Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:

Zielvereinbarung 2017 

 

Sachverhalt:

 

Auch für das Jahr 2017 wurde an dem 2013 probeweise ab dem Jahr 2014 eingeführte dezentrale Planungsverfahren für die Zielvereinbarung zwischen dem StMAS und dem Landkreis Würzburg festgehalten.

 

Mit Schreiben vom 12.08.2016 wurde das dezentrale Zielvereinbarungsverfahren eingeleitet und der Landkreis Würzburg aufgefordert, bis zum 18.11.2016 Vorschläge zu den Zielwerten 2 und 3 an das StMAS zu senden. Die gemeinsamen Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2017 sowie der Leitfaden der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II für die dezentrale Zielplanung 2017 wurden dem Jobcenter mit E-Mail des StMAS vom 30.08.2016 übermittelt.

 

Wie bereits im Vorjahr wurde die Planung der Zielwerte durch die weitgehend unbestimmbaren Auswirkungen des Faktors „Flucht und Asyl“ erschwert. Der starke Anstieg der Fallzahlen und erwerbsfähigen Leistungsbezieher im Jahr 2016 war fast ausschließlich auf Zugänge aus dem Bereich Flucht und Asyl zurückzuführen. Wie sich die anhaltenden Zugänge in den Rechtskreis SGB II angesichts stark rückläufiger Einreisezahlen weiter entwickeln würde, konnte zum Zeitpunkt der Zielplanung nur annähernd kalkuliert werden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, erfolgte durch das Jobcenter Landkreis Würzburg erneut eine mehrstufige Planung der Zielwerte: auf Basis der übermittelten Planungsunterlagen, der Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen, der Ziele und Strategien des Jobcenter in Bezug auf arbeitsmarktpolitische Instrumente, der organisatorischen Veränderungen mit Auswirkung auf die Leistungen und Ergebnisse und der Analyse der Zielerreichung des Jahres 2016 wurden Zielwerte ohne Einfluss des noch nicht abzuschätzenden Faktors „Flucht und Asyl“ bestimmt. In einer zweiten Stufe wurde dann versucht, anhand der damals vorliegenden Zahlen und den geschätzten Auswirkungen die Folgen für die zuvor ermittelten Zielwerte zu bestimmen. Dabei wurden auch erste Erfahrungen mit der stark vom „normalen Durchschnitt“ abweichenden Integrationsquote für Asylberechtigte und Flüchtlinge in mehreren Modellrechnungen mit einbezogen. Trotz der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden ersten Erfahrungswerte war allen Beteiligten klar, dass auch 2017 die Erreichung der derart ermittelten Zielwerte von zahlreichen Unwägbarkeiten abhängen würde. Mit E-Mail vom 21.11.2016 unterbreitete das Jobcenter dem StMAS ein Planungsdokument mit folgenden Angebotswerten:


 

Ziel 2:

 

Das Ziel ist im Jahr 2017 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters - Landkreis Würzburg um nicht mehr als 6,25 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt.

 

Ziel 3:

 

Das Ziel ist im Jahr 2017 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern beim Jobcenter - Landkreis Würzburg gegenüber dem Vorjahr um mindestens 2,5% sinkt.

 

Mit Schreiben vom 23.02.2017 teilte das StMAS mit, dass es die von uns angebotenen Zielwerte auf Arbeitsebene insgesamt akzeptiert hat und für den Entwurf der Zielvereinbarung übernommen hat und nun auf die Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den aggregierten Angebotswerten wartet. Als Ziel 4 wurde auch 2017 wieder in die Vereinbarung aufgenommen, dass der Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Hier wurde kein konkreter Zielwert, sondern lediglich die Beobachtung der Ergänzungsgröße „Integrationsquote der Alleinerziehenden“ vereinbart. Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Ziele wurde weder vom StMAS noch von Landkreis Würzburg angestrebt.

 

Die nach Abstimmung mit dem Bundesministerium durch das StMAS zugeleitete und unterzeichnete Zielvereinbarung wurde am 18.04.2017 von Herrn Landrat Nuß gegengezeichnet.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.