Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die beiden Frauenhäuser in Würzburg mit insgesamt 12 Frauenplätzen (jeweils zur Hälfte unter der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Unterfranken e.V. - AWO - und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Würzburg - SkF -) stellen die Grundversorgung der Landkreise Kitzingen, Main-Spessart sowie der Stadt und des Landkreises Würzburg in diesem Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge sicher.

 

Auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung vom 01.01.2016 unterstützen die beteiligten Landkreise und die Stadt Würzburg die beiden Frauenhäuser finanziell.

 

Die Leiterinnen der beiden Frauenhäuser Frau Brita Richl (AWO) und Frau Franziska Boes (SkF) werden die Aufgabenbereiche und Tätigkeitsschwerpunkte der Frauenhäuser vorstellen.

 

Zudem wird der pro-aktive Beratungsansatz in den kooperierenden Interventionsstellen von AWO und SkF, im Rahmen dessen Frauen unterstützt werden, die sich häuslicher Gewalt ausgesetzt sehen, näher erläutert. Diese Beratung wird seit März 2016 angeboten.

 

Die Landkreise Kitzingen, Main-Spessart sowie die Stadt und der Landkreis Würzburg beteiligen sich an der Förderung dieser Beratungsstelle.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Debatte:

 

Auf die Frage, wie oft Partner von ins Frauenhaus geflüchteten Frauen sich gegen das Frauenhaus wenden, teilen Frau Boes und Frau Richel mit, dass dies sehr selten vorkommt. Wegen des guten Kontakts der Frauenhäuser zur Polizei ist hier ein guter Schutz der Frauen-häuser gewährleistet.

Ein Anstieg der Fälle von Gewalt gegen Frauen und Aufnahmen ins Frauenhaus mit ausländischem Hintergrund lässt sich aus der Polizeistatistik nicht ableiten, nach den Erfahrungen der Mitarbeiterinnen ist aber ein Anstieg zu verzeichnen.

Falls Frauen wegen Kapazitätsausschöpfung nicht in Würzburg aufgenommen werden können, wird nach Plätzen in anderen Frauenhäusern, bei Freunden oder Verwandten der Frauen oder vorübergehend bei der Bahnhofsmission gesucht oder eine Wohnungszuweisung per Gericht veranlasst. Die Erfahrungen mit der Wohnungsverweisung der Männer durch die Polizei sind trotz der guten Zusammenarbeit mit der Polizei eher gemischt. Vielfach werden Verbote übergangen. Meist ist die Trennung für viele Frauen mit einem auch räumlichen Neuanfang verbunden. Aufgrund der Wohnungssituation ist die Wohnungssuche, auch bei Auszug aus dem Frauenhaus, jedoch sehr langwierig.

Auf die Frage, ob auch aus gleichgeschlechtlichen Beziehungen Hilfeanfragen kommen, wird von Frau Boes und Frau Richel mitgeteilt, dass diese genauso beraten werden und an Herbert Wimmer von AWO Family Power verwiesen werden.

Bei der Inanspruchnahme ist ein Gefälle zwischen Stadt und Landkreis feststellbar. Auf dem Land wird bei Gewalterfahrung oftmals keine Hilfe gesucht. Hier müsste über Gleichstellungsstellen und Polizeidienststellen noch mehr Beratung erfolgen.

Auf die Frage nach der Finanzierung teilten Frau Boes und Frau Richel mit, dass der Eigenanteil der Träger bei 10% liegt und der Zuschuss des Landkreises bei 100.000 Euro jährlich. Bei der Proaktiven Beratung beträgt der Zuschuss im Landkreis zwischen 500 und 1.500 Euro. Als Wunsch äußerten sie, dass die seit 1993 kaum veränderte Verwaltungsrichtlinie überarbeitet und mehr Frauenhausplätze ausgewiesen und mehr Mitarbeiter angestellt werden, um die Situation der Frauen mit Gewalterfahrung zu verbessern.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.