Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 31.12.2016 beantragt die Gemeinde Bieberehren einen Zuschuss des Landkreises für den Neubau eines Radweges westlich der Tauber auf einem Teilstück von ca. 650 Metern. Durch den Ausbau des bestehenden Weges durch die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Klingen 2, welcher bereits als Radweg ausgewiesen ist, wird der Lückenschluss des Radweges zwischen Creglingen und Klingen erreicht. Die Radfahrer wären damit nicht mehr zur Nutzung des Teilstückes auf der ehemaligen Bahntrasse östlich der Tauber gezwungen, welches im Ortsbereich von Creglingen in die stark befahrene „Romantische Straße“ mündet. Aus Sicht der Verwaltung ist die Maßnahme förderfähig nach den Richtlinien des Landkreises. Auch der Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Raum Würzburg hat eine Förderung zugesagt. Bei voraussichtlichen Gesamtbaukosten für den Radweg in Höhe von 107.000 € ist ein maximaler Zuwendungsbetrag des Landkreises in Höhe von 37.450 € möglich, wenn sich die genannten Kosten nur auf eine Ausbaubreite von 3 Metern beziehen. Sollte ein Teil des Weges, wie in der Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft ausgeführt, auf 4 Meter Breite ausgebaut werden, verringert sich die Zuwendung des Landkreises anteilig, nachdem eine maximale Breite von 3 Metern förderfähig ist.

 

Sofern die entsprechenden Unterlagen bis zur Sitzung vorliegen, wird der genaue Zuwendungsbetrag in der Sitzung vorgetragen. Die Zuwendung kann in jedem Fall aus den Haushaltsmitteln des Jahres 2017 ausgezahlt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erstellt die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme fest und stimmt der Förderung bis zu einem Maximalbetrag von 54.670 € zu.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag.

Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.

 

 

Debatte:

 

Kreiskämmerer Künzig erläutert den Sachverhalt. Er erwähnt, dass für die Gesamtkosten eine Kostenschätzung in Höhe von 156.200 € vorliegt. Dementsprechend erhöht sich im Beschlussvorschlag der Maximalbetrag der Förderung auf 54.670 

 

Kreisrat Götz fragt nach, ob an der Gemarkungs- und Landesgrenze zwischen Baden Württemberg und Creglingen ein Radweg vorhanden sei.

 

Herr Künzig erwidert, dass ein gut ausgebauter Radweg vorhanden sei.


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erstellt die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme fest und stimmt der Förderung bis zu einem Maximalbetrag von 54.670 € zu.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag.

Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg (ZV)