Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:

Eingliederungsbericht 2016

           

Sachverhalt:

 

Herr Kothe erläutert anhand der Anlage den Eingliederungsbericht 2016.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Debatte:

 

Auf Nachfrage nach den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) erklärt Frau Löffler, dass diese nicht im Jobcenter, sondern im Bereiche Asylbewerberbetreuung (GB 3) angesiedelt sind. Zum Stand der Durchführung von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) kann durch den Geschäftsbereich 3, Fachbereich 32 zum jetzigen Zeitpunkt Folgendes mitgeteilt werden:

 

Mit Schreiben vom 16.09.2016 erfolgte von Seiten des Landratsamtes Würzburg (Fachbereich Asylbewerberaufnahme- und Asylbewerberleistungsgesetz, FB 32) eine schriftliche Anfrage bezüglich möglicher Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) an alle Landkreisgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.

16 Kommunen gaben eine entsprechende Rückmeldung gegenüber dem Landratsamt Würzburg. Von diesen 16 Kommunen war es nur neun Kommunen möglich, FIM zur Verfügung zu stellen. Von den im Rahmen dessen insgesamt 24 gemeldeten FIM konnten nur 20 FIM von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden. Zwei Kommunen mit insgesamt vier FIM legten leider notwendige Unterlagen nicht vor.

 

Nur zwei FIM konnten/werden zeitweise durchgeführt. Dies begründet sich insbesondere auch darin, dass FIM gegenüber allen anderen Maßnahmen (Sprachkurse, Studium, Schule, Arbeitsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit, Praktikum, Minijob, etc.) subsidiär sind und die in Betracht kommende Gruppe der Flüchtlinge, die FIM in Anspruch nehmen oder gegebenenfalls dazu verpflichtet werden könnte, eingeschränkt ist. Denn Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, geduldete, bereits abgelehnte Flüchtlinge sowie Flüchtlinge, die sich im Dublinverfahren befinden, dürfen nicht im Rahmen von FIM eingesetzt werden.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.