Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0

Sachverhalt:

 

Herr Sozialrat Hermann, Gabel als Fachbereichsleiter für das Amt für Jugend und Familie
- Sozialpädagogische Dienst - Fachbereich 31a, trägt ausgewählte Schwerpunkte aus dem für das Kalenderjahr 2016 erstellten Geschäftsbericht vor.

 

In diesem Geschäftsbericht werden auch die Aufgaben des Fachbereichs 31c mitabgebildet (ohne die Servicestellen Ehrenamt und Sport). Deshalb wird Herr Sozialrat Klaus Rostek ggf. die Ausführungen von Herrn Gabel ergänzen.

 

Debatte:

 

Herr Sozialrat Hermann Gabel als Fachbereichsleiter für das Amt für Jugend und Familie -Sozialpädagogische Dienst - Fachbereich 31a trägt ausgewählte Schwerpunkte aus dem für das Kalenderjahr 2016 erstellten Geschäftsbericht vor.

 

In diesem Geschäftsbericht werden auch die Aufgaben des Fachbereichs 31c mitabgebildet (ohne die Servicestellen Ehrenamt und Sport). Deshalb wird Herr Sozialamtsrat Klaus Rostek ggf. die Ausführungen von Herrn Gabel ergänzen.

 

Herr Sozialinspektor Roman Menth wird als weiterer stellvertretender Fachbereichsleiter 31a vorgestellt, da Herr Römmelt beantragt hat, sich aus persönlichen Gründen entpflichten zu lassen.

 

Im Einzelnen wurden folgende Schwerpunkte des Geschäftsberichtes vorgestellt:

 

Seite 5:

 

Herr Gabel ging nochmals auf das Organigramm der geänderten Organisationsstruktur im Jugendamt des Landkreises Würzburg, jetzt bestehend aus 3 Fachbereichen, ein.

 

Die Organisationsstruktur wird derzeit vom Bayerischen Landesjugendamt betrachtet. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses kurz widergegeben.

 

Im jetzigen Jugendamt des Landkreises verteilen sich die sozialpädagogischen und verwaltungsmäßigen Fachkräfte wie folgt:

 

FB 31a (neu):      37 Mitarbeiter

FB 31b:                28 Mitarbeiter

FB 31c:                13 Mitarbeiter

 

Demnach arbeiten derzeit im Jugendamt des Landkreises 78 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne FH-Praktikantinnen.

 

Die Akquise und Qualifizierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit nimmt immer größeren zeitlichen Raum ein.

 

Seite 7:

 

1.       Einzelfallbezogene Jugendsozialarbeit/Soziale Gruppenarbeit:

 

Für das Training Sozialer Kompetenzen sowie für das Antiaggressivitätstraining und Antigewalttraining werden derzeit bis zu 20 Kursplätze nicht nur für die Jugendhilfe im Strafverfahren vorgehalten. Hier ist ein erhöhter Bedarf festzustellen.

 

2.       Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS):

 

Hier ist derzeit festzustellen, dass vermehrt Grundschulen im Rahmen der Landkreisförderung in neue Projekte einsteigen möchten. Das Jugendamt überprüft im Rahmen von Bedarfsanalysen die Realisierung als Jugendsozialarbeit in Form von Jugendhilfe an der Schule.

 

Seite 9:

 

Die Umgangsbegleitung nimmt seit den letzten Jahren einen immer größeren Stellenwert im Bereich von hochstrittigen Trennungs- und Scheidungsfällen und bei Kindeswohlgefährdungen ein.

 

Seite 10:

 

Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder gem. § 29 SGB VIII:

 

Die Fälle verharren seit Jahren auf stabilen und relativ niedrigen Niveau.

 

Seite 13:

 

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz - Betreuungsquote Landkreis:

 

Die Betreuungsquote hat sich von ursprünglich 42,8 % auf 38,4 % verschoben. Dies ist auf die höheren Geburtenzahlen im Landkreis Würzburg zurückzuführen.

 

Seite 23:

 

In der Jugendhilfelandschaft des Landkreises Würzburg nehmen die 40 Plätze für Soziale Gruppenarbeit gem. §§ 27, 29 SGB VIII einen sehr wichtigen Stellenwert ein. Die bestehenden 4 Gruppen sind regional und sozialraumnah verortet. Zur Gruppenbetreuung wird auch ein Fahrdienst angeboten. Die Plätze sind allesamt ausgebucht.

 

Seite 32-34:

 

Zum Thema Kindeswohlgefährdung wird seit 2011 bzw. 2013 eine differenzierte statistische Aufbereitung betrieben. Herr Gabel nimmt hier zu einigen Aspekten Stellung.

 

Die Beratungen nach § 8b SGB VIII verharren zahlenmäßig im übersichtlichen Bereich.

 

Seite 37:

 

Die Fremdadoptionen sind weiterhin auf niedrigem Niveau bei gleichbleibenden Adoptionsbewerbern. Die Stiefkindadoptionen sind ebenfalls im übersichtlichen Bereich.

 

Seite 38:

 

Im Bereich der Jugendgerichtshilfe sind in den letzten Jahren Fallsteigerungen festzustellen. Auch hat sich das Betreuungsverhalten durch unseren ASD und die Jugendhilfe im Strafverfahren etwas verändert. So werden durch die Staatsanwaltschaft und Jugendgerichte mehr Verfahrenseinstellungen veranlasst, die mit Auflagen verbunden sind. Die Stellen für soziale Hilfsdienste sind derzeit ausgelastet. Es wird nach neuen Auflagen sinnvoller und pädagogischer Art gesucht.

 

In anderen Regionen werden z. B. für BtMG-Verstöße sogenannte Leseweisungen erteilt. Wir werden in den nächsten 8 Monaten in diesem Bereich verschiedene Weiterentwicklungen veranlassen.

 

Seite 43-46:

 

Der Bereich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurde dezidiert im Geschäftsbericht vorgestellt. Nach einem „Aufnahmeloch“ werden nun wieder vermehrt UMAs aufgenommen.

 

Die Soll-Quote für den Landkreis Würzburg beträgt 120 UMAs. Der derzeitige Bestand beträgt 65 UMAs, so dass aus heutiger Sicht noch 55 UMAs quotenadäquat aufgenommen werden müssen.

 

Seite 48:

 

Zum Ausblick äußerte sich Herr Sozialrat Hermann Gabel die Bereiche Kinderschutz, die Betreuung von geflüchteten Familien und deren Kindern, die Sozialraumorientierung, die Reform des SGB VIII und für den FB 31b die gesetzlichen Änderungen zum Unterhaltsvorschuss.

 

Nachfrage von Frau Kreisrätin Schulz zum Personalbedarf im UVG ab 01.07.2017. Herr Fachbereichsleiter 31c Schimanski antwortet: Der Bedarf wird derzeit noch konkret ermittelt.