Sitzung: 15.05.2017 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n:
Budgetentwicklung 2005-2017
TOP 7 Tischvorlage
Sachverhalt:
Nach § 46 SGB II
in Verbindung mit § 6 b SGB II trägt der Bund auch bei zugelassenen kommunalen
Trägern die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich
der Verwaltungskosten, mit Ausnahme der Aufwendung für Aufgaben nach § 6 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 SGB II (Bedarf für Unterkunft und Heizung). Der Anteil des Bundes
an den Gesamtverwaltungskosten beträgt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 SGB II 84,8
Prozent, der Eigenanteil des örtlichen Träger beträgt 15,2 Prozent.
Die Verteilung
der von der Bundesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr veranschlagten
Verwaltungskosten und der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
erfolgt nach Maßgabe der Eingliederungsmittel-Verordnung (EinglMV).
Zur Ermittlung der Verteilung der in
Bundeshaushalt für 2017 eingestellten 4.436.467.000 Euro Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende auf die Jobcenter wird - nach Abzug von Beträgen für
überregionale und regionale Sonderbedarfe, der von der Bundesagentur für Arbeit
überörtlich wahrzunehmenden Aufgaben, des Erstattungsverfahren für
Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und für das von
der Bundesagentur für Arbeit bereitzustellende Fachverfahren zur internen
Steuerung der Jobcenter - ein Vergleich vorgenommen. Verglichen wird für die
Mittelzuweisung 2017 für jedes Jobcenter die durchschnittliche Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum Juli 2014 bis Juni 2015 (Jobcenter -
Landkreis Würzburg: 1.770) mit der durchschnittlichen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
im Zeitraum Juli 2015 bis Juni 2016 (Jobcenter Landkreis Würzburg: 1837). Der
Anteil des jeweils höheren Wertes des Jobcenters (Maximalwert) an der Summe der
Maximalwerte aller Jobcenter bildet die Basis für die Verteilung der
Verwaltungsmittel. Auf der Grundlage der so ermittelten Anteile erfolgt die
Verteilung auf die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen
Träger. Das Jobcenter Landkreis Würzburg erhält auf Basis dieser Verteilung
einen Anteil an den vom Bund zur Verfügung gestellten Verwaltungsmitteln in
Höhe von 0,0551 % (Anstieg zum Vorjahr um 0,0022 Prozentpunkte oder 4,16%), das
entspricht 2.180.389 Euro oder 76.643 Euro Steigerung im Vergleich zum Vorjahr.
Aufgestockt wird dieser Ansatz durch Ausgabereste aus den Vorjahren in Höhe von
insgesamt 192.850 Euro, so dass dem Jobcenter Landkreis Würzburg für 2017
2.373.239 Euro Verwaltungsmittel zugeteilt wurden (Stand 17.02.2017). Mit
Schreiben vom 05.04.2017 wurde die Verteilung weiterer Ausgabereste in Höhe von
bis zu 100 Millionen Euro - je zur Hälfte als Eingliederungs- und als
Verwaltungsmittel - für das zweite Quartal angekündigt. Die genaue Höhe der
Zuteilungen je Jobcenter wird Ende April/Anfang Mai mitgeteilt werden.
Zusätzlich hat die Bundesregierung zur
Deckung der flüchtlingsinduzierten Mehrbedarfe für das Jahr 2017 900 Millionen
Euro vorgesehen (jeweils 450 Millionen für Eingliederungsmittel und für
Verwaltungskosten). Diese Mittel werden in zwei Tranchen im Verhältnis 90 zu 10
ausgezahlt. Jeweils 405 Millionen Euro wurden bereits zum Jahresanfang den
Jobcentern zugewiesen. Die zweite Tranche von jeweils 45 Millionen Euro wird im
zweiten Quartal zugewiesen. Maßstab zur Verteilung der zusätzlichen Mittel
(einheitlich für Eingliederungsmittel und Mittel für Verwaltungskosten) ist wie
bereits im letzten Jahr ein Mix aus zwei Kriterien: Summe der Erstzugänge von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus den acht zugangsstärksten
nichteuropäischen Asylherkunftsländern (gewichtet mit 40 Prozent) und
Veränderungen des Bestands von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus diesen
acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (gewichtet mit 60
Prozent). Bei beiden Kriterien wird die Anzahl der Zugänge / die absolute Höhe
der Bestandsveränderung je Jobcenter jeweils ins Verhältnis zur bundesweiten
Gesamtsumme / bundesweiten Bestandsveränderung gesetzt. Der Maßstab wird zur
Verteilung beider Tranchen zu Grunde gelegt.
Aus der ersten
Tranche hat das Jobcenter Landkreis Würzburg bereits im November 2016 einen
Anteil von 0,1910% erhalten, dies entspricht zusätzlichen Verwaltungsmitteln in
Höhe von 773.550 Euro. Insgesamt belaufen sich die Verwaltungsmittel des Jobcenters Landkreis Würzburg zum Stand
31.03.2017 – vorbehaltlich der Zuweisung weiterer Ausgabereste und der zweiten
Tranche zur Deckung flüchtlingsinduzierter Mehrbedarfe – für das Jahr 2017 auf
3.146.789,00 €.
Die Verteilung
der von der Bundesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr veranschlagten Eingliederungsmittel auf die 408
Jobcenter erfolgt auf Basis des vom BMAS in der Eingliederungsmittel-Verordnung
festgelegten Verteilungsmaßstabs; d.h. die Verteilung der Eingliederungsmittel
erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Bezieher
von Leistungen (ELB) der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ergänzend dazu
werden die Besonderheiten von strukturschwachen Regionen weiterhin durch den
sogenannten „Problemdruckindikator“ berücksichtigt. Durch diesen erhalten
Jobcenter mit überdurchschnittlicher Grundsicherungsquote Zuschläge, während
Jobcenter mit einer unterdurchschnittlichen Grundsicherungsquote Abschläge bei
den Eingliederungsmitteln hinnehmen müssen. Aufgrund der im Vergleich zu
anderen Jobcenter guten Grundsicherungsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg
bedeutet dies eine weitere Minderung der zur Verfügung stehenden
Eingliederungsmittel, was sich aufgrund des immer noch recht hohen Anteils der
im Leistungsbezug verbliebenen Langzeitleistungsbezieher mit erhöhtem
Integrations- und Förderbedarf erschwerend auswirkt.
Bei
durchschnittlich 2.299 eLb im Zeitraum Juli 2015 bis einschließlich Juni 2016
und einer Grundsicherungsquote bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 15 – 65
Jahren zum Stand 31.12.2014 in Höhe von 2,3 % errechnet sich ein Anteil an den
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für den Landkreis Würzburg in Höhe von
0,0405 % (Anstieg um 0,0021 Prozentpunkte oder 5,47%). Bei einem Bundesbudget
für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von 4,443 Mrd. Euro – abzüglich den
auch aus diesem Posten bestrittenen Kosten für die Bundesprogramme Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit und Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt – ergibt sich für
das Jobcenter Landkreis Würzburg Eingliederungsmittel in Höhe von 1.410.210
Euro, dies entspricht einem Plus im Vergleich zum Vorjahr von 45.217 Euro.
Die zusätzlichen
Eingliederungsmittel des Bundes aufgrund der flüchtlingsinduzierten Mehrbedarfe
für den Landkreis Würzburg belaufen sich in der ersten, bereits ausgezahlten
Tranche auf 773.550 Euro. Insgesamt belaufen sich die Eingliederungsmittel des
Jobcenters Landkreis Würzburg zum Stand 31.03.2017 – vorbehaltlich der
Zuweisung weiterer Ausgabereste und der zweiten Tranche zur Deckung
flüchtlingsinduzierter Mehrbedarfe – für das Jahr 2017 auf 2.183.760 €.
Nach einem
jahrelangen kontinuierlichen Absinken der Eingliederungsmittel stieg das Budget
2016 bedingt durch die Zuwendungen für flüchtlingsinduzierte Mehraufwendungen
erstmals wieder an. Dieser Trend hat sich auch 2017 fortgesetzt. Angesichts des
noch anhaltenden und nur schwer kalkulierbaren Anstiegs der Fallzahlen aufgrund
der hilfeberechtigten Flüchtlinge und der dadurch notwendig werdenden
Personalaufstockung ist aber auch durch diesen Anstieg keine spürbare und
dauerhafte Entlastung zu erwarten. Vielmehr zeichnet sich ab, dass gerade
Flüchtlinge aufgrund ihrer langfristigen Eingliederungsperspektive längere Zeit
betreut werden müssen. Auch ist die mittelfristige Entwicklung der
Eingliederungsmittel noch nicht abschätzbar. In Anbetracht der allgemeinen
Preis- und Personalkostenentwicklung und der weiterhin steigenden Anforderungen
auch bzw. gerade im Bereich der Integration ist davon auszugehen, dass das
verfügbare Budget mittelfristig knapp bemessen sein wird.
Nach der de-facto
vollständigen Mittelausschöpfung im Jahr 2014 mit 99,97 % (Verwaltungsbudget zu
100 % und die Eingliederungsmittel zu 99,3%) und insgesamt 97,01 % im Jahr
2015, betrug die Mittelausschöpfung für das Jahr 2016 insgesamt 92,43 %. Die
wesentlichen Faktoren für die im Vergleich zu den Vorjahren niedriger
ausgefallene Mittelausschöpfung waren vor allem die Unwägbarkeiten aufgrund der
Flüchtlingszahlen. Aufgrund Integrations- und Sprachkursen standen die meisten
neuen Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund das erste halbe bis
dreiviertel Jahr kaum für Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung. Zum 31.12.2016
stellte diese Personengruppe einen Anteil von 25,5% der ELB. Außerdem fiel die
zweite Tranche der Zuwendungen für flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen
deutlich höher aus als angenommen und wurde erst im zweiten Quartal überwiesen,
als die Maßnahmeplanung auf Grundlage der bis dahin bekannten Zahlen bereits
abgeschlossen war und zusätzliche Maßnahmen für die zweite Jahreshälfte nur
noch bedingt konzipiert und gestartet werden konnten. Hier wirkte sich auch
aus, dass die Aufstockung des Personals nur bedingt mit dem Anstieg der Zahl
der Fälle und Anspruchsberechtigten mithalten konnte. Dies wird voraussichtlich
auch weiterhin ein aktuelles Thema bleiben.
Aufgrund der 2017
nochmals angestiegenen Zuweisungen, insbesondere für flüchtlingsinduzierte
Mehraufwendungen, ist auch für dieses Jahr wieder zu erwarten, dass mehr
Eingliederungsmittel zur Verfügung stehen, als für Eingliederungsmaßnahmen
eingesetzt werden können. Nach momentanem Stand - vorbehaltlich der der
Verteilung weiterer Haushaltsreste und der zweiten Tranche der
Flüchtlingsinduzierten Zuwendungen - stehen dem Jobcenter Landkreis Würzburg
insgesamt 906.000 Euro mehr zur Verfügung als im Vorjahr, dies entspricht einem
Plus von 20,47%.
Hinsichtlich der
Budgetentwicklung für die Jahre 2010 bis 2017 und des Ressourcenverbrauchs für
die Jahre 2010 bis 2016 wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen.
Um Kenntnisnahme
wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.
Debatte:
Herr Schumacher verweist auf die ausliegende Tischvorlage und erläutert aufgrund der mit Schreiben vom 02.05.2017 angekündigten zweiten Tranche der Zuwendungen aufgrund fluchtinduzierter Mehraufwendungen und der Zuteilung der Ausgabenreste die für das Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Mittel und die Mittelausschöpfung der Vorjahre.
Beschluss:
Der
Sozialausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.