Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.02.2017 beantragt die Gemeinde Unterpleichfeld einen Zuschuss des Landkreises für die Sanierung zweier Teilstücke von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Unterpleichfeld und Burggrumbach. Sowohl der Weg FlNr. 1441 der Gemarkung Unterpleichfeld, als auch der Weg FlNr. 461 der Gemarkung Burggrumbach sind Bestandteil des überörtlichen Radwegenetzes des Landkreises Würzburg, so dass die Maßnahmen grundsätzlich förderfähig sind. Nachdem es sich bei beiden Maßnahmen um keine Neubauten, sondern um Generalsanierungen handelt, ist eine Förderung nur dann möglich, wenn die Kosten mindestens 50 v.H. der Neubaukosten betragen. Für den Weg in der Gemarkung Burggrumbach werden die Kosten seitens der Gemeinde mit ca. 50.000 € bei einer Länge von 350 Metern angegeben, so dass der Schwellenwert problemlos erreicht werden sollte. Beim zweiten Weg werden Kosten von 70.000 € bei einer Länge von einem Kilometer geschätzt. Hier wäre noch detailliert zu prüfen, ob der Schwellenwert erreicht wird. Sollte die Förderfähigkeit beider Maßnahmen gegeben sein, kann die Gemeinde mit einer Förderung von maximal 42.000 € rechnen. Diese können aus Mitteln des Jahres 2017 getragen werden, sofern die Bereitstellung im Haushalt erfolgt. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Förderfähigkeit grundsätzlich unter dem Vorbehalt anzuerkennen, dass die Schwellenwerte erreicht werden und die Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Er stellt die Grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme fest und stimmt der Förderung bis zu einem Maximalbetrag von 42.000 € zu, sofern die Schwellenwerte für eine Generalsanierung erreicht werden.

 

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag.

 

Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.

 

 

Debatte:

 

Kreiskämmerer Künzig erläutert den Sachverhalt.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Er stellt die Grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme fest und stimmt der Förderung bis zu einem Maximalbetrag von 42.000 € zu, sofern die Schwellenwerte für eine Generalsanierung erreicht werden.

 

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag.

 

Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg (ZV)