Sitzung: 15.05.2017 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n:
Zielvereinbarung 2017
Sachverhalt:
Auch für das Jahr 2017 wurde an dem 2013 probeweise ab dem Jahr 2014
eingeführte dezentrale Planungsverfahren für die Zielvereinbarung zwischen dem
StMAS und dem Landkreis Würzburg festgehalten.
Mit Schreiben vom 12.08.2016 wurde das dezentrale Zielvereinbarungsverfahren
eingeleitet und der Landkreis Würzburg aufgefordert, bis zum 18.11.2016
Vorschläge zu den Zielwerten 2 und 3 an das StMAS zu senden. Die gemeinsamen
Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2017 sowie der
Leitfaden der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II für die dezentrale
Zielplanung 2017 wurden dem Jobcenter mit E-Mail des StMAS vom 30.08.2016
übermittelt.
Wie bereits im Vorjahr wurde die Planung der Zielwerte durch die
weitgehend unbestimmbaren Auswirkungen des Faktors „Flucht und Asyl“ erschwert.
Der starke Anstieg der Fallzahlen und erwerbsfähigen Leistungsbezieher im Jahr
2016 war fast ausschließlich auf Zugänge aus dem Bereich Flucht und Asyl
zurückzuführen. Wie sich die anhaltenden Zugänge in den Rechtskreis SGB II
angesichts stark rückläufiger Einreisezahlen weiter entwickeln würde, konnte
zum Zeitpunkt der Zielplanung nur annähernd kalkuliert werden. Um diesem
Umstand Rechnung zu tragen, erfolgte durch das Jobcenter Landkreis Würzburg
erneut eine mehrstufige Planung der Zielwerte: auf Basis der übermittelten
Planungsunterlagen, der Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen, der Ziele und
Strategien des Jobcenter in Bezug auf arbeitsmarktpolitische Instrumente, der
organisatorischen Veränderungen mit Auswirkung auf die Leistungen und
Ergebnisse und der Analyse der Zielerreichung des Jahres 2016 wurden Zielwerte
ohne Einfluss des noch nicht abzuschätzenden Faktors „Flucht und Asyl“
bestimmt. In einer zweiten Stufe wurde dann versucht, anhand der damals
vorliegenden Zahlen und den geschätzten Auswirkungen die Folgen für die zuvor
ermittelten Zielwerte zu bestimmen. Dabei wurden auch erste Erfahrungen mit der
stark vom „normalen Durchschnitt“ abweichenden Integrationsquote für
Asylberechtigte und Flüchtlinge in mehreren Modellrechnungen mit einbezogen.
Trotz der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden ersten Erfahrungswerte war allen
Beteiligten klar, dass auch 2017 die Erreichung der derart ermittelten
Zielwerte von zahlreichen Unwägbarkeiten abhängen würde. Mit E-Mail vom 21.11.2016
unterbreitete das Jobcenter dem StMAS ein Planungsdokument mit folgenden
Angebotswerten:
Ziel 2:
Das Ziel ist im
Jahr 2017 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters - Landkreis
Würzburg um nicht mehr als 6,25 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt.
Ziel 3:
Das Ziel ist im
Jahr 2017 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an
Langzeitleistungsbeziehern beim Jobcenter - Landkreis Würzburg gegenüber dem
Vorjahr um mindestens 2,5% sinkt.
Mit Schreiben vom 23.02.2017 teilte das StMAS mit, dass es die von uns
angebotenen Zielwerte auf Arbeitsebene insgesamt akzeptiert hat und für den
Entwurf der Zielvereinbarung übernommen hat und nun auf die Zustimmung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den aggregierten Angebotswerten
wartet. Als Ziel 4 wurde auch 2017 wieder in die Vereinbarung
aufgenommen, dass der Verbesserung der Integration Alleinerziehender in
Erwerbstätigkeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Hier wurde
kein konkreter Zielwert, sondern lediglich die Beobachtung der Ergänzungsgröße
„Integrationsquote der Alleinerziehenden“ vereinbart. Die Aufnahme weiterer,
zusätzlicher Ziele wurde weder vom StMAS noch von Landkreis Würzburg
angestrebt.
Die nach Abstimmung mit dem Bundesministerium durch das StMAS
zugeleitete und unterzeichnete Zielvereinbarung wurde am 18.04.2017 von Herrn
Landrat Nuß gegengezeichnet.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.