Sitzung: 21.11.2016 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 20.07.2015
beschlossen, dass durch das Staatliche Bauamt ein Entwurf für die
Fortschreibung des Ausbauplans für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg zu
erarbeiten ist. Hierzu wurde in der Sitzung vom 18.07.2016 der Entwurf des neuen
Straßenbauplanes 2017 in Planform und als Liste an die Fraktionen ausgegeben.
Es bestand für alle Fraktionen, bis zum 15.10.2016, die Möglichkeit
Stellungnahmen und Anträge zum Entwurf des Ausbauplans 2017 abzugeben.
Allgemeines:
Der Ausbauplan für die Kreisstraßen gibt die Planungen
des Landkreises über den strukturierten kurz- und mittelfristigen Ausbau der
Kreisstraßen wieder.
Die Einteilung der Maßnahmen im derzeitig gültigen
„Ausbauplan 2010“ erfolgt in drei Kategorien anhand der Dringlichkeit.
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1.
Dringlichkeit: Für den 5 Jahreszeitraum 2010 - 2015; Maßnahmen der ersten
Dringlichkeit werden am höchsten priorisiert.
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2.
Dringlichkeit: Für den Zeitraum nach 2015; Die Maßnahmen der zweiten
Dringlichkeit sollen erst nach erfolgter Umsetzung der Maßnahmen aus der ersten
Dringlichkeit begonnen werden. In Einzelfällen können Maßnahmen der zweiten
Dringlichkeit, unter kostenneutralem Austausch mit Maßnahmen der ersten
Dringlichkeit, vorzeitig realisiert werden.
-
weiterer
Bedarf: Für den Zeitraum nach 2015; Der weitere Bedarf stellt Maßnahmen dar,
die erst langfristig zur Umsetzung anstehen.
Der Ausbauplan stellt die Grundlage für die Aufstellung
der jährlich zu beschließenden Bauprogramme dar.
Sachstand:
Die Fortschreibung des aktuellen Ausbauplans 2010 wurde
durch folgende Punkte notwendig:
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die
Entwicklung des Straßenzustandes im Vergleich zur Aufstellung des Ausbauplanes
erfordert eine Fortschreibung der Prioritäten und die Aufnahme weiterer
Maßnahmen
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Durch
die Veränderung sowie Verlagerung von Verkehrsmengen ist eine Fortschreibung in
Bezug auf die Bauweise notwendig
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Neu
eingeführten Richtlinien erfordern die Fortschreibung der Projektgrundsätze
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die
genannten technischen Aspekte sowie die Baupreisentwicklung erfordern eine
Fortschreibung der Kosten
Änderung im neuen Ausbauplan:
Wie im bisherigen Ausbauplan 2010 ist der Entwurf der
Fortschreibung in drei Kategorien unterteilt. Unterschiedlich ist jedoch, dass
die Maßnahmen der ersten und zweiten Dringlichkeit in einem Zeitraum von
jeweils 5 Jahren zu realisieren sind und ab 2027 die Maßnahmen des weiteren
Bedarfs bearbeitet werden. Angelehnt an den Ausbauplan für Staatsstraßen ist
beabsichtigt die Reihung innerhalb einer Dringlichkeit entfallen zu lassen.
Somit sind alle Maßnahmen innerhalb einer Dringlichkeitsstufe gleich gewichtet.
Die Straßenbauverwaltung entscheidet durch das jährlich aufzustellende und
fortzuschreibende Bauprogramm über die Reihenfolge der Durchführung innerhalb
einer Dringlichkeit.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauplan 2017 zustimmend zur
Kenntnis und stimmt den aufgeführten Maßnahmen zu.
Das Straßenbauamt wird beauftragt, die im Ausbauplan 2017
gelisteten Projekte nach ihrer Dringlichkeit in das jährlich fortzuschreibende
Bauprogramm aufzunehmen.
Der bisherige „Ausbauplan 2010 für die Kreisstraßen des
Landkreises Würzburg“ wird damit aufgehoben.
Debatte:
Herr Brückner vom Staatl. Bauamt
Würzburg erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.
Kreisrätin Wild fragt nach, ob
Gemeinden gegen den Ausbauplan Einspruch erhoben haben oder andere Forderungen
stellten.
Herr Brückner erwidert, dass
beim Staatl. Bauamt diesbezüglich nichts eingegangen sei.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauplan 2017 zustimmend zur
Kenntnis und stimmt den aufgeführten Maßnahmen zu.
Das Straßenbauamt wird beauftragt, die im Ausbauplan 2017
gelisteten Projekte nach ihrer Dringlichkeit in das jährlich fortzuschreibende
Bauprogramm aufzunehmen.
Der bisherige „Ausbauplan 2010 für die Kreisstraßen des
Landkreises Würzburg“ wird damit aufgehoben.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2, SBA Herrn Brückner
Zur Kenntnis an KrPA