Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) führte im südlichen Landkreis Würzburg am 27.4.2016 mit dem Landkreis Würzburg und dem Staatlichen Bauamt Würzburg eine Ortseinsicht zur Vorstellung der zukünftig geplanten Maßnahmen durch. Ziel der Ortseinsicht war es eventuelle Synergieeffekte zu erkennen und abzustimmen. Hierbei wurde die Flurbereinigung nahe Geroldshausen im Bereich der WÜ33 vorgestellt. Diese würde es ermöglichen, durch gut geplanten Flächentausch und eventuellen günstigen Zukauf, die Kreisstraße in der Trassierung und dem Straßenaufbau den aktuellen straßen- und verkehrstechnischen Erfordernissen anzupassen.

Die WÜ33 verläuft von Geroldshausen nach Giebelstadt und wird nach der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 von durchschnittlich 863 Fahrzeugen am Tag befahren. Der bauliche Zustand ist mit einer Breite von kleiner 5m nach aktuellen Richtwerten zu schmal. Anzustreben ist eine Breite von mindestens 6m um eine sichere Begegnung von Verkehrsteilnehmern, vor allem mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, zu ermöglichen. Die Trassierung ist in dem Bereich der geplanten Verlegung durch zwei „scharfe Kurven“ sehr unstetig und mindert somit die Verkehrssicherheit sowie den Verkehrsfluss. Folge sind leichte Blechschäden. Unfallauffällig ist dieser Streckenbereich jedoch nicht.

Die bauliche Umsetzung der Verlegung im Zuge der ALE - Maßnahme hat den Vorteil, dass einvernehmlich die notwendigen Flächen getauscht beziehungsweise günstig erworben werden können. Das ALE hat diesbezüglich signalisiert, dass teilweise eine Einigung über die geplanten Flächenveränderungen besteht. Des Weiteren nutzt die Teilverlegung der WÜ33 einen bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg womit die Neubaukosten im Bereich des Grunderwerbs gemindert werden. Bestehende Straßenflächen können ebenfalls auf einer Länge circa 430m entsiegelt und der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden.

Im Flurbereinigungsverfahren soll bereits im September 2017 mit dem Wegebau begonnen werden. Parallel erfolgen die Festlegungen der neuen Grundstücke und die Zuteilung der Flächen. Der Abschluss des Verfahrens ist Ende 2019 vorgesehen.

Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 18.07.2016 das Staatliche Bauamt Würzburg mit der Planung der Teilverlegung beauftragt. Aufgrund von Änderungen in der Planung, wurde die Linie, welche im Bauausschuss am 18.07.2016 vorgestellt wurde, geändert. Die neue Linie verlässt die Bestandsstrecke von Ingolstadt kommend an Abschnitt 100, Station 1,124 und verläuft auf der bestehenden Trasse des öffentlichen Feld- und Waldweges bis zur Staatsstraße 2295. Der Anschluss an die Staatsstraße 2295 würde als Einmündung mit gesichertem Linksabbieger realisiert. Zurzeit ist der bestehende Knoten aus der Kreisstraße Wü33, Staatsstraße 2295 und dem Bahnübergang sehr unübersichtlich. Für einen nicht ortskundigen Verkehrsteilnehmer, ist aufgrund der Gestaltung der Kreuzung, die verkehrsrechtliche Situation nicht eindeutig erkennbar. Mit der Verlegung des Kreisstraßenanschluss außerhalb der Ortsdurchfahrt von Geroldshausen, vermindert sich das Konfliktpotential kreuzender Fahrzeuge und führt damit zu einer sicherheitstechnischen Verbesserung des Kreuzungsbereiches. Im Zuge der Verlegung der bestehende Einmündung Wü33 in die St2295, würde sich der Freistaat Bayern an der neuen Einmündung außerhalb der Ortschaft Geroldshausen kostentechnisch beteiligen.

 

Weiteres Vorgehen

Das Staatliche Bauamt Würzburg empfiehlt die Teilverlegung der WÜ33 im Abschnitt 100, um die Synergieeffekte im Zuge der Flurbereinigungsmaßnahme des ALE zu nutzen. Die voraussichtlichen Kosten für den Landkreis belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf ca. 1,75 Mio. € zuzüglich anfallender Entsorgungskosten.

Diese Maßnahme wurde bereits im Entwurf des aktuellen Ausbauplanes berücksichtigt.

Die Kosten für die Teilverlegung sind grundsätzlich, aufgrund einer Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie Anpassung der Tragfähigkeit auf die aktuell geforderten Richtwerte, nach BayGVFG zuwendungsfähig. Die tatsächliche Förderfähigkeit wird jedoch erst durch die Regierung abschließend beschlossen.

Weder im Haushalt noch im Finanzplan sind für diese Maßnahme bisher Mittel vorgesehen. Die Aufnahme muss im Haushalt 2017 erfolgen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zur Kenntnis und stimmt der geänderten Planung und Kostenanpassung der Kreisstraße Wü 33 zwischen Geroldshausen und Ingolstadt zu.

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird mit der Planung der Maßnahme beauftragt.

Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen Haushaltsmittel im Haushalt 2017 bereitzustellen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Brückner vom Staatl. Bauamt erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.

 

Kreisrat Koch fragt nach, ob im aktuellen Bauprogramm die WÜ 33 bis Giebelstadt vorgesehen sei.

 

Herr Brückner erwidert, dass die Komplettstrecke Richtung Ingolstadt früher vorgesehen war. Aufgrund des Grunderwerbs und den verbundenen Kosten wurde erst einmal Abstand davon genommen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zur Kenntnis und stimmt der geänderten Planung und Kostenanpassung der Kreisstraße Wü 33 zwischen Geroldshausen und Ingolstadt zu.

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird mit der Planung der Maßnahme beauftragt.

Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen Haushaltsmittel im Haushalt 2017 bereitzustellen.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, SBA Herrn Brückner

 

Zur Kenntnis an KrPA