Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In der letzten Sozialausschusssitzung am 07.11.2016 wurden die Richtwerte der angemessenen Unterkunftskosten (Mietobergrenzen) für den Landkreis Würzburg neu festgesetzt.

 

Die Vorlage erfolgte durch das Jobcenter des Landkreises Würzburg für den Bereich des SGB II, da zu diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gesamtangemessenheitsgrenze (Unterkunft und Heizung) im Bereich des SGB XII noch nicht vorlagen.

Nachdem der Bundesrat am 16.12.2016 auch eine entsprechende Gesetzesänderung im SGB XII mit Einführung des neuen Paragraphen 42 a verabschiedet hat, trat auch hier zum 01.01.2017 die Gesamtangemessenheitsgrenze in Form einer Warmmiete in Kraft.

 

Die Sozialhilfeverwaltung hat deshalb zum 01.01.2017 die Richtlinie „Kosten der Unterkunft § 22 SGB II“ des Landkreises Würzburg inhaltsgleich übernommen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.