Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 64

Sachverhalt:

 

Die Abfallsatzungen sollen mit Wirkung zum 01.05.2017angepasst werden.

 

Es sind – neben redaktionellen Anpassungen – insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:

 

  • Ausschluss des Holsystems für gewerbliche Anlieferer und bei Grundstücken, die nicht an der Abfallentsorgung angeschlossen sind (§ 14 Abs. 4 AWS)
  • Einführung eines freiwilligen Tonnentauschs und damit die Möglichkeit der Tonnenreinigung (§§ 3 Abs. 9a und § 4 Abs. 14 AWGS)

 

Der Verwaltungsrat hat sich in seiner Sitzung am 23.1.2017 mit den Satzungen befasst. Eine Beschlussfassung ist in der Sitzung am 7.4.2017 vorgesehen.

 

 

 

Debatte:

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt den Änderungen der Abfallsatzungen zu.


Zur weiteren Veranlassung an KU

 

Zur Kenntnis an