Kreisrat Wild fragt nach, ob Kommunen durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung Geschwindigkeitszonen leichter durchführen können.

 

Landrat Nuß antwortet, dass es für die Gemeindestraßen schon immer Gemeindehoheit war, die Geschwindigkeit festzulegen.

 

Kreisrat Wild spricht speziell die Kreisstraße Unterpleichfeld - Oberpleichfeld an. Die Gemeinde habe zweimal den Antrag gestellt, die Geschwindigkeit auf mindestens 80 km/h zu reduzierten. Er sieht nicht nur den Radweg sondern die Verkehrssicherheit allgemein gefährdet, da es in der Vergangenheit auch schon Tote durch Unfälle zu beklagen gab.

 

Kreiskämmerer Künzig erwidert, dass die Straßenverkehrsbehörde zusammen mit der Polizei für die Prüfung der Verkehrssicherheit zuständig sei.

 

Kreisrätin Wild ergänzt, dass die Verkehrsbelastung sich in den letzten Jahren erhöht hat, was auch Verkehrszählungen belegen.

 

Landrat Nuß bittet darum, dass ein Antrag schriftlich an den FB 16 (Straßenverkehrsbehörde) eingereicht werde, damit eine Überprüfung stattfindet.

 

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an