Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Sachverhalt:

Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 20.07.2015 beschlossen, dass durch das Staatliche Bauamt ein Entwurf für die Fortschreibung des Ausbauplans für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg zu erarbeiten ist. Hierzu wurde in der Sitzung vom 18.07.2016 der Entwurf des neuen Straßenbauplanes 2017 in Planform und als Liste an die Fraktionen ausgegeben. Es bestand für alle Fraktionen, bis zum 15.10.2016, die Möglichkeit Stellungnahmen und Anträge zum Entwurf des Ausbauplans 2017 abzugeben.

 

Allgemeines:

Der Ausbauplan für die Kreisstraßen gibt die Planungen des Landkreises über den strukturierten kurz- und mittelfristigen Ausbau der Kreisstraßen wieder.

Die Einteilung der Maßnahmen im derzeitig gültigen „Ausbauplan 2010“ erfolgt in drei Kategorien anhand der Dringlichkeit.

-    1. Dringlichkeit: Für den 5 Jahreszeitraum 2010 - 2015; Maßnahmen der ersten Dringlichkeit werden am höchsten priorisiert.

-    2. Dringlichkeit: Für den Zeitraum nach 2015; Die Maßnahmen der zweiten Dringlichkeit sollen erst nach erfolgter Umsetzung der Maßnahmen aus der ersten Dringlichkeit begonnen werden. In Einzelfällen können Maßnahmen der zweiten Dringlichkeit, unter kostenneutralem Austausch mit Maßnahmen der ersten Dringlichkeit, vorzeitig realisiert werden.

-    weiterer Bedarf: Für den Zeitraum nach 2015; Der weitere Bedarf stellt Maßnahmen dar, die erst langfristig zur Umsetzung anstehen.

Der Ausbauplan stellt die Grundlage für die Aufstellung der jährlich zu beschließenden Bauprogramme dar.

 

Sachstand:

Die Fortschreibung des aktuellen Ausbauplans 2010 wurde durch folgende Punkte notwendig:

-    die Entwicklung des Straßenzustandes im Vergleich zur Aufstellung des Ausbauplanes erfordert eine Fortschreibung der Prioritäten und die Aufnahme weiterer Maßnahmen

-    Durch die Veränderung sowie Verlagerung von Verkehrsmengen ist eine Fortschreibung in Bezug auf die Bauweise notwendig

-    Neu eingeführten Richtlinien erfordern die Fortschreibung der Projektgrundsätze

-    die genannten technischen Aspekte sowie die Baupreisentwicklung erfordern eine Fortschreibung der Kosten

Änderung im neuen Ausbauplan:

Wie im bisherigen Ausbauplan 2010 ist der Entwurf der Fortschreibung in drei Kategorien unterteilt. Unterschiedlich ist jedoch, dass die Maßnahmen der ersten und zweiten Dringlichkeit in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren zu realisieren sind und ab 2027 die Maßnahmen des weiteren Bedarfs bearbeitet werden. Angelehnt an den Ausbauplan für Staatsstraßen ist beabsichtigt die Reihung innerhalb einer Dringlichkeit entfallen zu lassen. Somit sind alle Maßnahmen innerhalb einer Dringlichkeitsstufe gleich gewichtet. Die Straßenbauverwaltung entscheidet durch das jährlich aufzustellende und fortzuschreibende Bauprogramm über die Reihenfolge der Durchführung innerhalb einer Dringlichkeit.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauplan 2017 zustimmend zur Kenntnis und stimmt den aufgeführten Maßnahmen zu.

Das Straßenbauamt wird beauftragt, die im Ausbauplan 2017 gelisteten Projekte nach ihrer Dringlichkeit in das jährlich fortzuschreibende Bauprogramm aufzunehmen.

Der bisherige „Ausbauplan 2010 für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg“ wird damit aufgehoben.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Brückner vom Staatl. Bauamt Würzburg erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.

 

Kreisrätin Wild fragt nach, ob Gemeinden gegen den Ausbauplan Einspruch erhoben haben oder andere Forderungen stellten.

 

Herr Brückner erwidert, dass beim Staatl. Bauamt diesbezüglich nichts eingegangen sei.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauplan 2017 zustimmend zur Kenntnis und stimmt den aufgeführten Maßnahmen zu.

Das Straßenbauamt wird beauftragt, die im Ausbauplan 2017 gelisteten Projekte nach ihrer Dringlichkeit in das jährlich fortzuschreibende Bauprogramm aufzunehmen.

Der bisherige „Ausbauplan 2010 für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg“ wird damit aufgehoben.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, SBA Herrn Brückner

 

Zur Kenntnis an KrPA