Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:

Budgetentwicklung 2005-2017

TOP 7 Tischvorlage      

 

Sachverhalt:

 

Nach § 46 SGB II in Verbindung mit § 6 b SGB II trägt der Bund auch bei zugelassenen kommunalen Trägern die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, mit Ausnahme der Aufwendung für Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II (Bedarf für Unterkunft und Heizung). Der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten beträgt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 SGB II 84,8 Prozent, der Eigenanteil des örtlichen Träger beträgt 15,2 Prozent.

 

Die Verteilung der von der Bundesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr veranschlagten Verwaltungskosten und der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erfolgt nach Maßgabe der Eingliederungsmittel-Verordnung (EinglMV).

 

Zur Ermittlung der Verteilung der in Bundeshaushalt für 2017 eingestellten 4.436.467.000 Euro Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Jobcenter wird - nach Abzug von Beträgen für überregionale und regionale Sonderbedarfe, der von der Bundesagentur für Arbeit überörtlich wahrzunehmenden Aufgaben, des Erstattungsverfahren für Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und für das von der Bundesagentur für Arbeit bereitzustellende Fachverfahren zur internen Steuerung der Jobcenter - ein Vergleich vorgenommen. Verglichen wird für die Mittelzuweisung 2017 für jedes Jobcenter die durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum Juli 2014 bis Juni 2015 (Jobcenter - Landkreis Würzburg: 1.770) mit der durchschnittlichen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum Juli 2015 bis Juni 2016 (Jobcenter Landkreis Würzburg: 1837). Der Anteil des jeweils höheren Wertes des Jobcenters (Maximalwert) an der Summe der Maximalwerte aller Jobcenter bildet die Basis für die Verteilung der Verwaltungsmittel. Auf der Grundlage der so ermittelten Anteile erfolgt die Verteilung auf die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger. Das Jobcenter Landkreis Würzburg erhält auf Basis dieser Verteilung einen Anteil an den vom Bund zur Verfügung gestellten Verwaltungsmitteln in Höhe von 0,0551 % (Anstieg zum Vorjahr um 0,0022 Prozentpunkte oder 4,16%), das entspricht 2.180.389 Euro oder 76.643 Euro Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Aufgestockt wird dieser Ansatz durch Ausgabereste aus den Vorjahren in Höhe von insgesamt 192.850 Euro, so dass dem Jobcenter Landkreis Würzburg für 2017 2.373.239 Euro Verwaltungsmittel zugeteilt wurden (Stand 17.02.2017). Mit Schreiben vom 05.04.2017 wurde die Verteilung weiterer Ausgabereste in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro - je zur Hälfte als Eingliederungs- und als Verwaltungsmittel - für das zweite Quartal angekündigt. Die genaue Höhe der Zuteilungen je Jobcenter wird Ende April/Anfang Mai mitgeteilt werden.


 

 

Zusätzlich hat die Bundesregierung zur Deckung der flüchtlingsinduzierten Mehrbedarfe für das Jahr 2017 900 Millionen Euro vorgesehen (jeweils 450 Millionen für Eingliederungsmittel und für Verwaltungskosten). Diese Mittel werden in zwei Tranchen im Verhältnis 90 zu 10 ausgezahlt. Jeweils 405 Millionen Euro wurden bereits zum Jahresanfang den Jobcentern zugewiesen. Die zweite Tranche von jeweils 45 Millionen Euro wird im zweiten Quartal zugewiesen. Maßstab zur Verteilung der zusätzlichen Mittel (einheitlich für Eingliederungsmittel und Mittel für Verwaltungskosten) ist wie bereits im letzten Jahr ein Mix aus zwei Kriterien: Summe der Erstzugänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus den acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (gewichtet mit 40 Prozent) und Veränderungen des Bestands von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus diesen acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (gewichtet mit 60 Prozent). Bei beiden Kriterien wird die Anzahl der Zugänge / die absolute Höhe der Bestandsveränderung je Jobcenter jeweils ins Verhältnis zur bundesweiten Gesamtsumme / bundesweiten Bestandsveränderung gesetzt. Der Maßstab wird zur Verteilung beider Tranchen zu Grunde gelegt.

 

Aus der ersten Tranche hat das Jobcenter Landkreis Würzburg bereits im November 2016 einen Anteil von 0,1910% erhalten, dies entspricht zusätzlichen Verwaltungsmitteln in Höhe von 773.550 Euro. Insgesamt belaufen sich die Verwaltungsmittel des Jobcenters Landkreis Würzburg zum Stand 31.03.2017 – vorbehaltlich der Zuweisung weiterer Ausgabereste und der zweiten Tranche zur Deckung flüchtlingsinduzierter Mehrbedarfe – für das Jahr 2017 auf 3.146.789,00 €.

 

Die Verteilung der von der Bundesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr veranschlagten Eingliederungsmittel auf die 408 Jobcenter erfolgt auf Basis des vom BMAS in der Eingliederungsmittel-Verordnung festgelegten Verteilungsmaßstabs; d.h. die Verteilung der Eingliederungsmittel erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen (ELB) der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ergänzend dazu werden die Besonderheiten von strukturschwachen Regionen weiterhin durch den sogenannten „Problemdruckindikator“ berücksichtigt. Durch diesen erhalten Jobcenter mit überdurchschnittlicher Grundsicherungsquote Zuschläge, während Jobcenter mit einer unterdurchschnittlichen Grundsicherungsquote Abschläge bei den Eingliederungsmitteln hinnehmen müssen. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Jobcenter guten Grundsicherungsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg bedeutet dies eine weitere Minderung der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel, was sich aufgrund des immer noch recht hohen Anteils der im Leistungsbezug verbliebenen Langzeitleistungsbezieher mit erhöhtem Integrations- und Förderbedarf erschwerend auswirkt.

 

Bei durchschnittlich 2.299 eLb im Zeitraum Juli 2015 bis einschließlich Juni 2016 und einer Grundsicherungsquote bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 15 – 65 Jahren zum Stand 31.12.2014 in Höhe von 2,3 % errechnet sich ein Anteil an den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für den Landkreis Würzburg in Höhe von 0,0405 % (Anstieg um 0,0021 Prozentpunkte oder 5,47%). Bei einem Bundesbudget für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von 4,443 Mrd. Euro – abzüglich den auch aus diesem Posten bestrittenen Kosten für die Bundesprogramme Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt – ergibt sich für das Jobcenter Landkreis Würzburg Eingliederungsmittel in Höhe von 1.410.210 Euro, dies entspricht einem Plus im Vergleich zum Vorjahr von 45.217 Euro.

 

Die zusätzlichen Eingliederungsmittel des Bundes aufgrund der flüchtlingsinduzierten Mehrbedarfe für den Landkreis Würzburg belaufen sich in der ersten, bereits ausgezahlten Tranche auf 773.550 Euro. Insgesamt belaufen sich die Eingliederungsmittel des Jobcenters Landkreis Würzburg zum Stand 31.03.2017 – vorbehaltlich der Zuweisung weiterer Ausgabereste und der zweiten Tranche zur Deckung flüchtlingsinduzierter Mehrbedarfe – für das Jahr 2017 auf 2.183.760 €.


 

 

Nach einem jahrelangen kontinuierlichen Absinken der Eingliederungsmittel stieg das Budget 2016 bedingt durch die Zuwendungen für flüchtlingsinduzierte Mehraufwendungen erstmals wieder an. Dieser Trend hat sich auch 2017 fortgesetzt. Angesichts des noch anhaltenden und nur schwer kalkulierbaren Anstiegs der Fallzahlen aufgrund der hilfeberechtigten Flüchtlinge und der dadurch notwendig werdenden Personalaufstockung ist aber auch durch diesen Anstieg keine spürbare und dauerhafte Entlastung zu erwarten. Vielmehr zeichnet sich ab, dass gerade Flüchtlinge aufgrund ihrer langfristigen Eingliederungsperspektive längere Zeit betreut werden müssen. Auch ist die mittelfristige Entwicklung der Eingliederungsmittel noch nicht abschätzbar. In Anbetracht der allgemeinen Preis- und Personalkostenentwicklung und der weiterhin steigenden Anforderungen auch bzw. gerade im Bereich der Integration ist davon auszugehen, dass das verfügbare Budget mittelfristig knapp bemessen sein wird.

 

Nach der de-facto vollständigen Mittelausschöpfung im Jahr 2014 mit 99,97 % (Verwaltungsbudget zu 100 % und die Eingliederungsmittel zu 99,3%) und insgesamt 97,01 % im Jahr 2015, betrug die Mittelausschöpfung für das Jahr 2016 insgesamt 92,43 %. Die wesentlichen Faktoren für die im Vergleich zu den Vorjahren niedriger ausgefallene Mittelausschöpfung waren vor allem die Unwägbarkeiten aufgrund der Flüchtlingszahlen. Aufgrund Integrations- und Sprachkursen standen die meisten neuen Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund das erste halbe bis dreiviertel Jahr kaum für Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung. Zum 31.12.2016 stellte diese Personengruppe einen Anteil von 25,5% der ELB. Außerdem fiel die zweite Tranche der Zuwendungen für flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen deutlich höher aus als angenommen und wurde erst im zweiten Quartal überwiesen, als die Maßnahmeplanung auf Grundlage der bis dahin bekannten Zahlen bereits abgeschlossen war und zusätzliche Maßnahmen für die zweite Jahreshälfte nur noch bedingt konzipiert und gestartet werden konnten. Hier wirkte sich auch aus, dass die Aufstockung des Personals nur bedingt mit dem Anstieg der Zahl der Fälle und Anspruchsberechtigten mithalten konnte. Dies wird voraussichtlich auch weiterhin ein aktuelles Thema bleiben.

 

Aufgrund der 2017 nochmals angestiegenen Zuweisungen, insbesondere für flüchtlingsinduzierte Mehraufwendungen, ist auch für dieses Jahr wieder zu erwarten, dass mehr Eingliederungsmittel zur Verfügung stehen, als für Eingliederungsmaßnahmen eingesetzt werden können. Nach momentanem Stand - vorbehaltlich der der Verteilung weiterer Haushaltsreste und der zweiten Tranche der Flüchtlingsinduzierten Zuwendungen - stehen dem Jobcenter Landkreis Würzburg insgesamt 906.000 Euro mehr zur Verfügung als im Vorjahr, dies entspricht einem Plus von 20,47%.

 

Hinsichtlich der Budgetentwicklung für die Jahre 2010 bis 2017 und des Ressourcenverbrauchs für die Jahre 2010 bis 2016 wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.

 

Debatte:

 

Herr Schumacher verweist auf die ausliegende Tischvorlage und erläutert aufgrund der mit Schreiben vom 02.05.2017 angekündigten zweiten Tranche der Zuwendungen aufgrund fluchtinduzierter Mehraufwendungen und der Zuteilung der Ausgabenreste die für das Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Mittel und die Mittelausschöpfung der Vorjahre.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.