Sachverhalt:
Die Abfallsatzungen
sollen mit Wirkung zum 01.05.2017angepasst werden.
Es sind – neben
redaktionellen Anpassungen – insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:
- Ausschluss des Holsystems für
gewerbliche Anlieferer und bei Grundstücken, die nicht an der Abfallentsorgung
angeschlossen sind (§ 14 Abs. 4 AWS)
- Einführung eines freiwilligen
Tonnentauschs und damit die Möglichkeit der Tonnenreinigung (§§ 3 Abs. 9a
und § 4 Abs. 14 AWGS)
Der Verwaltungsrat
hat sich in seiner Sitzung am 23.1.2017 mit den Satzungen befasst. Eine
Beschlussfassung ist in der Sitzung am 7.4.2017 vorgesehen.
Debatte:
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Kreistag stimmt den Änderungen der Abfallsatzungen zu.
Zur weiteren
Veranlassung an KU
Zur Kenntnis an