Sachverhalt:
Mit E-Mail vom
11.08.2016 teilte die Agentur für Arbeit Würzburg mit, dass der bisherige
Vertreter der Arbeitsagentur, Herr Richard Paul, zum 01.09.2016 die Agentur für
Arbeit Würzburg verlässt und somit auch seine Mitgliedschaft im Örtlichen
Beirat des Jobcenters Landkreis Würzburg endet. Herr Paul empfahl, seine
Nachfolgerin als Geschäftsführerin im operativen Bereich, Frau Kerstin Stehle,
als Vertreterin der Agentur für Arbeit Würzburg in den Örtlichen Beirat nach §
18 d SGB II zu berufen.
Die Entscheidung über die Übernahme und die Niederlegung von Ehrenämtern
ist nach § 30 Abs. 1 Nr. 5 der Landkreisordnung dem
Kreistag vorbehalten. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2016
dem Kreistag die Bestellung der Vertreterin gemäß dem Vorschlag der Verwaltung
empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beruft die durch die Agentur für Arbeit Würzburg benannte Vertreterin, Frau
Kerstin Stehle, in den Örtlichen Beirat des Jobcenters Landkreis Würzburg.
Debatte:
Landrat Nuß trägt den Sachverhalt vor.
Es liegen keine
Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Kreistag
beruft die durch die Agentur für Arbeit Würzburg benannte Vertreterin, Frau
Kerstin Stehle, in den Örtlichen Beirat des Jobcenters Landkreis Würzburg.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 41, Herrn Schumacher, Frau Welscher
Zur Kenntnis an GB 4,
SFB 1 – Herrn Bayerlein, SFB 2 – Frau Schubert, Frau Münch