Sitzung: 07.11.2016 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
- Entwicklung der Zahlen
Im Landkreis Würzburg werden derzeit 513
Flüchtlinge [1]vom
Jobcenter Landkreis Würzburg betreut. Es handelt sich dabei um die „gemeldeten
erwerbsfähigen Personen“ aus den acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern[2].
Berücksichtigt man auch die Kinder bzw. weitere nicht erwerbsfähige
Personen (= NEF) so betreuen wir im September 633 Personen[3].
Die Altersstruktur - ausgehend von den
gemeldeten erwerbsfähigen Personen aus den 8 nichteuropäischen
Asylherkunftsländern - setzt sich wie folgt zusammen:
In absoluten Zahlen bedeutet es, dass:
15 bis
unter 25 Jahre |
223 |
25 bis
unter 35 Jahre |
149 |
35 bis
unter 45 Jahre |
81 |
45 bis
unter 55 Jahre |
42 |
55 Jahre
und älter |
17 |
Personen im Jobcenter vertreten sind.
Der Bildungsstand bzw. der Zielberuf
der jeweiligen erwerbsfähigen Flüchtlinge wird in der Statistik wie folgt abgebildet:
nach
Anforderungsniveau des Zielberufs 1) |
|
Helfer |
117 |
Fachkraft
/ Spezialist / Experte |
98 |
keine
Angabe zum Anforderungsniveau |
298 |
Kein
Hauptschulabschluss |
110 |
Hauptschulabschluss |
32 |
Mittlere
Reife |
19 |
Abitur /
(Fach-) Hochschulreife |
74 |
keine
Angabe zur Schulbildung |
278 |
dav. nach
letzter abgeschl. Berufsausbildung 1) |
|
Ohne
abgeschlossene Berufsausbildung |
216 |
Betriebliche/schulische
Ausbildung |
22 |
Akademische
Ausbildung |
10 |
keine
Angabe zur Berufsausbildung |
265 |
Die Statistik ist
aber kritisch zu bewerten. Oftmals konnte von den Sachbearbeitern keine klaren
Angaben zur Ausbildung im Fachverfahren eingepflegt werden. (sh. z. B. bei der
Schulbildung: in 240 Fällen „keine Angabe“). Gründe dafür sind die eingeschränkten
statistischen Abbildungen. So sind lt. Statistikservice der Bundesagentur für
Arbeit Schulabschlüsse aus den Herkunftsländern entsprechend als „keine
Angaben“ zu speichern, wenn:
a)
die Zeugnisse nicht
vorgelegt werden können (Verlust oder noch in Bearbeitung)
b)
die Qualifizierung nicht
anerkannt worden ist
c)
der Antrag nicht
gestellt worden ist, weil kein Geld vorhanden ist
d)
keine Qualifizierung
vorhanden ist
Dies verfälscht die Statistik und muss in der Akte mit der
entsprechenden Erläuterung vermerkt werden.
- Fallsteuerung
Bei Kunden, welche die Integrationskurse mit guten Sprachkenntnissen
verlassen, ist eine Integration in den Arbeitsmarkt ohne Zwischenschritt
möglich. Kunden, welche nach Abschluss von Integrationskurse noch Unterstützungsleistungen
benötigt, erhalten diese in verschiedenen Maßnahmen.
Diese sind u.a.
„WiAF“ (Wege in Arbeit für Flüchtlinge) über
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Zielgruppe:
Flüchtlinge, deren Asylantragstellung mindestens 3 Monate zurückliegt
und die bei der Agentur für Arbeit, dem Sozialamt oder dem Jobcenter gemeldet
sind. Eine Einschränkung der Vermittlungsfähigkeit liegt im beruflichen und
sprachlichen Kompetenzbereich des Kunden. Von Vorteil ist der bereits erfolgte
Besuch einer Erstorientierung. Da es sich bei der Maßnahme um 16 Stunden in der
Woche handelt, können die Flüchtlinge gleichzeitig an einem Integrationskurs
teilnehmen.
Die Maßnahme ist modular aufgebaut und setzte sich aus folgenden Modulen
zusammen:
Modul 1: Einzelcoaching ab Projektbeginn nach individuellem Bedarf, fortlaufend
während des gesamten Projekts (1 UE pro Woche);
Modul 2: Gruppencoaching ab Projektbeginn individuelle Teilnahme, fortlaufend
während des gesamten Projekts (15 UE pro Woche);
Modul 3: Arbeitserprobung individuell zur Feststellung beruflicher Interesse und
Fähigkeiten (bis zu einer Woche);
Modul 4: Kompetenzfeststellung im Echtbetrieb (individuell)
„KLIC“
sowie „KLIC Teilzeit“ (AVGS)
Zielgruppe: Anerkannte Flüchtlinge sowie Kunden mit
Migrationshintergrund.
Modularer Aufbau:
Modul 1: Kompetenz (Erfassung sprachlicher und beruflicher Kompetenzen im
Kreativcenter; Holz, Metall, Farbe und Lacke sowie Hauswirtschaft);
Modul 2: Sprache (Vertiefung beruflicher Sprachkenntnisse + Workshops
(beinhaltet 9 Module)+ berufliche Erprobungen);
Modul 3: Training (Ausbau und Festigung erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten).
Das dritte Modul hat einen integrativen Ansatz und richtet sich demnach als
Zielgruppe an alle Leistungsbezieher nach SGB II und III
„KOMPAKT“ (eingekaufte Plätze)
Die Maßnahme besteht aus unterschiedlichen Bausteinen und Angeboten, die
bei der der Zuweisung der Kunden individuell umgesetzt werden. Gerade durch ein
großes Angebot an Modulen in denen berufsbezogenes Deutsch geschult wird,
eignet sich die Maßnahme für Teilnehmende mit Migrationshintergrund. Das
Angebot an Modulen ist sehr weit gefächert und bietet eine zielgerecht Ausrichtung an den Bedürfnissen der Teilnahmenden.
Module wie z.B. Bewerbungstraining,
Berufsorientierung, Förderung von Schlüsselqualifikationen, Allgemeiner
Grundlagenbereich, Arbeitserprobungen, Betriebliche Erprobungen, IT- und
Medienkompetenz, Gesundheitsprävention , Mobilität, Soziales Leben. Die Module
können weiterhin je nach Bedarf ergänzt und ausgeweitet werden. Zudem
ermöglichen verschiedene Arbeitserprobungen in Echtbetrieben den Zugang zu
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Weiterhin findet eine 6 Monatige
Nachbetreuung nach Austritt aus der Maßnahme statt.
„KompAS“ (
Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb / eingekaufte
Plätze)
Teilnehmen können Menschen mit Fluchthintergrund,
wenn sie gleichzeitig einen
Integrationskurs besuchen. Das Ziel der Maßnahme
ist die berufliche Erprobung und Orientierung und die Vermittlung
berufsfachlicher Kenntnisse, die man braucht, um hier arbeiten zu können.
„PerF“ (Perspektive
für Flüchtlinge / eingekaufte Plätze)
Zielgruppe sind arbeitslose Asylbewerber, Geduldete mit
Arbeitsmarktzugang sowie Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge. Ziele der
Lehrgangsinhalte sind Perspektiven entwickeln und Potenziale für den deutschen
Arbeitsmarkt identifizieren sowie Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse.
Es findet intensive Unterstützung in Form der regelmäßig stattfindenden
Beratungsgespräche. Die bis zu 6 Wochen dauernde Kompetenzfeststellung im
Echtbetrieb zielt darauf den Teilnehmenden eine berufliche Perspektive zu
bieten.
„PA“ (Potenzialanalyse) durch Integrationspakt Bayern - Laufzeit 2016 bis 2019
Mit Hilfe der Potenzialanalyse
kann man herausfinden welche Stärken, Fähigkeiten und Interessen die
Teilnehmenden haben; für welche Berufe, Ausbildungsberufe oder
Weiterbildungsangebote sie geeignet sind und welche Art der Unterstützung bei
der Erreichung beruflicher Ziele benötigt wird.
Zur Zielgruppe gehören insbesondere Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund.
Die Potenzialanalyse ist sprachungebunden, d.h. auch wenn man keine oder wenig
Sprachkenntnisse hat, kann man an der Potenzialanalyse teilnehmen.
An zwei Tagen
machen die Teilnehmenden praktische Übungen in der Kleingruppe sowie in
Einzelarbeit. Diese Aufgaben sind sehr praxisorientiert und werden durch
Übungen am Computer ergänzt. Am dritten Tag werden diese Ergebnisse mit Ihnen
im Gespräch ausgewertet. Über die Ergebnisse der Potenzialanalyse erhält man im
Anschluss eine Auswertung.
„BO“ (Berufsorientierung) durch Integrationspakt
Bayern - Laufzeit 2016 bis 2019
Als Basismaßnahme
wird die bereits seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführte 10 tägige
Berufsorientierung (angelehnt an das BMBF-Programm) angeboten. Darin werden 5
Berufsfelder in je zwei Tage vorgestellt. Die TN sollen alle Berufe
durchlaufen, um so eine Übersicht über die einzelnen Berufe zu erhalten.
Insbesondere sollen auch Frauen für die Teilnahme an dieser Maßnahme
begeistert
werden. Folgende Berufe werden in den Werkstätten des Bildungszentrum Würzburg
angeboten: Bäcker/-in, Friseur/-in,
Spengler/-in, Maler/-in sowie Schreiner (Tischler)/-in
„Willkommenslotsen“ Förderprogramm ,,Passgenaue Besetzung"
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Willkommenslotsen
bieten ein umfassendes Unterstützungsangebot für Betriebe: sie sind die erste
Anlaufstelle für Betriebe, die gerne einen Flüchtling ausbilden oder
beschäftigen möchten. Sie stehen kleinen und mittleren Unternehmen zu allen
Fragen rund um die Besetzung von Ausbildungsplätzen, Praktika und Stellen mit
geeigneten Flüchtlingen unterstützend und beratend zur Seite. Sie vermitteln
passgenaue Bewerber. An der Schnittstelle zwischen Bildungsträgern und
Betrieben angesiedelt, verfügen die Willkommenslotsen über ein breites Netzwerk
und kennen sich mit regionalen Strukturen aus. Sie loten die Rahmenbedingungen
für alle am Vermittlungsprozess Beteiligten so aus, dass günstige
Voraussetzungen für ein erfolgreiches Gelingen beruflicher Integration
entstehen.
ESF-BAMF-B2 (Programm "Berufsbezogene Deutschförderung")
Voraussetzung zur Teilnahme ist Deutsch als Zweitsprache
(Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 entsprechend dem GER); Personen, die
die Aufnahme einer ihrer Qualifikation und/oder beruflichen Neigungen
entsprechenden Tätigkeit anstreben; sich beruflich neu orientieren wollen oder
ein noch höheres Sprachniveau für die Ausübung von hochqualifizierten nicht
reglementierten Berufen anstreben.
Vermittlung von sprachlich-kommunikativen Kompetenzen anhand von
berufsbezogenen Inhalten (z.B. Kommunikation am Arbeitsplatz, Arbeitssuche,
Rechtliches) mit dem Ziel berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnisse zu
erreichen. Am Ende der Teilnahme erfolgt eine Abschlussprüfung nach GER auf
Niveaustufe B2.
- Kooperationspartner
Auf dem Weg zur Integration in den Arbeitsmarkt arbeiten wir mit
unterschiedlichen Akteuren und Netzwerkpartner zusammen.
Die Netzwerkpartner sind das BAMF, Jobcenter Stadt Würzburg, IHK und
HWK, „Willkommenslotsen“, Ehrenamtliche sowie die in der Region uns bekannten
Maßnahmenträger. Die Integration in Arbeit wird nicht ausschließlich von den
Fachkräften im Jobcenter übernommen, sondern auch die Träger der verschiedenen
Maßnahmen tragen dazu bei, dass Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integriert
werden. In erster Linie ist es die Vermittlung von berufsbezogenen
Deutschkenntnissen, die in allen Maßnahmen in verschiedenen Ausführungen als
Module zu finden sind. Aber auch wirtschaftliche, soziale und
arbeitsmarktrechtliche Komponenten, Betreuung der Flüchtlinge durch das in den
Maßnahmen eingesetzte Personal, Vermittlung in unterschiedliche
Arbeitserprobungen, ggf. auch Nachbetreuung nach dem Austritt aus den Maßnahmen
sind zu erwähnen, wenn man die Wirksamkeit der Maßnahmen bei der Integration
erwerbsfähiger Leistungsberechtigter Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit
messen möchte. Entscheidender Schlüssel ist die Kenntnisvermittlung aus den
Inhalten vieler Maßnahmen und Qualifizierung die uns die Träger anbieten, dass
Integration in den Arbeitsmarkt möglich ist.
- Vermittlung von erwerbsfähige
leistungsberechtigte Flüchtlinge in Arbeit
Das
Jobcenter Landkreis Würzburg hat in den letzten Monaten die erwerbsfähigen leistungsberechtigten
Flüchtlinge nach Beendigung des Integrationskurses in Arbeit vermittelt.
Ziel
war / ist es, die Kunden in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln.
Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit war sekundär, wichtig war / ist es, die
Menschen an die Arbeit zu gewöhnen.
Prozentual gesehen wurden weniger Flüchtlinge als „Nichtflüchtlinge“
integriert. Bis August wurden 8,8 % der Flüchtlinge in Erwerbstätigkeit
(entspricht 28 Integrationen) integriert, während es bei den
„Nichtflüchtlingen“ 19,4 % waren. Jedoch startete die „Integrationsarbeit in
Arbeit / Vermittlung“ erst nach den Integrationskursen.
Es wurden 32 Flüchtlinge in Ausbildung vermittelt (Allgemeine
Schulbildung, sonstige berufsbildende Schule, Studium, Praktikum). Bisher wurde
jedoch kein Flüchtling in eine betriebliche / außerbetriebliche
Berufsausbildung (nach BBiG bzw. HwO) vermittelt, diese sind in der Statistik
bereits abgebildet.
Anzahl
der Integrationen der Kundengruppen „ohne Asyl/Flucht“ und „Asyl/Flucht“ im
Vergleich (jeweils als Jahresfortschrittswert, d.h. kumulierte Zahlen):
Jan 16 |
Feb 16 |
Mär 16 |
Apr 16 |
Mai 16 |
Jun 16 |
Jul 16 |
Aug 16 |
|
ohne
Asyl Flucht |
49 |
92 |
149 |
206 |
251 |
319 |
366 |
401 |
Asyl Flucht |
1 |
2 |
3 |
9 |
13 |
22 |
26 |
28 |
Alle |
50 |
94 |
152 |
215 |
264 |
341 |
392 |
429 |
Integrationsmaßnahmen
Integrationskurse: Im laufenden Jahr haben
bereits 213 Flüchtlinge (aus 8 nichteuropäischen Herkunftsländern) einen
Integrationskurs besucht bzw. besuchen momentan einen solchen Kurs.
Berufsbezogene Sprachkurse: 5 Flüchtlinge
Arbeitserprobung: Es haben 14 Personen im
laufenden Jahr an einer Maßnahme „Aktivierung/Eingliederung beim AG § 45
(Arbeitserprobung)“ teilgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.
Debatte:
Auf Nachfrage, ob das Axtattentat in Heidingsfeld im Frühsommer Auswirkungen auf die Beratungstätigkeit und die Integrationsmaßnahmen hat, teilt Herr Kothe mit, dass bei den Mit-arbeitern eine gewisse Verunsicherung herrschte. Dies wurde in einer außerordentlichen Dienstbesprechung thematisiert. Von Seiten der Arbeitgeber war das Attentat kein Thema. Die Flüchtlinge selber waren sehr verunsichert, dass die Tat auf sie als Ganzes zurückfällt und haben sich von der Tat distanziert.
Auf den Wunsch, den Gemeinden einen Vordruck zur Verfügung zu stellen, damit diese sich von Flüchtlingen bevollmächtigen lassen können, um Anfragen an des Jobcenter zu stellen, wurde auf das bereits vor ca. 3 Monaten auf der Homepage des Landkreises veröffentlichte Formblatt (http://www.landkreis-wuerzburg.de/media/custom/1617_900_1.PDF?1467799872 ) verwiesen. Die Gemeinden sollen auf das Formblatt und dessen Fundort nochmals hinge-wiesen werden.
Auf die Frage nach der Aufteilung der Flüchtlinge in Männer und Frauen teilt Herr Kothe mit, dass Männer klar überwiegen. In Gesprächen zeige sich, dass Frauen höher motiviert sind, die Sprache zu lernen. Dass Frauen von ihren Familien nicht zu Kursen gelassen werden, könne nicht festgestellt werden: wer vom Jobcenter zu Kursen eingeteilt wird nimmt auch ohne Probleme teil.
Psychische Belastungen als Integrations- oder Arbeitshindernis sind bisher nicht geltend gemacht worden, auch wenn es teilweise Indizien gegeben hat.
Es wurde sehr begrüßt, dass das Jobcenter eine Mitarbeiterin mit arabischem Hintergrund eingestellt hat. Herr Kothe erläutert, dass die Mitarbeiterin aufgrund der gleichen Sprache und Mentalität einen viel besseren Zugang zu den Kunden hat. Bei der Akzeptanz spielt überhaupt keine Rolle, dass es sich um eine weibliche Mitarbeiterin handelt. Aufgrund der weiterhin hohen Zugangszahlen ist geplant, eine weitere Stelle zu vergeben, in der entsprechenden Stellenausschreibung sind Arabischkenntnisse explizit erwünscht.
Herr Kothe erläutert, dass die meisten bereits getätigten Vermittlungen in der Gastronomie, im Helferbereich und der Lagerlogistik erfolgten. Auf Nachfrage nach unbesetzten Ausbildungsteilen teilt Herr Kothe mit, dass die überwiegend jungen Flüchtlinge nur eingeschränkt gleich vermittelbar sind. Die gut vermittelbaren werden bereits während des Asylverfahrens von der Arbeitsagentur abgeschöpft und betreut, und bei den im Leistungsbezug des Job-centers ankommenden Kunden muss erst noch Ausbildungsreife hergestellt werden. Viele müssen erst noch ihren Integrationskurs durchlaufen. Bei den meisten sind weitere Maß-nahmen der Sprachförderung notwendig, bevor sie in Ausbildung vermittelt werden können, um einen Ausbildungsabbruch zu vermeiden. Die Anregung aus dem Gremium für eine Arbeits- und Ausbildungsbörse wird seitens der Verwaltung überdacht und geprüft werden.
Beschluss:
Der
Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.