Sachverhalt:
Mit der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld und deren Mitgliedsgemeinden wird eine Zweckvereinbarung nach dem bisherigen Muster über die Personalverwaltung zum 01.01.2018 angestrebt. Ab diesem Zeitpunkt soll das KU die Entgeltabrechnung und Personalsachbearbeitung für die rund 135 Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld sowie für die Mitgliedsgemeinden Estenfeld, Eisenheim und Prosselsheim übernehmen. Hiervon miterfasst werden auch die angegliederten Zweck- und Schulverbände (Abwasserzweckverband, WV Mühlhäuser Gruppe, Schulverband Kürnachtal).
Grund für die Entscheidung der Gemeinde ist die langfristige Erkrankung des Personalsachbearbeiters sowie die stetig zunehmende Komplexität von Arbeitsrecht und Entgeltabrechnung.
Der Grundsatzbeschluss der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld liegt bereits vor.
Der Verwaltungsrat wurde in der Sitzung am 23. Januar 2017 hierüber
informiert.
Die Beschlussfassung im Verwaltungsrat ist für den 8. April 2017
terminiert.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Zweckvereinbarung Personalverwaltung des KU mit
der Verwaltungsgemeinschaft
Estenfeld zu.
Debatte:
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Landrat Nuß trägt den Beschlussvorschlag vor und stellt diesen zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Kreistag stimmt der Zweckvereinbarung Personalverwaltung des KU mit
der Verwaltungsgemeinschaft
Estenfeld zu.
Zur weiteren
Veranlassung an KU
Zur Kenntnis an