Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Landesgartenschau 2018 findet in der Zeit vom 12.04. bis 07.10.2018 in Würzburg auf dem Konversionsgelände am Hubland statt.

 

Der Landkreis Würzburg hat von der Landesgartenschau GmbH angeboten bekommen, sich bzw. die Region mit einem eigenen Ausstellungsbeitrag zu präsentieren. Es werden rund 1000 qm Fläche zur Verfügung gestellt, die mit einem temporären Gebäude auch attraktive Indoor-Flächen bieten sollte. Das Ziel, die Region Würzburg vorzustellen, wurde zum Anlass genommen, mit der Stadt Würzburg eine Zusammenarbeit bzw. gemeinsamen Auftritt anzustreben.

 

Sowohl beim Gebäude als auch für die Außenanlage, die Präsentationsinhalte, Personalkosten und Marketingaufwendungen wäre eine je 50%ige Beteiligung der Kooperationspartner vorgesehen.

 

Das Projekt könnte im Rahmen des Regionalmanagement des Landkreises Würzburg betreut und organisiert werden. Hinsichtlich der Gestaltung der Außenanlage wird der Fachberater für Gartenkultur und Landespflege, Herr Gerner, die Koordinierung übernehmen.

 

 

Das Projekt „Landesgartenschau“ kann den Handlungsfeldern Wettbewerbsfähigkeit, regionale Identität und Klimawandel & Energie zugeordnet werden, die ausgewählten Zukunftsthemen der Landesentwicklung entsprechen.

 

Übergeordnete Ziele des Projektes sind:

  • die landschaftliche und kulturelle Vielfalt der Region (wieder) ins Bewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger zu bringen und
  • neue Netzwerke zu bilden, um den Dialog zwischen den Landkreisgemeinden, der Stadt Würzburg und dem Landkreis Würzburg zu fördern.

 

Wettbewerbsfähigkeit:

Gerade im ländlichen Raum ist es für Betriebe eine besondere Herausforderung, Fachkräfte- und Nachwuchsakquise erfolgreich zu betreiben. Der weitere Ausbau  einer konzentrierten Vorstellung der Gründerszene und Gründungsberatung sowie der Vernetzung mit regionalen Unternehmen sollen zum weiteren Erfolg beitragen. Hierzu sind die Möglichkeiten, die die Region bereits bietet zielgerichtet zu kommunizieren.

 

Regionale Identität:

Im Rahmen der LGS werden die Aktivitäten genutzt, um mit der Begegnung und Beratung von Besuchern auf die Vorzüge der Region hinzuweisen, aber auch um die landschaftliche und kulturelle Vielfalt der Region (wieder) ins Bewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger zu bringen. Mit „Außenstellen“ der Landesgartenschau in der Region wird auch auf landschaftlich und gärtnerisch besonders wertvolle Plätze/Orte aufmerksam gemacht.

 

Klimawandel und Energie:

Die Stadt Würzburg hat seit Mai 2015 ein eigenes Klimaschutzzentrum eingerichtet. Eine engere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis Würzburg ist beiderseitiges Ziel. Eine Kooperationsvereinbarung wurde im Februar 2016 unterzeichnet. Die Flächen und das Gebäude auf dem Gelände der LGS von Stadt und Landkreis Würzburg sollen auch zur Information und zur Sensibilisierung für die Belange der Energiewende und des Klimaschutzes genutzt werden.

 

 

Die Präsentation von Stadt und Landkreis Würzburg als eine Region wird die bisherige Zusammenarbeit und gemeinsamen Zielsetzungen vorstellen. Insbesondere werden der gemeinsame Wissenschafts-, Gründer- und Wirtschaftsstandort Region Würzburg und die Verflechtung und gemeinsamen Strategien des Regionalmanagements des Landkreises Würzburg und den interkommunalen Allianzen aufgezeigt.

 

Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 sind neben den Personalkosten folgende Aufwendungen und Investitionen für den Landkreis Würzburg angemeldet:

 

Investitionen:

HHJ 2017 – 95.000,00 € (temporärer Bau – Pavillon)

HHJ 2018 – 20.000,00 € (=Außenanlagen, teilen Schicksal des Baus).

 

Aufwendungen:

HHJ 2017 – 10.000,00 € (Marketing, Ausstellungsinhalte)

HHJ 2018 – 30.000,00 € (Marketing, Ausstellungsinhalte)

 

Förderung:

Die LAG-Wein Wald Wasser wird eine Projektförderung des Bauwerks und der Ausstellungsinhalte prüfen. Hier wäre die Nachnutzung im Walderlebniszentrum Gramschatz eine Grundvoraussetzung. Dort sollte dann dauerhaft die Möglichkeit bestehen, den Besuchern aktuelle Informationen zur Region, den interkommunalen Allianzen und der LAG zu geben. Die Förderquote für die Investition liegt bei max. 50 %, höchstens 200.000 €.

Eine enge Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg ist zur Abstimmung und Realisierung einer Nachnutzung notwendig. Die zeitlichen Vorgaben sind sehr eng.

 

Die Personal- und Marketingaufwendungen könnten mit rund 25.000 € pro Jahr in 2017 und 2018 (insgesamt für beide Kooperationspartner) über das Regionalmanagement gefördert werden. Ein erstes Antragsgespräch fand am 18.10.2016 bereits beim Staatsministerium statt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss begrüßt die bisherigen Anstrengungen zur Beteiligung und der Präsentation des Landkreises Würzburg während der Landesgartenschau 2018. Einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Würzburg und dem Landkreis Würzburg für eine gemeinsame Ausstellung und Information zur Region Würzburg, die eine jeweils 50%ige Kostenbeteiligung vorsieht, wird zugestimmt.

 

Dem Kreistag wird die Empfehlung ausgesprochen, die erforderlichen Mittel für die Investition und Ausstellungsaufwendungen im Haushalt 2017 und 2018 zur Verfügung zu stellen.

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiter Dröse erläutert den Sachverhalt.

 

Fragen aus dem Gremium hinsichtlich einer Nachnutzung des Gebäudes, der Einstellung zusätzlichen Personals und der Finanzierung der Personalkosten sowie der Einbindung der Obst- und Gartenbauvereine werden von Herrn Dröse beantwortet.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss begrüßt die bisherigen Anstrengungen zur Beteiligung und der Präsentation des Landkreises Würzburg während der Landesgartenschau 2018. Einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Würzburg und dem Landkreis Würzburg für eine gemeinsame Ausstellung und Information zur Region Würzburg, die eine jeweils 50%ige Kostenbeteiligung vorsieht, wird zugestimmt.

 

Dem Kreistag wird die Empfehlung ausgesprochen, die erforderlichen Mittel für die Investition und Ausstellungsaufwendungen im Haushalt 2017 und 2018 zur Verfügung zu stellen.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an S, ZFB 2, KrPA