Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

  1. Entwicklung der Zahlen

 

Im Landkreis Würzburg werden derzeit 513 Flüchtlinge [1]vom Jobcenter Landkreis Würzburg betreut. Es handelt sich dabei um die „gemeldeten erwerbsfähigen Personen“ aus den acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern[2].

Berücksichtigt man auch die Kinder bzw. weitere nicht erwerbsfähige Personen (= NEF) so betreuen wir im September 633 Personen[3].

Die Altersstruktur - ausgehend von den gemeldeten erwerbsfähigen Personen aus den 8 nichteuropäischen Asylherkunftsländern  - setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

In absoluten Zahlen bedeutet es, dass:

 

15 bis unter 25 Jahre

223

25 bis unter 35 Jahre

149

35 bis unter 45 Jahre

81

45 bis unter 55 Jahre

42

55 Jahre und älter

17


 

Personen im Jobcenter vertreten sind.

Der Bildungsstand bzw. der Zielberuf  der  jeweiligen erwerbsfähigen Flüchtlinge wird in der Statistik wie folgt abgebildet:

 

 

nach Anforderungsniveau des Zielberufs 1)

Helfer

117

Fachkraft / Spezialist / Experte

98

keine Angabe zum Anforderungsniveau

298

 

 

 

Kein Hauptschulabschluss

110

Hauptschulabschluss

32

Mittlere Reife

19

Abitur / (Fach-) Hochschulreife

74

keine Angabe zur Schulbildung

278

 


 

 

dav. nach letzter abgeschl. Berufsausbildung 1)

Ohne abgeschlossene Berufsausbildung

216

Betriebliche/schulische Ausbildung

22

Akademische Ausbildung

10

keine Angabe zur Berufsausbildung

265

 

Die Statistik ist aber kritisch zu bewerten. Oftmals konnte von den Sachbearbeitern keine klaren Angaben zur Ausbildung im Fachverfahren eingepflegt werden. (sh. z. B. bei der Schulbildung: in 240 Fällen „keine Angabe“). Gründe dafür sind die eingeschränkten statistischen Abbildungen. So sind lt. Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit Schulabschlüsse aus den Herkunftsländern entsprechend als „keine Angaben“ zu speichern, wenn:

 

a)    die Zeugnisse nicht vorgelegt werden können (Verlust oder noch in Bearbeitung)

b)    die Qualifizierung nicht anerkannt worden ist

c)    der Antrag nicht gestellt worden ist, weil kein Geld vorhanden ist

d)    keine Qualifizierung vorhanden ist

 

Dies verfälscht die Statistik und muss in der Akte mit der entsprechenden Erläuterung vermerkt werden.

 

 

  1. Fallsteuerung

 

Bei Kunden, welche die Integrationskurse mit guten Sprachkenntnissen verlassen, ist eine Integration in den Arbeitsmarkt ohne Zwischenschritt möglich. Kunden, welche nach Abschluss von Integrationskurse noch Unterstützungsleistungen benötigt, erhalten diese in verschiedenen Maßnahmen.


Diese sind u.a.

 

„WiAF“ (Wege in Arbeit für Flüchtlinge) über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

 

Zielgruppe:  Flüchtlinge, deren Asylantragstellung mindestens 3 Monate zurückliegt und die bei der Agentur für Arbeit, dem Sozialamt oder dem Jobcenter gemeldet sind. Eine Einschränkung der Vermittlungsfähigkeit liegt im beruflichen und sprachlichen Kompetenzbereich des Kunden. Von Vorteil ist der bereits erfolgte Besuch einer Erstorientierung. Da es sich bei der Maßnahme um 16 Stunden in der Woche handelt, können die Flüchtlinge gleichzeitig an einem Integrationskurs teilnehmen.

Die Maßnahme ist modular aufgebaut und setzte sich aus folgenden Modulen zusammen:

Modul 1: Einzelcoaching ab Projektbeginn nach individuellem Bedarf, fortlaufend während des gesamten Projekts (1 UE pro Woche);

Modul 2: Gruppencoaching ab Projektbeginn individuelle Teilnahme, fortlaufend während des gesamten Projekts (15 UE pro Woche);

Modul 3: Arbeitserprobung individuell zur Feststellung beruflicher Interesse und Fähigkeiten (bis zu einer Woche);

Modul 4: Kompetenzfeststellung im Echtbetrieb (individuell)

 

„KLIC“  sowie „KLIC Teilzeit“ (AVGS)

 

Zielgruppe: Anerkannte Flüchtlinge sowie Kunden mit Migrationshintergrund.

Modularer Aufbau:

Modul 1: Kompetenz (Erfassung sprachlicher und beruflicher Kompetenzen im Kreativcenter; Holz, Metall, Farbe und Lacke sowie Hauswirtschaft);

Modul 2: Sprache (Vertiefung beruflicher Sprachkenntnisse + Workshops (beinhaltet 9 Module)+ berufliche Erprobungen);

Modul 3: Training (Ausbau und Festigung erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten). Das dritte Modul hat einen integrativen Ansatz und richtet sich demnach als Zielgruppe an alle Leistungsbezieher nach SGB II und III

 

„KOMPAKT“ (eingekaufte Plätze)

 

Die Maßnahme besteht aus unterschiedlichen Bausteinen und Angeboten, die bei der der Zuweisung der Kunden individuell umgesetzt werden. Gerade durch ein großes Angebot an Modulen in denen berufsbezogenes Deutsch geschult wird, eignet sich die Maßnahme für Teilnehmende mit Migrationshintergrund. Das Angebot an Modulen ist sehr weit gefächert und bietet eine zielgerecht  Ausrichtung an den Bedürfnissen der Teilnahmenden. Module wie z.B.  Bewerbungstraining, Berufsorientierung, Förderung von Schlüsselqualifikationen, Allgemeiner Grundlagenbereich, Arbeitserprobungen, Betriebliche Erprobungen, IT- und Medienkompetenz, Gesundheitsprävention , Mobilität, Soziales Leben. Die Module können weiterhin je nach Bedarf ergänzt und ausgeweitet werden. Zudem ermöglichen verschiedene Arbeitserprobungen in Echtbetrieben den Zugang zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Weiterhin findet eine 6 Monatige Nachbetreuung nach Austritt aus der Maßnahme statt.


 

„KompAS“ ( Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb / eingekaufte Plätze)

 

Teilnehmen können Menschen mit Fluchthintergrund, wenn sie gleichzeitig einen

Integrationskurs besuchen. Das Ziel der Maßnahme ist die berufliche Erprobung und Orientierung und die Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse, die man braucht, um hier arbeiten zu können.

 

„PerF“ (Perspektive für Flüchtlinge / eingekaufte Plätze)

 

Zielgruppe sind arbeitslose Asylbewerber, Geduldete mit Arbeitsmarktzugang sowie Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge. Ziele der Lehrgangsinhalte sind Perspektiven entwickeln und Potenziale für den deutschen Arbeitsmarkt identifizieren sowie Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse. Es findet intensive Unterstützung in Form der regelmäßig stattfindenden Beratungsgespräche. Die bis zu 6 Wochen dauernde Kompetenzfeststellung im Echtbetrieb zielt darauf den Teilnehmenden eine berufliche Perspektive zu bieten.

 

„PA“ (Potenzialanalyse) durch Integrationspakt Bayern - Laufzeit 2016 bis 2019

 

Mit Hilfe der Potenzialanalyse kann man herausfinden welche Stärken, Fähigkeiten und Interessen die Teilnehmenden haben; für welche Berufe, Ausbildungsberufe oder Weiterbildungsangebote sie geeignet sind und welche Art der Unterstützung bei der Erreichung beruflicher Ziele benötigt wird.

Zur Zielgruppe gehören insbesondere Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund. Die Potenzialanalyse ist sprachungebunden, d.h. auch wenn man keine oder wenig Sprachkenntnisse hat, kann man an der Potenzialanalyse teilnehmen.

An zwei Tagen machen die Teilnehmenden praktische Übungen in der Kleingruppe sowie in Einzelarbeit. Diese Aufgaben sind sehr praxisorientiert und werden durch Übungen am Computer ergänzt. Am dritten Tag werden diese Ergebnisse mit Ihnen im Gespräch ausgewertet. Über die Ergebnisse der Potenzialanalyse erhält man im Anschluss eine Auswertung.

 

„BO“ (Berufsorientierung) durch Integrationspakt Bayern - Laufzeit 2016 bis 2019

 

Als Basismaßnahme wird die bereits seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführte 10 tägige Berufsorientierung (angelehnt an das BMBF-Programm) angeboten. Darin werden 5 Berufsfelder in je zwei Tage vorgestellt. Die TN sollen alle Berufe durchlaufen, um so eine Übersicht über die einzelnen Berufe zu erhalten. Insbesondere sollen auch Frauen für die Teilnahme an dieser Maßnahme

begeistert werden. Folgende Berufe werden in den Werkstätten des Bildungszentrum Würzburg angeboten:  Bäcker/-in, Friseur/-in, Spengler/-in, Maler/-in sowie Schreiner (Tischler)/-in

 

„Willkommenslotsen“ Förderprogramm ,,Passgenaue Besetzung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

 

Willkommenslotsen bieten ein umfassendes Unterstützungsangebot für Betriebe: sie sind die erste Anlaufstelle für Betriebe, die gerne einen Flüchtling ausbilden oder beschäftigen möchten. Sie stehen kleinen und mittleren Unternehmen zu allen Fragen rund um die Besetzung von Ausbildungsplätzen, Praktika und Stellen mit geeigneten Flüchtlingen unterstützend und beratend zur Seite. Sie vermitteln passgenaue Bewerber. An der Schnittstelle zwischen Bildungsträgern und Betrieben angesiedelt, verfügen die Willkommenslotsen über ein breites Netzwerk und kennen sich mit regionalen Strukturen aus. Sie loten die Rahmenbedingungen für alle am Vermittlungsprozess Beteiligten so aus, dass günstige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Gelingen beruflicher Integration entstehen.


 

ESF-BAMF-B2  (Programm "Berufsbezogene Deutschförderung")

 

Voraussetzung zur Teilnahme ist Deutsch als Zweitsprache (Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 entsprechend dem GER); Personen, die die Aufnahme einer ihrer Qualifikation und/oder beruflichen Neigungen entsprechenden Tätigkeit anstreben; sich beruflich neu orientieren wollen oder ein noch höheres Sprachniveau für die Ausübung von hochqualifizierten nicht reglementierten Berufen anstreben.

Vermittlung von sprachlich-kommunikativen Kompetenzen anhand von berufsbezogenen Inhalten (z.B. Kommunikation am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Rechtliches) mit dem Ziel berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnisse zu erreichen. Am Ende der Teilnahme erfolgt eine Abschlussprüfung nach GER auf Niveaustufe B2.

 

  1. Kooperationspartner

 

Auf dem Weg zur Integration in den Arbeitsmarkt arbeiten wir mit unterschiedlichen Akteuren und Netzwerkpartner zusammen.

Die Netzwerkpartner sind das BAMF, Jobcenter Stadt Würzburg, IHK und HWK, „Willkommenslotsen“, Ehrenamtliche sowie die in der Region uns bekannten Maßnahmenträger. Die Integration in Arbeit wird nicht ausschließlich von den Fachkräften im Jobcenter übernommen, sondern auch die Träger der verschiedenen Maßnahmen tragen dazu bei, dass Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integriert werden. In erster Linie ist es die Vermittlung von berufsbezogenen Deutschkenntnissen, die in allen Maßnahmen in verschiedenen Ausführungen als Module zu finden sind. Aber auch wirtschaftliche, soziale und arbeitsmarktrechtliche Komponenten, Betreuung der Flüchtlinge durch das in den Maßnahmen eingesetzte Personal, Vermittlung in unterschiedliche Arbeitserprobungen, ggf. auch Nachbetreuung nach dem Austritt aus den Maßnahmen sind zu erwähnen, wenn man die Wirksamkeit der Maßnahmen bei der Integration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit messen möchte. Entscheidender Schlüssel ist die Kenntnisvermittlung aus den Inhalten vieler Maßnahmen und Qualifizierung die uns die Träger anbieten, dass Integration in den Arbeitsmarkt möglich ist.

 

  1. Vermittlung von erwerbsfähige leistungsberechtigte Flüchtlinge in Arbeit

Das Jobcenter Landkreis Würzburg hat in den letzten Monaten die erwerbsfähigen leistungsberechtigten Flüchtlinge nach Beendigung des Integrationskurses in Arbeit vermittelt.

Ziel war / ist es, die Kunden in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit war sekundär, wichtig war / ist es, die Menschen an die Arbeit zu gewöhnen.

Prozentual gesehen wurden weniger Flüchtlinge als „Nichtflüchtlinge“ integriert. Bis August wurden 8,8 % der Flüchtlinge in Erwerbstätigkeit (entspricht 28 Integrationen) integriert, während es bei den „Nichtflüchtlingen“ 19,4 % waren. Jedoch startete die „Integrationsarbeit in Arbeit / Vermittlung“ erst nach den Integrationskursen.

Es wurden 32 Flüchtlinge in Ausbildung vermittelt (Allgemeine Schulbildung, sonstige berufsbildende Schule, Studium, Praktikum). Bisher wurde jedoch kein Flüchtling in eine betriebliche / außerbetriebliche Berufsausbildung (nach BBiG bzw. HwO) vermittelt, diese sind in der Statistik bereits abgebildet.


 

 

 

Anzahl der Integrationen der Kundengruppen „ohne Asyl/Flucht“ und „Asyl/Flucht“ im Vergleich (jeweils als Jahresfortschrittswert, d.h. kumulierte Zahlen):

Jan 16

Feb 16

Mär 16

Apr 16

Mai 16

Jun 16

Jul 16

Aug 16

ohne Asyl Flucht

49

92

149

206

251

319

366

401

Asyl Flucht 

1

2

3

9

13

22

26

28

Alle

50

94

152

215

264

341

392

429

 

 

Integrationsmaßnahmen

Integrationskurse: Im laufenden Jahr haben bereits 213 Flüchtlinge (aus 8 nichteuropäischen Herkunftsländern) einen Integrationskurs besucht bzw. besuchen momentan einen solchen Kurs.

Berufsbezogene Sprachkurse:  5 Flüchtlinge

Arbeitserprobung: Es haben 14 Personen im laufenden Jahr an einer Maßnahme „Aktivierung/Eingliederung beim AG § 45 (Arbeitserprobung)“ teilgenommen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.

 

Debatte:

 

Auf Nachfrage, ob das Axtattentat in Heidingsfeld im Frühsommer Auswirkungen auf die Beratungstätigkeit und die Integrationsmaßnahmen hat, teilt Herr Kothe mit, dass bei den Mit-arbeitern eine gewisse Verunsicherung herrschte. Dies wurde in einer außerordentlichen Dienstbesprechung thematisiert. Von Seiten der Arbeitgeber war das Attentat kein Thema. Die Flüchtlinge selber waren sehr verunsichert, dass die Tat auf sie als Ganzes zurückfällt und haben sich von der Tat distanziert.

 

Auf den Wunsch, den Gemeinden einen Vordruck zur Verfügung zu stellen, damit diese sich von Flüchtlingen bevollmächtigen lassen können, um Anfragen an des Jobcenter zu stellen, wurde auf das bereits vor ca. 3 Monaten auf der Homepage des Landkreises veröffentlichte Formblatt (http://www.landkreis-wuerzburg.de/media/custom/1617_900_1.PDF?1467799872 ) verwiesen. Die Gemeinden sollen auf das Formblatt und dessen Fundort nochmals hinge-wiesen werden.

 

Auf die Frage nach der Aufteilung der Flüchtlinge in Männer und Frauen teilt Herr Kothe mit, dass Männer klar überwiegen. In Gesprächen zeige sich, dass Frauen höher motiviert sind, die Sprache zu lernen. Dass Frauen von ihren Familien nicht zu Kursen gelassen werden, könne nicht festgestellt werden: wer vom Jobcenter zu Kursen eingeteilt wird nimmt auch ohne Probleme teil.

 

Psychische Belastungen als Integrations- oder Arbeitshindernis sind bisher nicht geltend gemacht worden, auch wenn es teilweise Indizien gegeben hat.

 

Es wurde sehr begrüßt, dass das Jobcenter eine Mitarbeiterin mit arabischem Hintergrund eingestellt hat. Herr Kothe erläutert, dass die Mitarbeiterin aufgrund der gleichen Sprache und Mentalität einen viel besseren Zugang zu den Kunden hat. Bei der Akzeptanz spielt überhaupt keine Rolle, dass es sich um eine weibliche Mitarbeiterin handelt. Aufgrund der weiterhin hohen Zugangszahlen ist geplant, eine weitere Stelle zu vergeben, in der entsprechenden Stellenausschreibung sind Arabischkenntnisse explizit erwünscht.

 

Herr Kothe erläutert, dass die meisten bereits getätigten Vermittlungen in der Gastronomie, im Helferbereich und der Lagerlogistik erfolgten. Auf Nachfrage nach unbesetzten Ausbildungsteilen teilt Herr Kothe mit, dass die überwiegend jungen Flüchtlinge nur eingeschränkt gleich vermittelbar sind. Die gut vermittelbaren werden bereits während des Asylverfahrens von der Arbeitsagentur abgeschöpft und betreut, und bei den im Leistungsbezug des Job-centers ankommenden Kunden muss erst noch Ausbildungsreife hergestellt werden. Viele müssen erst noch ihren Integrationskurs durchlaufen. Bei den meisten sind weitere Maß-nahmen der Sprachförderung notwendig, bevor sie in Ausbildung vermittelt werden können, um einen Ausbildungsabbruch zu vermeiden. Die Anregung aus dem Gremium für eine Arbeits- und Ausbildungsbörse wird seitens der Verwaltung überdacht und geprüft werden.

 



[1] Stand 30.09.2016

[2] umfasst die Länder: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien

[3] Stand 30.09.2016


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.