Sitzung: 27.03.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0
Sachverhalt:
Herr Sozialrat Hermann, Gabel als
Fachbereichsleiter für das Amt für Jugend und Familie
- Sozialpädagogische Dienst - Fachbereich 31a, trägt ausgewählte Schwerpunkte
aus dem für das Kalenderjahr 2016 erstellten Geschäftsbericht vor.
In diesem Geschäftsbericht werden auch die Aufgaben des Fachbereichs 31c mitabgebildet (ohne die Servicestellen Ehrenamt und Sport). Deshalb wird Herr Sozialrat Klaus Rostek ggf. die Ausführungen von Herrn Gabel ergänzen.
Debatte:
Herr Sozialrat Hermann Gabel als Fachbereichsleiter für das Amt für
Jugend und Familie -Sozialpädagogische Dienst - Fachbereich 31a trägt
ausgewählte Schwerpunkte aus dem für das Kalenderjahr 2016 erstellten
Geschäftsbericht vor.
In diesem Geschäftsbericht werden auch die Aufgaben des Fachbereichs 31c
mitabgebildet (ohne die Servicestellen Ehrenamt und Sport). Deshalb wird Herr
Sozialamtsrat Klaus Rostek ggf. die Ausführungen von Herrn Gabel ergänzen.
Herr Sozialinspektor Roman Menth wird als weiterer stellvertretender
Fachbereichsleiter 31a vorgestellt, da Herr Römmelt beantragt hat, sich aus
persönlichen Gründen entpflichten zu lassen.
Im Einzelnen wurden folgende Schwerpunkte des Geschäftsberichtes
vorgestellt:
Seite 5:
Herr Gabel ging nochmals auf das Organigramm der geänderten
Organisationsstruktur im Jugendamt des Landkreises Würzburg, jetzt bestehend
aus 3 Fachbereichen, ein.
Die Organisationsstruktur wird derzeit vom Bayerischen Landesjugendamt
betrachtet. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses kurz widergegeben.
Im jetzigen Jugendamt des Landkreises verteilen sich die
sozialpädagogischen und verwaltungsmäßigen Fachkräfte wie folgt:
FB 31a (neu): 37
Mitarbeiter
FB 31b: 28
Mitarbeiter
FB 31c: 13
Mitarbeiter
Demnach arbeiten derzeit im Jugendamt des Landkreises 78
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne FH-Praktikantinnen.
Die Akquise und Qualifizierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Rahmen ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit nimmt immer größeren zeitlichen
Raum ein.
Seite 7:
1. Einzelfallbezogene
Jugendsozialarbeit/Soziale Gruppenarbeit:
Für das Training Sozialer Kompetenzen sowie
für das Antiaggressivitätstraining und Antigewalttraining werden derzeit bis zu
20 Kursplätze nicht nur für die Jugendhilfe im Strafverfahren vorgehalten. Hier
ist ein erhöhter Bedarf festzustellen.
2. Jugendsozialarbeit
an Schulen (JaS):
Hier ist derzeit festzustellen, dass vermehrt
Grundschulen im Rahmen der Landkreisförderung in neue Projekte einsteigen
möchten. Das Jugendamt überprüft im Rahmen von Bedarfsanalysen die Realisierung
als Jugendsozialarbeit in Form von Jugendhilfe an der Schule.
Seite 9:
Die Umgangsbegleitung nimmt seit den letzten Jahren einen immer
größeren Stellenwert im Bereich von hochstrittigen Trennungs- und
Scheidungsfällen und bei Kindeswohlgefährdungen ein.
Seite 10:
Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder gem. § 29 SGB VIII:
Die Fälle verharren seit Jahren auf stabilen und relativ niedrigen
Niveau.
Seite 13:
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz - Betreuungsquote Landkreis:
Die Betreuungsquote hat sich von ursprünglich 42,8 % auf 38,4 %
verschoben. Dies ist auf die höheren Geburtenzahlen im Landkreis Würzburg
zurückzuführen.
Seite 23:
In der Jugendhilfelandschaft des Landkreises Würzburg nehmen die 40
Plätze für Soziale Gruppenarbeit gem. §§ 27, 29 SGB VIII einen sehr wichtigen
Stellenwert ein. Die bestehenden 4 Gruppen sind regional und sozialraumnah
verortet. Zur Gruppenbetreuung wird auch ein Fahrdienst angeboten. Die Plätze
sind allesamt ausgebucht.
Seite 32-34:
Zum Thema Kindeswohlgefährdung wird seit 2011 bzw. 2013 eine
differenzierte statistische Aufbereitung betrieben. Herr Gabel nimmt hier zu
einigen Aspekten Stellung.
Die Beratungen nach § 8b SGB VIII verharren zahlenmäßig im
übersichtlichen Bereich.
Seite 37:
Die Fremdadoptionen sind weiterhin auf niedrigem Niveau bei
gleichbleibenden Adoptionsbewerbern. Die Stiefkindadoptionen sind ebenfalls im
übersichtlichen Bereich.
Seite 38:
Im Bereich der Jugendgerichtshilfe sind in den letzten Jahren
Fallsteigerungen festzustellen. Auch hat sich das Betreuungsverhalten durch
unseren ASD und die Jugendhilfe im Strafverfahren etwas verändert. So werden
durch die Staatsanwaltschaft und Jugendgerichte mehr Verfahrenseinstellungen
veranlasst, die mit Auflagen verbunden sind. Die Stellen für soziale
Hilfsdienste sind derzeit ausgelastet. Es wird nach neuen Auflagen sinnvoller
und pädagogischer Art gesucht.
In anderen Regionen werden z. B. für BtMG-Verstöße sogenannte
Leseweisungen erteilt. Wir werden in den nächsten 8 Monaten in diesem Bereich
verschiedene Weiterentwicklungen veranlassen.
Seite 43-46:
Der Bereich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurde dezidiert im
Geschäftsbericht vorgestellt. Nach einem „Aufnahmeloch“ werden nun wieder
vermehrt UMAs aufgenommen.
Die Soll-Quote für den Landkreis Würzburg beträgt 120 UMAs. Der
derzeitige Bestand beträgt 65 UMAs, so dass aus heutiger Sicht noch 55 UMAs
quotenadäquat aufgenommen werden müssen.
Seite 48:
Zum Ausblick äußerte sich Herr Sozialrat Hermann Gabel die Bereiche
Kinderschutz, die Betreuung von geflüchteten Familien und deren Kindern, die
Sozialraumorientierung, die Reform des SGB VIII und für den FB 31b die
gesetzlichen Änderungen zum Unterhaltsvorschuss.
Nachfrage von Frau Kreisrätin Schulz zum Personalbedarf im UVG ab
01.07.2017. Herr Fachbereichsleiter 31c Schimanski antwortet: Der Bedarf wird
derzeit noch konkret ermittelt.