Sitzung: 21.11.2016 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) führte im
südlichen Landkreis Würzburg am 27.4.2016 mit dem Landkreis Würzburg und dem
Staatlichen Bauamt Würzburg eine Ortseinsicht zur Vorstellung der zukünftig
geplanten Maßnahmen durch. Ziel der Ortseinsicht war es eventuelle
Synergieeffekte zu erkennen und abzustimmen. Hierbei wurde die Flurbereinigung
nahe Geroldshausen im Bereich der WÜ33 vorgestellt. Diese würde es ermöglichen,
durch gut geplanten Flächentausch und eventuellen günstigen Zukauf, die
Kreisstraße in der Trassierung und dem Straßenaufbau den aktuellen straßen- und
verkehrstechnischen Erfordernissen anzupassen.
Die WÜ33 verläuft von Geroldshausen nach Giebelstadt und
wird nach der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 von durchschnittlich 863
Fahrzeugen am Tag befahren. Der bauliche Zustand ist mit einer Breite von
kleiner 5m nach aktuellen Richtwerten zu schmal. Anzustreben ist eine Breite
von mindestens 6m um eine sichere Begegnung von Verkehrsteilnehmern, vor allem
mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, zu ermöglichen. Die Trassierung ist in dem
Bereich der geplanten Verlegung durch zwei „scharfe Kurven“ sehr unstetig und
mindert somit die Verkehrssicherheit sowie den Verkehrsfluss. Folge sind
leichte Blechschäden. Unfallauffällig ist dieser Streckenbereich jedoch nicht.
Die bauliche Umsetzung der Verlegung im Zuge der ALE -
Maßnahme hat den Vorteil, dass einvernehmlich die notwendigen Flächen getauscht
beziehungsweise günstig erworben werden können. Das ALE hat diesbezüglich
signalisiert, dass teilweise eine Einigung über die geplanten Flächenveränderungen
besteht. Des Weiteren nutzt die Teilverlegung der WÜ33 einen bestehenden
öffentlichen Feld- und Waldweg womit die Neubaukosten im Bereich des
Grunderwerbs gemindert werden. Bestehende Straßenflächen können ebenfalls auf
einer Länge circa 430m entsiegelt und der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt
werden.
Im Flurbereinigungsverfahren soll bereits im September
2017 mit dem Wegebau begonnen werden. Parallel erfolgen die Festlegungen der
neuen Grundstücke und die Zuteilung der Flächen. Der Abschluss des Verfahrens
ist Ende 2019 vorgesehen.
Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 18.07.2016 das Staatliche Bauamt Würzburg mit der
Planung der Teilverlegung beauftragt. Aufgrund von Änderungen in der Planung,
wurde die Linie, welche im Bauausschuss am 18.07.2016 vorgestellt wurde,
geändert. Die neue Linie verlässt die Bestandsstrecke von Ingolstadt kommend an
Abschnitt 100, Station 1,124 und verläuft auf der bestehenden Trasse des
öffentlichen Feld- und Waldweges bis zur Staatsstraße 2295. Der Anschluss an
die Staatsstraße 2295 würde als Einmündung mit gesichertem Linksabbieger
realisiert. Zurzeit ist der bestehende Knoten aus der Kreisstraße Wü33,
Staatsstraße 2295 und dem Bahnübergang sehr unübersichtlich. Für einen nicht
ortskundigen Verkehrsteilnehmer, ist aufgrund der Gestaltung der Kreuzung, die
verkehrsrechtliche Situation nicht eindeutig erkennbar. Mit der Verlegung des
Kreisstraßenanschluss außerhalb der Ortsdurchfahrt von Geroldshausen,
vermindert sich das Konfliktpotential kreuzender Fahrzeuge und führt damit zu
einer sicherheitstechnischen Verbesserung des Kreuzungsbereiches. Im Zuge der
Verlegung der bestehende Einmündung Wü33 in die St2295, würde sich der
Freistaat Bayern an der neuen Einmündung außerhalb der Ortschaft Geroldshausen
kostentechnisch beteiligen.
Weiteres Vorgehen
Das Staatliche Bauamt Würzburg empfiehlt die
Teilverlegung der WÜ33 im Abschnitt 100, um die Synergieeffekte im Zuge der
Flurbereinigungsmaßnahme des ALE zu nutzen. Die voraussichtlichen Kosten für
den Landkreis belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf ca. 1,75 Mio. €
zuzüglich anfallender Entsorgungskosten.
Diese Maßnahme wurde bereits im Entwurf des aktuellen
Ausbauplanes berücksichtigt.
Die Kosten für die Teilverlegung sind grundsätzlich,
aufgrund einer Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie Anpassung der
Tragfähigkeit auf die aktuell geforderten Richtwerte, nach BayGVFG
zuwendungsfähig. Die tatsächliche Förderfähigkeit wird jedoch erst durch die
Regierung abschließend beschlossen.
Weder im Haushalt noch im Finanzplan sind für diese
Maßnahme bisher Mittel vorgesehen. Die Aufnahme muss im Haushalt 2017 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des
Staatlichen Bauamtes zur Kenntnis und stimmt der geänderten Planung und
Kostenanpassung der Kreisstraße Wü 33 zwischen Geroldshausen und Ingolstadt zu.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird mit der Planung der
Maßnahme beauftragt.
Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen
Haushaltsmittel im Haushalt 2017 bereitzustellen.
Debatte:
Herr Brückner vom Staatl. Bauamt
erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.
Kreisrat Koch fragt nach, ob im
aktuellen Bauprogramm die WÜ 33 bis Giebelstadt vorgesehen sei.
Herr Brückner erwidert, dass
die Komplettstrecke Richtung Ingolstadt früher vorgesehen war. Aufgrund des
Grunderwerbs und den verbundenen Kosten wurde erst einmal Abstand davon
genommen.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen
Bauamtes zur Kenntnis und stimmt der geänderten Planung und Kostenanpassung der
Kreisstraße Wü 33 zwischen Geroldshausen und Ingolstadt zu.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird mit der Planung der
Maßnahme beauftragt.
Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen
Haushaltsmittel im Haushalt 2017 bereitzustellen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2, SBA Herrn Brückner
Zur Kenntnis an KrPA