Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 14, Anwesend: 63

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushalts 2017 (Stand 08.12.2016) wurde allen Mitgliedern des Kreistages mit Schreiben vom 20.12.2016 übersandt. Daneben erhielten alle Mitglieder des Kreistages eine CD-ROM mit einer Übersicht aller Produktkonten als pdf-Datei, einen Vorbericht, sowie eine Übersicht aller zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Anträge auf freiwillige Leistungen. Weitere Anträge auf freiwillige Leistungen wurden vor der Sitzung des Kreisausschusses am 20.02.2017 in das Sitzungsprogramm „Session“ eingestellt, bzw. sind dieser Vorlage beigefügt.

Somit sind bisher folgende Anträge für den Haushalt 2017 vorhanden:

Anträge der CSU-Fraktion:

    Erhöhung der Förderung junger Menschen in Chören und Musikkapellen von 78.000 € auf 156.000 €

    Erhöhung der Förderung des Torturmtheaters Sommerhausen von 16.000 € auf 18.000 €

    Erhöhung der Förderung der Frankenfestspiele Röttingen von 19.000 € auf 25.000 €

    Erhöhung der Förderung des Theaters Sommerhaus von 2.500 € auf 5.000 €

    Erhöhung der Sportförderung für Übungsleiterzuschüsse von 240.000 € auf 300.000 €

    Personelle Unterstützung von Flüchtlingen bei der Wohnungssuche durch landkreiseigenes Personal oder finanzielle Unterstützung des Projektes mov`in der Caritas

·      Einstellung eines jährlichen Betrages von 200.000 € zur Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

Anträge der SPD –Fraktion:

    Einstellung eines Betrages von 150.000 € zur Unterstützung der in kreisangehörigen Gemeinden tätigen ehrenamtlichen Helferkreise „Asyl“

    Erhöhung des Zuschusses für die Bayerischen Schulfilmtage von 1.000 € auf 3.000 €

    Ein zusätzlicher Ansatz von je 15.000 € für die Frauenhäuser des SKF und der AWO

    Einstellung eines Betrages von 20.000 € zur Finanzierung von Unterbringungskosten in Mittags- und Ganztagsbetreuungen, sowie zur Zwischenfinanzierung von Schulwegkosten bei Flüchtlingskindern.

    Einführung einer Indexsteigerung der Zuschüsse aus dem Kreishaushalt ab dem Jahr 2018

    Einstellung eines Betrages von 50.000 € für die Einführung eines Sozialtickets

    Einstellung eines Betrages von 100.000 € zur Finanzierung von Planungs-, Bau- und Ausstattungsaufwendungen für die Errichtung einer Betriebskindertagesstätte Landratsamt/KU

    Einstellung eines Betrages von 50.000 € für die Erarbeitung eines Konzeptes „Wohnungsbau Landkreis Würzburg“.

Antrag der Christophorus- Gesellschaft zur Erhöhung des Zuschusses für die Bahnhofsmission auf 25.000 €

Antrag auf Förderung einer pro-aktiven Beratungsstelle für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen.

Antrag auf eine Beteiligung in Höhe von 5.000 € an dem Projekt „Willkommen in Würzburg“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur Vermittlung von Sprachmittlern

Antrag des Caritasverbandes für die Diözese Würzburg e.V. auf eine Beteiligung in Höhe von 5.000 € an einem Projekt zum Aufbau eines Pools von qualifizierten Sprachmittlern für dezentral untergebrachte Flüchtlinge.

Im Entwurf wurde eine Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um 1,5 %-Punkte auf dann 40,0 v.H. im Jahr 2017 eingeplant. Im weiteren Finanzplanungszeitraum wurde der Hebesatz unverändert belassen. So kann nach dem derzeitigen Stand die Liquidität des Landkreises auch im Finanzplanungszeitraum ohne Aufnahme von Fremdmitteln sichergestellt werden. Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist möglich. Daneben ist es auch möglich in den Jahren 2017 bis 2020 Darlehen, deren Zinsbindung ausläuft, mit einer Gesamtsumme von ca. 3,15 Mio. € vorzeitig zu tilgen. Der Schuldenstand des Landkreises verringert sich somit zum Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jahr 2020 auf voraussichtlich 13,6 Mio. €. Somit könnte die Verschuldung gegenüber dem Höchststand im Jahr 2008 um 24,4 Mio. € oder 64 % reduziert werden.

Gegenüber dem Haushaltsentwurf sind schon jetzt Mehrkosten beim Ausbau der Kreisstraße Wü 11 (295.000 €) und beim Ausbau der Kreisstraße Wü 63 (200.000 €) bekannt. Über beide Maßnahmen wird in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 06.03.2017 beraten werden. In der Sitzung am 20.02.2017 hat der Kreisausschuss bereits den Mehrkosten beim Bau des Nordbades zugestimmt. Der Kostenanteil des Landkreises erhöht sich gegenüber dem Planentwurf somit um ca. 200.000 €. Darüber hinaus sind durch die Erhöhung des Hebesatzes der Bezirksumlage um 0,3 v.H. jährlich zusätzlich ca. 450.000 € an den Bezirk Unterfranken abzuführen.

Auch unter Berücksichtigung dieser Mehrungen und bei Einplanung zusätzlicher Mittel aufgrund der vorliegenden Anträge zum Haushalt ist davon auszugehen, dass sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes noch ein ausreichender Bestand an liquiden Mitteln ergeben wird, weil Mehreinnahmen aus den Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 650.000 €, aus der Verwaltungskostenpauschale des Bundes für den SGB 2-Bereich in Höhe von ca. 600.000 €, sowie ein Mehrbestand an Kassenmitteln von 1,0 Mio. € gegengerechnet werden können.

Insoweit können die negativen Ergebnisse der Ergebnisrechnung, auch in der Finanzplanung, noch hingenommen werden. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass dauerhaft negative Abschlüsse des Ergebnishaushaltes langfristig die bisher gute Eigenkaptalausstattung des Landkreises verschlechtern würden.

Im Entwurf enthalten sind alle beschlossenen bzw. begonnenen Investitionen. Darüber hinaus wurde eine mögliche Beteiligung des Landkreises an einer Ortsumgehung Rimpar in der beschlossenen Höhe von 3,0 Mio. € berücksichtigt. Die Kosten für die erforderliche Sanierung der landkreiseigenen Förderschulen in Höchberg und Veitshöchheim wurden mit einem Bruttowert von ca. 15 Mio. €. in die Finanzplanung aufgenommen. Diese Kosten wurden lediglich grob geschätzt. Ob und in welcher Höhe hierfür Ausgaben getätigt werden, bleibt der Entscheidung des Kreistages vorbehalten. Gleiches gilt für die im Finanzplan enthaltenen Investitionszuschüsse für die Sanierung des Dag-Hammarskjöld-Gymnasiums von 500.000 € und des Mainfranken-Theaters Würzburg von 1,0 Mio. €. Insoweit können sich die hierfür vorgesehenen Ansätze noch deutlich ändern. Für den Bereich des Straßenbaus wurde das vom Bauausschuss beschlossene Investitionsprogramm mit den nächsten Maßnahmen des Ausbauprogrammes fortgeschrieben. Diese Ansätze dienen alleine einer realistischen Darstellung der Finanzplanung, wie auch die in den Finanzplan aufgenommenen Beschaffungsmaßnahmen für die Feuerwehr und die Bauhöfe. Mit diesen Ansätzen und die Aufnahme in das Investitionsprogramm wird noch keine Entscheidung über die Durchführung der Maßnahmen vorweggenommen. Für Baumaßnahmen an der Mainklinik Ochsenfurt (Abbruch des Personalwohngebäudes und Errichtung eines Zentrallagers; Abbruch des Mehrfamilienhauses und Errichtung einer Praxis für physikalische Therapie) wurden 2,1 Mio. € vorgesehen. Darüber hinaus wurden ab dem Jahr 2019 jährliche Raten von 3,0 Mio. € für den Ausgleich des nicht geförderten Anteils an den Sanierungskosten der Mainklinik eingeplant. Hierbei wurde von einer Bauzeit von 5 Jahren und einem Eigenanteil von 15,0 Mio. € ausgegangen. Mittlerweile sind jedoch die Bauzeitlänge und die Höhe des Eigenanteils fraglich. Ebenso wird der Beginn der Maßnahme voraussichtlich nicht, wie eingeplant, 2018 beginnen können. Inwieweit die eingeplanten Mittel realistisch sind, wird sich nach dem Fortgang der Planungen im Laufe des Jahres zeigen.

Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können dem Teilfinanzplan Teil B, sowie den Aufstellungen zum Investitionsprogramm entnommen werden. Nachdem alle bisher veranschlagten und nicht verbrauchten Haushaltsmittel der laufenden Baumaßnahmen neu veranschlagt werden mussten, sind die meisten Ansätze gegenüber dem vom Bauausschuss beschlossenen Mittelbedarf für 2017 erhöht.

Beim Verlustausgleich für den ÖPNV wurden die Verbesserungen bei der Bereitstellung staatlicher Fördermittel berücksichtigt. Die zu leistenden Zahlungen konnten somit etwas zurückgefahren werden. Inwieweit dies auf Dauer haltbar sein wird, steht noch in Frage.

Die allgemeine wirtschaftliche Lage und auch die finanzielle Situation der Gemeinden sind auch im Jahr 2016 stabil geblieben. In der Finanzplanung wurden deshalb ab dem Jahr 2018 jährliche Erhöhungen der Einnahmen aus der Kreisumlage um jeweils 3 % eingeplant. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Die staatlichen Schlüsselzuweisungen sind in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr um rund 1,4 Mio. € gestiegen. Für die Folgejahre wurde ab dem Jahr 2019 ein jährlicher Rückgang von jeweils 4 % eingeplant.

Sofern sich die zugrundeliegenden Annahmen nicht wesentlich ändern, können mit dem bei-liegenden Haushaltsentwurf mittelfristig ein deutlicher Schuldenabbau, eine erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen, sowie eine planbare Belastung für die Gemeinden durch einen stabilen Hebesatz der Kreisumlage, erreicht werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Alle in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu einzelnen Produktkonten und zu vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen  sind in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einzuarbeiten.

 


Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Alle in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu einzelnen Produktkonten und zu vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen  sind in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einzuarbeiten.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA