Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Anwesend: 61

 

Frau Schäfer, Behindertenbeauftragte, trägt ihren Bericht für den Zeitraum Januar 2016 bis Juni 2017 vor:

„Sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen,

satzungsgemäß berichte ich heute über meine Arbeit als Behindertenbeauftragte im Zeitraum Januar 2016 bis Juni 2017.

Generell ist festzustellen, dass ein großer Teil der Aufgaben inhaltlich gleich geblieben sind, jedoch vom Umfang her deutlich zugenommen haben.

Ich verzichte deshalb auf die Aufzählungen, greife aber beispielhaft die Stellungnahmen für Baumaßnahmen im öffentlichen Bereich heraus. Durch Förderprogramme wie Kommunales Investitionsprogramm,  aber auch durch viele Maßnahmen, die über die Städtebauförderung bezuschusst werden, haben sie sehr stark zugenommen. Damit verbunden sind viele Termine in den Gemeinden, denn vor allem bei Umbaumaßnahmen an Bestandsgebäuden ist es oft unerlässlich, gemeinsam mit dem Planer und dem Bürgermeister vor Ort nach Lösungsmöglichkeiten für eine barrierefreie Gestaltung zu suchen. Das gleiche gilt auch für Straßenbaumaßnahmen und für Neu- und Erweiterungsbauten von Kindertagesstätten.

Beratungsgespräche – sowohl telefonisch, als auch im Rahmen von persönlichen Gesprächen während meiner Sprechzeit - sind gang und gäbe. Manchmal ist es allerdings nicht ganz einfach, berechtigte von teilweise auch nichtberechtigten Interessen zu unterscheiden.

Durch die langjährige Tätigkeit habe ich viele wertvolle Kontakte zu den Behindertenverbänden und Einrichtungen aufgebaut. Das führt dazu, dass mich häufig Einladungen zu Veranstaltungen, zum Teil mit Informationscharakter, aber auch zu geselligen Festen, erreichen. So weit als möglich versuche ich, diese wahrzunehmen. So bleibt es nicht aus, dass man gebeten wird, Führungsverantwortung wie z.B. bei der Gesellschaft für Aphasie und Schlaganfall, oder Referententätigkeiten wie z.B. bei der Handwerkskammer zu übernehmen.

Im Jahr 2016 wurde mit der Verabschiedung der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Landkreis Würzburg ein Instrument geschaffen, das Vereinen, Verbänden und Kirchengemeinden eine Finanzierung von freiwilligen Maßnahmen erleichtert. 20 % der Mehrkosten für die barrierefreie Gestaltung werden als Zuschuss des Landkreises ausgezahlt. Diese Förderung wird sehr gut in Anspruch genommen.

Stärken von Menschen mit Behinderung herauszuarbeiten gehört mit zu meinen Aufgaben. So habe ich im vergangenen Jahr in der Sparkassengeschäftsstelle in Ochsenfurt und in diesem Jahr im Foyer unseres „kleinen Sitzungssaales“ eine Ausstellung von Bildern der Malgruppe der „aktiven Aphasiker“ organisiert. Die Ausstellung ist noch bis einschließlich 1. August zu besichtigen, ich würde mich freuen, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gelegenheit nutzen, nach dieser Sitzung einmal ins Haus 1 zu schauen. Die Bilder können auch käuflich erworben werden. Die Einnahmen werden für die Beschaffung von neuem Material gebraucht. 

Das Thema „Inklusion in Kindertagesstätten“ und „Inklusion in der Regelschule“ ist mittlerweile überall präsent und verankert.  Nach wie vor ist der Landkreis Würzburg einer der Spitzenreiter in Unterfranken bei der Betreuung von Kindern mit Handicap in den Regeleinrichtungen der Kindertagesbetreuung.

Noch nicht so selbstverständlich ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Bei nahezu Vollbeschäftigung wird es immer wichtiger, auch Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben einzugliedern und ihnen die Chance zu geben, sich zu bewähren. Förder- und Unterstützungsmaßnahmen über Bezirk, Arbeitsämter und Integrationsfachdienst bieten verschiedenste Hilfestellungen an. Leider bestehen immer noch unbegründete Vorbehalte seitens der Arbeitgeber, aber ich betone: wenn Probleme in Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auftreten, werden die Arbeitgeber nicht alleine gelassen.

Deshalb freue ich mich, dass Bürgermeister Thomas Eberth, der Vorsitzende des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetages,  signalisiert hat, dass das gemeinsame Projekt von Bezirk und Mainfränkischen Werkstätten „INKlusiv –gemeinsam arbeiten“ in einer Bürgermeisterversammlung vorgestellt werden kann.

Lassen Sie mich zum Abschluss einen, vielleicht auch etwas kritischen,  Gesamtrückblick auf den Berichtszeitraum geben:

Zusammenfassend kann ich feststellen, dass das Thema: „Inklusion von Menschen mit Handicap“ in vielen Überlegungen Fuß gefasst hat. Vor allem, wenn es um die klassische Barrierefreiheit beim Bauen geht.  Das hängt sicher auch damit zusammen, dass man Senioren und Menschen mit Behinderung in vielen Fällen als eine Zielgruppe sieht, die den gleichen Bedarf hat. Inklusion muss aber auch in anderen Bereichen Normalität werden.

Zu Beginn der laufenden Amtszeit habe ich mir zum Ziel gesetzt, in jeder Landkreiskommune einmal im Rahmen einer Sitzung zu berichten und über das gesamte Aufgabenspektrum zu informieren. Bisher durfte ich in 36 der 52 Gemeinden zu Gast sein. Mit vier weiteren Bürgermeistern wurde ein Termin vereinbart bzw. über einen Termin gesprochen. Bei den restlichen 12 Gemeinden hat auch das dritte Anschreiben noch nicht zum Erfolg geführt. Enttäuschend für mich ist, dass nicht einmal der Eingang des Schreibens bestätigt wird.  Im Gegenzug kennen alle meine Kontaktdaten, wenn es darum geht, schnell eine Stellungnahme oder Informationen zu erhalten.

Ich wünsche mir, dass ich im Rahmen meines nächsten Berichtes feststellen kann: Ich durfte in allen Landkreisgemeinden im Rahmen einer Sitzung Bericht erstatten.

 

Leider finden auch Infoveranstaltungen nicht das Interesse, das ich mir für das so wichtige Thema „Inklusion“ wünschen würde. So war beispielsweise der Vortrag von Herrn Stahl zum Thema: „Barrierefreies Bauen – eine Selbstverständlichkeit? Worauf kommt es an?“ enttäuschend schwach besucht, obwohl der Wunsch nach einer solchen Veranstaltung auch im Bauausschuss geäußert wurde. Und, was die Vorbereitungsarbeit erschwert, es kommt auch von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, nur selten eine Rückmeldung über die Teil- oder Nichtteilnahme,  wenn Sie von mir eine Einladung erhalten.

 

 

Danke sage ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Hause für ihr immer offenes Ohr und die wirklich unkomplizierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Besonderer Dank geht an Frau Schubert vom Büro des Landrates, sie nimmt die Anrufe, die außerhalb meiner Sprechzeit eingehen an und hält mich immer auf dem Laufenden. Dadurch kann ich – wenn erforderlich – auch kurzfristig reagieren.“

 

 

 

Debatte:

 

Kreisrätin Celina fragt nach, wie schwierig es sei Parkausweise für Behindertenparkplätze zu bekommen.

 

Frau Schäfer schildert, dass sie diesbezüglich schon oft um Unterstützung gebeten wurde. In Bayern gibt es einen so genannten „blauen Parkausweis“, der nur in bayerischen Kommunen gültig ist. Dieser sei leichter zu bekommen. Sie berichtet weiterhin, dass durch „Nachhaken“ beim ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) und durch Nachreichen von ärztlichen Gutachten ein Erfolg zu verzeichnen war.

Wenn aufgrund einer Krankheit oder z.B. eines Beinbruches nur für eine bestimmte Zeit ein Behindertenparkplatz benötigt wird, kann ein so genannter „befristeter Parkausweis“ bei der Gemeinde beantragt werden. Dieser sei auch problemlos zu bekommen.

 

Kreisrätin Celina möchte wissen, welche Erfahrung sie bezüglich Inklusion und Integration von psychisch kranken Menschen in den Arbeitsmarkt habe?

 

Frau Schäfer erwidert, dass dies als Behindertenbeauftragte nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehöre. Sie weiß vom Bezirk, dass versucht wird Arbeitsplätze zu öffnen für die so genannte unterstützte Beschäftigung. Psychisch Kranken soll durch Teilzeitarbeit eine spätere Wiedereingliederung ermöglicht werden.

 

Kreisrätin Celina erkundigt sich nach der Inklusion in Kindertagesstätten. Sie fragt nach, ob Probleme bekannt seien, wenn Kinder in der Tagesstätte sind und gleichzeitig Frühförderung erhalten.

 

Frau Schäfer antwortet darauf, dass ihr keine Probleme bekannt seien. Ob am Nachmittag, wenn die Kinder nicht in die Tageseinrichtung gehen, Frühfördermaßnahmen in Anspruch genommen werden, darüber kann sie keine Auskunft geben.

 

 


 

 


Zur weiteren Veranlassung an Behindertenbeauftragte Frau Schäfer

 

Zur Kenntnis an