforderlich.
Im Januar 2016 gab es in Würzburg wenige
zugelassene Träger für die nötigen Sprachkurse. Dies führte zu langen
Wartezeiten für unsere Kunden. Auf Grund der erhöhten Nachfrage und des
steigenden Bedarfs mussten Alternativen gefunden werden. Das BAMF reagierte
indem weitere Träger für die sprachliche Förderung zugelassen wurden.
Nachdem der erste Andrang auf die Sprachkurse
gestillt war, ergab sich ein neues Problem. Der Kunde wurde auf eine Warteliste
gesetzt, unabhängig davon, ob es evtl. einen geeigneteren Kurs mit früherem
Starttermin bei einem anderen Träger gab. Dies führte zu erneuten
Verzögerungen. Im Rahmen unserer Möglichkeit haben wir steuernd eingegriffen.
Für das Jahr 2017 ist zu erwarten, dass auch
weiterhin viele Sprachkurse mit unterschiedlichen Ausrichtungen angeboten
werden.
Nach Abschluss des ersten Sprachkurses gilt es die
Neukunden mit dem Hintergrund Flucht / Asyl für den Arbeitsmarkt zu
qualifizieren und die deutsche Sprache auszubauen. Hierfür starteten die ersten
Sprachkurse der „berufsbezogenen Deutschförderung“.
Zu den Sprachdefiziten und der fehlenden
(anerkannten) Berufsausbildungen kommen meist geringe Mobilität, unsichere und
unbefriedigende Lebenssituationen, kulturelle Unterschiede sowie Überforderung
durch rechtliche Bestimmungen und Antragsverfahren. Um diese multiplen
Vermittlungshemmnisse abzubauen, sind Maßnahmen auf diese speziellen
Bedürfnisse zu entwickeln und anzupassen. Die Maßnahmenplanung wird im Jahr
2017 hier eine fortführende und aufbauende Rolle einnehmen.
Neben der neuen Herausforderung - die geeigneten
Maßnahmen für unsere Neukunden zu finden - ist es elementar, unsere Kunden ohne
Vermittlungshemmnis „Flucht / Asyl“ nicht aus dem Auge zu verlieren. Wie
bereits im Eingliederungsbericht beschrieben, werden auch im Jahr 2017 die
bereits implementierten Einzel- und Gruppenmaßnahmen, Maßnahmen für unter 25-jährige
Kunden, Weiterbildungsmaßnahmen sowie Qualifizierungen sowohl für Bestands- als
auch für Neukunden von den Arbeitsvermittlern und Fallmanagern des Jobcenters
Landkreis Würzburg als Instrument einer allumfassenden Eingliederungsstrategie
genutzt.
Bei einigen bereits bestehenden Maßnahmen wurden
neue Module eingeführt. Hier werden vor allem berufsspezifische,
wirtschaftliche und soziale Kenntnisse vermittelt. Die modulare Ausrichtung der
Maßnahmen sowie die damit gewonnene zeitliche Flexibilität (Voll- und Teilzeit
möglich) werden künftig noch mehr elementare Bestandteile der Maßnahmenplanung.
Im Jahr 2016 wurde in vielen Maßnahmen die
sozialpädagogische Betreuung ausgebaut. Um die individuellen
Eingliederungshemmnisse zu verringern, ist häufig mehr Zeit nötig. Deshalb
wurde die Maßnahmendauer dementsprechend verlängert und teilweise eine
Nachbetreuung eingeführt. Die künftigen Maßnahmen sollen mehr modulare Elemente,
eine höhere sozialpädagogische Betreuung sowie eine flexiblere Maßnahmendauer
haben.
Neben den klassischen Maßnahmen haben die
Arbeitsgelegenheiten eine besondere Position. Sie stehen ausschließlich den
Langzeitleistungsbeziehern (LZB) zur Verfügung. In der Regel bringen die LZB´s
multiple Eingliederungshemmnisse mit. Das Augenmerk der AGH´s liegt darauf, die
Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dies wird erreicht durch qualifizierte
Anleitung am Arbeitsplatz, die den Erhalt von Grundkompetenzen und
Arbeitsfähigkeit fördert sowie Berufsperspektiven entwickelt. Aktuell liegt uns
der Förderantrag für die AGH BRAUCHBAR zur Bewilligung vor.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Sozialausschuss
nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.