Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Die Kreisstraße Wü63 verläuft im südlichen Teil des Landkreises Würzburg in der Gemarkung Riedenheim und stellt eine Verbindungsachse zwischen der B19 (Landesgrenze) und der St2268 in Riedenheim dar. Hierbei durchquert die Kreisstraße Wü63 in einem Teilbereich das FFH Gebiet „Lindach“. Nach Straßenverkehrszählung von 2010, wird die Kreisstraße Wü63 täglich von 369 Kfz/24h (DTV) befahren. Der auszubauende Streckenabschnitt erstreckt sich innerhalb des Straßenabschnittes 120 von Station 0,3 bis 2,6 und beträgt somit eine Länge von ca. 2350 Metern.

 

In 1970 ausgebaut, ist die Streckencharakteristik geprägt von engen Kurven und zu kurzen Geraden. Ursächlich rührt die Linienführung der Gradiente von der zu starken Anlehnung an das bestehende Gelände her. Wie in den 70er Jahren regelkonform, wurde die Breite variierend zwischen 5,25 Meter und 5,50 Meter mit einer Belastungsklasse 0,3 ausgebaut. Nach den heute gültigen Richtlinien, sollte die Breite der Fahrbahnen hingegen 6 Meter nicht unterschreiten sowie der Straßenaufbau netztypisch mit der Belastungsklasse 1,0 ausgeführt werden. Aktuell zeigt der bestehende Straßenkörper Schädigungen in Form von Verdrückungen, Längs- und Querrisse sowie Kornausbrüche.

In dem aktuell gültigen sowie dem außer Kraft gesetzten Ausbauprogramm, wird die Kreisstraße Wü63 in der ersten Dringlichkeit geführt. Erstmalig wurde der beschriebene Streckenabschnitt der Kreisstraße Wü63 am 14.11.2014 in das Bauprogramm aufgenommen und damit das Staatliche Bauamt Würzburg mit der Ausbauplanung beauftragt.

Mit der aktuell abgeschlossenen Vorentwurfsplanung und der einhergehenden fertiggestellten umweltfachlichen landschaftspflegerischen Begleitplanung inklusive Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung und spezieller artenschutzrechtlicher Beurteilung sowie Fixierung der notwendigen Ausgleichsflächen, wird die Planung mit der nun folgenden Ausführungsplanung finalisiert.

 

Verbesserungen zum Bestand sind unter anderem die Anpassung, gemäß Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL), von zu kleinen Kurvenradien und Bogenfolgen, die Verstärkung des Straßenaufbau auf Belastungsklasse 1,0 sowie die Verbreiterung des Straßenquerschnittes auf einen Regelquerschnitt (RQ) 9,0 mit 6 Meter Fahrbahnbreite.

 

Aufgrund der bestehenden Kostenberechnung aus der Vorentwurfsplanung, belaufen sich die Ausbaukosten für den Landkreis Würzburg, inklusive Entsorgungskosten von belastetem Material und exklusive Aufforstungskosten, auf ca. 1.200.000,00 €. Durch die erhöhten Entsorgungskosten von teerhaltigem Material und zusätzlich notwendigen Sicherheitseinrichtungen entlang der Strecke, erhöhen sich die angesetzten Kosten (Kostenberechnung) auf den aktuell genannten Kostenansatz. Im Haushaltsentwurf 2017 sind für die Maßnahme 1.000.000 € veranschlagt. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Differenzbetrag von 200.000 € bei der Beschlussfassung über den Haushalt zu berücksichtigen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, den Mehrbetrag von 200.000 € in den Haushalt 2017 aufzunehmen.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

 

Debatte:

 

Herr Dahinten vom Staatlichen Straßenbauamt Würzburg erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.

 

Kreisrat Stahl fragt nach, ob es sinnvoll sei beim Ausbau der Verbindungsstraße einen Radweg mit einzuplanen.

 

Kreiskämmerer Künzig erwidert, dass es diesbezüglich keine Ansätze gibt.

 

Kreisrat Losert sieht bei der Verkehrsbelastung keine potenzielle Gefahr für Radfahrer.

 

Landrat Nuß werde den Bedarf bei den betroffenen Bürgermeistern abfragen.

 

Kreisrätin Wunderlich ergänzt als Mitglied des Zweckverbandes Naherholung, dass Radwege aufgrund des geringen Verkehrs auf der Straße vom Zweckverband ausgewiesen seien.

 

Kreisrat Götz fragt nach, ob es hier eine Förderung gibt.

 

Herr Dahinten antwortet, dass es eine Förderung nach GVFG gibt.

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, den Mehrbetrag von 200.000 € in den Haushalt 2017 aufzunehmen.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, SBA Herrn Brückner

 

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