Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Die Kreisstraße Wü11 verläuft im westlichen Teil des Landkreises Würzburg in den Gemarkungen Uettingen, Helmstadt und Neubrunn und stellt eine Verbindungsachse zwischen der B8 (Uettingen) und der L2268 in Höhefeld dar, in welche sie übergeht. Nach Straßenverkehrszählung von 2010, wird die Kreisstraße Wü11 auf dem zu betrachtendem Abschnitt von täglich 2007 Kfz/24h (DTV) befahren. Der auszubauende Streckenabschnitt erstreckt sich innerhalb der Ortsdurchfahrt Helmstadt im Straßenabschnitt 220 von Station 0,06 bis 0,650 und beträgt somit eine Länge von ca. 590 Metern.

 

Der Ausbau der Ortsdurchfahrt stellt eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Helmstadt dar. Auf Seiten des Marktes werden die Kanalisation, die Wasserversorgung und die Gehwegführung erneuert. Auf Seiten des Landkreises Würzburg ist der geschädigte Straßenkörper der Kreisstraße Wü11 auf ein richtlinienkonformes Niveau auszubauen. Hierbei sind alle Schichten bis auf den Untergrund auszubauen und zu erneuern. Um die Gehwegführung zu ermöglichen, werden partiell Mauern von Privateigentümern zurückgenommen bzw. die Bushaltestellen geringfügig verlegt umso die notwendigen Kasseler Sonderborde einbauen zu können. In Bezug auf die Linien- und Gradientenführung, wird sich der Ausbau aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sehr eng an dem Bestand orientieren.

In dem aktuell gültigen sowie dem außer Kraft gesetzten Ausbauprogramm, wird die Kreisstraße Wü63 in der ersten Dringlichkeit geführt. Erstmalig wurde der beschriebene Streckenabschnitt der Kreisstraße Wü11 am 22.11.2010 in das Bauprogramm aufgenommen und damit das Staatliche Bauamt Würzburg mit der Ausbauplanung beauftragt.

Mit der aktuell abgeschlossenen Vorentwurfsplanung, wird die Planung mit der folgenden Ausführungsplanung finalisiert.

 

Verbesserungen zum Bestand sind unter anderem die Anpassung des Straßenaufbaus auf die  Belastungsklasse 1,0 und die Optimierung der Gehwegbreiten sowie der Gehwegführung. Im Zuge der Maßnahme werden ebenfalls die Bushaltestellen behinderten gerecht ausgebaut.

Aufgrund der bestehenden Kostenberechnung der Vorentwurfsplanung, belaufen sich die gesamten Ausbaukosten der Maßnahme auf ca. 973.000,00€, von welchen auf den Landkreis Würzburg, inklusive Entsorgungskosten von belastetem Material und exklusive Verwaltungskosten, ca. 695.000,00 € entfallen. Mit den angesetzten Kosten wurden die derzeit gültigen Einheitspreise angewendet, was unter anderem zur Kostensteigerung gegenüber dem ursprünglichem Kostenansatz führt. Des Weiteren führen die hohen Entsorgungskosten des teerhaltigen Straßenaufbruchs sowie die seit 2010 hinzugekommenen baulichen Umfänge zur Kostensteigerung.  Im Haushaltsentwurf 2017 sind für die Maßnahme 440.000 € veranschlagt. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Differenzbetrag von 295.000 € bei der Beschlussfassung über den Haushalt zu berücksichtigen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, den Mehrbetrag von 295.000 € in den Haushalt 2017 aufzunehmen

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

 

Debatte:

 

 

Herr Dahinten vom Staatlichen Straßenbauamt Würzburg erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.

 

Kreisrat Götz fragt nach, ob eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsförderungsgesetz (GVFG) erwartet wird.

 

Herr Dahinten bestätigt dies.

 


 

Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, den Mehrbetrag von 295.000 € in den Haushalt 2017 aufzunehmen

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, SBA Herrn Brückner

 

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