Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge waren in der Jugendhilfe in den letzten Jahren das bestimmende Thema. Jugendhilfeplanung hat die Aufgabe, die Gesamtheit der Handlungsfelder der Jugendhilfe im Auge zu behalten:

 

·         zu beleuchten, wie die Jugendhilfe insgesamt in ihrer Arbeit mit Geflüchteten aufgestellt ist;

·         welche Handlungsschwerpunkte es für die Zukunft gibt;

·         welche Informationswege sichergestellt werden müssen;

·         Vernetzung mit Handlungsfeldern außerhalb der Jugendhilfe, wie Berufsausbildung und berufliche Förderung, Schule, Sozialleistungen.

 

Insgesamt stellt sich die gesellschaftliche Integration geflüchteter Menschen als eine der größten Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe auf lange Sicht dar. Was dies konkret für die Jugendhilfe bedeutet, ist in vielen Handlungsfeldern noch unklar. Zwar haben die einzelnen Leistungsbereiche der Jugendhilfe durchaus auch griffige Konzepte und Strategien entwickelt, bzw. sind dabei diese zu entwickeln, es fehlt jedoch an einer Gesamtschau im Sinne eines einheitlichen Handlungskonzeptes der Jugendhilfe. Zudem kooperieren Gebietskörperschaften und die unterschiedliche Sozialleistungsbereiche bisher nur punktuell miteinander.

 

Jugendhilfeplanung hat die Aufgabe, zum einen sich einen Überblick der Einzelaktivitäten in der Jugendhilfe zu verschaffen und einen Beitrag zu einer Gesamtstrategie zu leisten. Es ist aber auch notwendig, sich mit Bestand und Bedarf konkret auseinanderzusetzen und Maßnahmenempfehlungen zu entwickeln.

 

In zwei Auftaktveranstaltungen haben Akteure der Jugendhilfe, der Flüchtlingshilfe und anderer betroffenen Institutionen die aktuelle Situation und Planungsschwerpunkte diskutiert. Folgende Planungsgruppen wurden vereinbart:

 

·         Arbeitsgruppe Hilfen (Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Beratungsangebote)

·         Familien- und Elternbildung (Erziehungsstile, Rollenbilder, Willkommenskultur)

·         Jugendarbeit (offene und verbandliche Jugendarbeit, Jugendarbeit und Schule) und Jugendschutz (Medienpädagogik, Suchtprävention, Salafismus und Deradikalisierung, Sexualpädagogik)

 

Die Ergebnisse der Planungsgruppen werden nach den Sommerferien im Unterausschuss Jugendhilfeplanung und anschließend im Jugendhilfeausschuss beraten.

 

Herr Rostek stellt anhand der Tischvorlage den aktuellen Stand der Jugendhilfeplanung vor.

 

Debatte:

 

Frau Kreisrätin Schäfer eröffnet als Vorsitzende des Unterausschusses Jugendhilfeplanung den Vortrag und übergibt dann an Herrn FBL 31c Rostek als Jugendhilfeplaner.

 

Der Gesamtvortrag orientiert sich an der Tischvorlage zur Sitzung.