Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Ein Teil des Erschließungsweges für Fußgänger zur Main-Klinik Ochsenfurt verläuft auf dem Grundstück Fl.Nr. 1925, Gemarkung Ochsenfurt, entlang der Kirche St.Thekla. Dieser Fußweg führt bergauf, ist weitgehend asphaltiert und besteht zum Teil aus Treppenanlagen. Neben Besuchern der Main-Klinik, die zu Fuß kommen, wird der Fußweg vor allem durch die Besucher der Kirche genutzt. In dem Grundstück liegt zudem der Kanal der Main-Klinik.

 

Seit vielen Jahren gibt es immer wieder Versuche zusammen mit der Pfarrgemeinde bzw. der bischöflichen Finanzkammer, die Eigentumsverhältnisse zwischen dem Fußweg, dem Kirchengrundstück sowie dem ebenfalls angrenzenden Grundstück mit dem Pfarrhaus neu zu regeln. Eine Einigung kam bisher nicht zustande.

 

Nunmehr hat sich die Stadt Ochsenfurt eingeschaltet und dem Landkreis Würzburg angeboten den Fußweg mit Treppenanlage als Eigentümer zu übernehmen. Damit wäre es auch leichter die seit Jahren strittige Diskussion über den Winterdienst an der Treppe zu beenden.

 

Der ZFB 5 kann dort keinen Winterdienst leisten und auch die Main-Klinik sieht sich dazu nicht in der Lage. Dementsprechend wird mit Hinweisschildern an beiden Enden des Grundstücks Fl.Nr. 1925 darauf hingewiesen, dass der Fußweg in diesem Bereich und die Treppenanlage im Winter nicht gestreut werden.

 

Seitens des Landkreises und der Main-Klinik Ochsenfurt besteht grundsätzlich Einverständnis mit dem Eigentumsübergang auf die Stadt Ochsenfurt. Voraussetzung dafür ist die Gewährung eines dauerhaften Geh- und Fahrtrechts für die Besucher der Main-Klinik sowie ein dauerhaftes Kanalleitungsrecht für die Main-Klinik mit einem Betretungsrecht für den Bauunterhalt an dem Kanal. Die Baulast am Kanal verbleibt dauerhaft bei der Main-Klinik.

 

Da die Stadt Ochsenfurt keinen unmittelbaren Nutzen an dem Fußweg mit Treppenanlagen hat, aber als neuer Eigentümer künftig die Baulast an der Asphaltdecke und den Treppenanlagen trägt, wurde in den Vorverhandlungen mit Herrn Bürgermeister Juks vereinbart, dass für den Eigentumswechsel kein Kaufpreis anfällt und zudem der Stadt Ochsenfurt für die Übernahme der künftigen Bauunterhalts- und Pflegemaßnahmen eine Ablöse in Höhe von einmalig 15.000,00 € gezahlt wird. Da beim Notar neben dem Eigentumsübergang vor allem die Sicherung der Rechte für die Main-Klinik bzw. den Landkreis zu vereinbaren sind, wurde auch vereinbart, dass der Landkreis die Notar- und Grundbuchamtskosten trägt.

 

Nach Auskunft des Gutachterausschusses beträgt der Wert des Fußweges mit Treppenanlage als reine Weg- bzw. Verkehrsfläche höchstens 1,00 €/m², abhängig vom Zustand der Wegeflächen und Treppenanlagen. Bei der Gesamtfläche von 248 m² ergäbe sich somit  ein Wert von maximal 248,00 €.

 

 

 

Die letzte Bauunterhaltungsmaßnahme hat der Landkreis an der oberen Treppenanlage im Jahr 2006 durchgeführt. Für die Sanierung der Treppe einschließlich des Handlaufs fielen dabei Kosten von ca. 25.000,00 € an.  

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis. Mit dem Eigentumsübergang des Fußwegs mit Treppenanlage, Grundstück Fl.Nr. 1925, Gemarkung Ochsenfurt, mit einer Größe von 248 m², besteht unter folgenden Bedingungen Einverständnis:

 

·      Sicherstellung eines dauerhaften Geh- und Fahrtrechts für die Besucher der Main-Klinik Ochsenfurt

 

·      Sicherstellung eines dauerhaften Kanalleitungsrechts für die Main-Klinik Ochsenfurt, das die Instandhaltungspflicht für den Kanal bei der Main-Klinik belässt

 

Ein Kaufpreis wird nicht vereinbart. Für die Übernahme der dauerhaften Bauunterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an dem Fußweg und den Treppenanlagen erhält die Stadt Ochsenfurt einen einmaligen Ablösebetrag in Höhe von 15.000,00 €.

 

 

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiter Dürr erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Ländner (MdL) hat ein Problem mit dem dauerhaften Geh- und Fahrtrecht, welches an sich zwar gut sei, allerdings sollte Wert darauf gelegt werden, dass der Weg öffentlich gewidmet werde.

 

Kreisrat Henneberger regt an, einen barrierefreien Fußweg entlang der Straßen zu schaffen.

 

Landrat Nuß teilt mit, dass bereits Gespräche mit der Stadt Ochsenfurt geführt worden seien. Er teilt mit, dass hinsichtlich der Erschließung der Main-Klinik einige Überlegungen zu bedenken seien. Deshalb sollte unabhängig davon zunächst dieser Fußweg beschlossen werden.

 

Fachbereichsleiter Dürr trägt den ergänzten Beschlussvorschlag vor.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis. Mit dem Eigentumsübergang des Fußwegs mit Treppenanlage, Grundstück Fl.Nr. 1925, Gemarkung Ochsenfurt, mit einer Größe von 248 m², besteht unter folgenden Bedingungen Einverständnis:

 

·      Sicherstellung eines dauerhaften Geh- und Fahrtrechts für die Besucher der Main-Klinik Ochsenfurt durch Widmung als öffentlicher Fußweg

 

·      Sicherstellung eines dauerhaften Kanalleitungsrechts für die Main-Klinik Ochsenfurt, das die Instandhaltungspflicht für den Kanal bei der Main-Klinik belässt

 

Ein Kaufpreis wird nicht vereinbart. Für die Übernahme der dauerhaften Bauunterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an dem Fußweg und den Treppenanlagen erhält die Stadt Ochsenfurt einen einmaligen Ablösebetrag in Höhe von 15.000,00 €.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2, KrPA