Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Obermayer stellt den Haushaltsentwurf 2017 vor.

 

Herr Kreisrat Rützel regt an, künftig die Jugendhilfekosten im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gesondert auszuweisen.

Schon aufgrund der Refinanzierung wäre es wichtig, diese Informationen zu trennen um eine bessere Nachvollziehbarkeit sicher zu stellen. Herr Obermayer weist darauf hin, dass eine haushaltstechnische Trennung nicht möglich ist, man könne aber aus dem Fachverfahren die Kosten für geflüchtete Minderjährige zur Information herausrechnen. Frau Kreisrätin Schäfer ergänzt, dass auch bei einer Refinanzierung des Bezirks die Jugendämter zunächst in Vorleistung gehen. Bei Minderjährigen wiederum werden die Kosten vom Freistaat erstattet, bei jungen volljährigen vom Bezirk direkt. Diese Verfahren macht es den Jugendämter schwer, die Kosten zu separieren.

Herr Landrat Nuß weist darauf hin, dass es sich, egal ob deutscher Minderjähriger oder Flüchtling, immer um eine Jugendhilfeleistung handelt, die auch einheitlich so abgebildet werden muss. Herr Schimanski berichtet, dass es in der Regel mit der Erstattungspflicht auch bei anderen Bundesländern mit Ausnahme des Freistaates Sachsen gut funktioniert. Eine separate Kostendarstellung wäre auch hinsichtlich des tatsächlichen Arbeitsanfalls in der Fallbearbeitung in den Fachbereichen 31a (ASD, Heimerziehung, Hilfe für junge Volljährige, Vollzeitpflege) und 31b (wirtschaftliche Jugendhilfe, Amtsvormundschaften) nicht zielführend, da es in der Fallbearbeitung keine wesentlichen Unterschiede gibt.

Frau Kreisrätin Schäfer fragt an wegen der doch erheblichen Kostensteigerung bei den ambulanten Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII und ob dies mit seelischen Behinderungen geflüchteter Minderjährige zu tun habe. Herr Obermayer verneint dies. Bei den stationären Hilfen nach § 35a hängt das mit einer Zunahme der Fallzahlen zusammen, bei den ambulanten Hilfen mit einer Zunahme der Schulbegleiter.


Beschluss:

 

Der Entwurf des Jugendhilfehaushaltes 2017 wird zur Kenntnis genommen und dem Kreistag zur Verabschiedung empfohlen.