Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Finanzplan ist aus dem Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt in den Spalten Planung 2016 bis Planung 2020 und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanes ersichtlich.

Die Abschlusszahlen des Finanzplans stellen sich vorläufig wie folgt dar (in Euro):

Haushaltsjahr       Ergebnishaushalt                 Finanzhaushalt   Kreditaufnahmen

2016                          - 3.152.079                           -10.128.232                        0

2017                             -265.613                             -8.603.885                        0

2018                              400.103                             -9.222.665                        0

2019                             -909.662                           -11.277.780                        0

2020                          -1.756.096                             -7.469.790                        0

Der Ergebnishaushalt weist in den Finanzplanungsjahren mit Ausnahme des Jahres 2018 einen Fehlbetrag aus. Dieser Fehlbetrag und die negativen Salden des Finanzhaushaltes können bis zum Jahr 2020 mit den vorhandenen liquiden Mitteln ausgeglichen werden. Danach sind, am Ende des Finanzplanungszeitraumes noch liquide Mittel in Höhe von ca. 1,425 Mio. € vorhanden.

Insgesamt wurde bei den Planungen im Finanzplanungszeitraum von einer jährlich um 3 % steigenden Umlagekraft ausgegangen. Bei den Schlüsselzuweisungen wurde im Jahr 2018 von einer gleichbleibenden Höhe ausgegangen. in den Jahren 2019 und 2020 wurde eine jährliche Reduzierung von 4 % eingeplant.

Die zu Beginn des Jahres 2017 vorhandenen liquiden Mittel ermöglichen eine Finanzierung der beschlossenen und eingeplanten erheblichen Investitionen während des Finanzplanungszeitraumes ohne neue Kreditaufnahme. Dadurch wird, unter Berücksichtigung der in den Jahren 2017 bis 2020 eingeplanten Sondertilgungen, eine Reduzierung des Schuldenstandes von jetzt 21,1 Mio. € auf voraussichtlich 13,6 Mio. € erwartet. Voraussetzung hier-für ist jedoch ein nach der diesjährigen Senkung konstanter Hebesatz der Kreisumlage und ein im Wesentlichen gleichbleibender Hebesatz der Bezirksumlage.

Eine weitere Senkung der Kreisumlage wird, über den Finanzplanungszeitraum gesehen, den Gestaltungsspielraum des Kreistages erheblich einschränken. Spielräume bestehen nur dann, wenn in den kommenden Jahren Haushaltsverbesserungen erzielt werden können, die das Ergebnis der Finanzplanungsdaten wesentlich verbessern werden. Der Hebesatz des Landkreises Würzburg liegt auch weiterhin sowohl deutlich unter dem Landes- als auch unter dem unterfränkischen Durchschnitt.

Um die Ziele dieses Haushaltes, nämlich Schuldenabbau, Stabilität der Kreisumlage, sowie eine Fortführung der Investitionstätigkeiten nicht zu gefährden ist eine konsequente Haushaltsdisziplin auch weiterhin unerlässlich. Dies vor allem auch deshalb, weil die hauptsächlich nach dem Finanzplanungszeitraum anfallenden Aufwendungen für die Sanierung der Mainklinik Ochsenfurt derzeit noch nicht absehbar sind.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzplan der Jahre 2016 – 2020 (Stand: 08.12.2016) wird vom Kreistag in der vorliegenden Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen. In dieser Sitzung bzw. von Fachausschüssen beschlossene Änderungen sind in den Finanzplan einzuarbeiten.

 


Beschluss:

 

Der Finanzplan der Jahre 2016 – 2020 (Stand: 08.12.2016) wird vom Kreistag in der vorliegenden Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen. In dieser Sitzung bzw. von Fachausschüssen beschlossene Änderungen sind in den Finanzplan einzuarbeiten.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

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