Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.09.2016 beantragt der Markt Höchberg einen Zuschuss des Landkreises für den Neubau eines Radweges entlang der Heidelberger Straße auf einer Länge von 420 m. Damit wird der Lückenschluss zwischen dem Radweg entlang der B 27 von Kist bis zur Einmündung der Heidelberger Straße und dem überörtlichen Radwegenetz geschaffen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die Maßnahme förderfähig nach den Richtlinien des Landkreises. Bei voraussichtlichen Gesamtbaukosten für den Radweg in Höhe von 217.847,35 € ist ein Zuwendungsbetrag des Landkreises in Höhe von 76.250 € zu erwarten. In den Gesamtkosten enthalten sind die Kosten für eine Schutzplanke in Höhe von 74.790 €. Diese ist förderfähig, nachdem aufgrund der begrenzten Fläche für den Bau des Radweges ein ausreichender Abstand zur Straße nicht möglich ist.

Nachdem der Markt Höchberg den Radweg noch in diesem Herbst bauen will, wurde mit Schreiben vom 04.10.2016 die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Die Zuwendung kann aus den Haushaltsmitteln des Jahres 2017 ausgezahlt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Er stellt die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme fest und stimmt der Förderung zu.

 

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag.

 

Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Künzig, Fachbereichsleiter Finanzen und Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

Kreisrat Wild möchte wissen, welche Breite für den Radweg vorgesehen sei.

 

Herr Künzig antwortet, dass eine Breite von 2,50 m geplant sei.

 

Kreisrat Koch fragt nach, ob der Etat 2016 für das Radwegenetz ausgeschöpft sei.

 

Herr Künzig erwidert, dass der Etat aufgrund der Bewilligungen ausgeschöpft sei. Vom Mittelabfluss besteht ein großer Überhang, da die Gemeinden die Maßnahmen spät abrechnen.

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Er stellt die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme fest und stimmt der Förderung zu.

 

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag.

 

Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA