Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Das Bundeskabinett hat am 21. September 2016 das Regelbedarfsermittlungsgesetz
(RBEG) beschlossen, das die Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB XII und der
Regelleistung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II regelt.

Die erhöhten Regelbedarfssätze sollen vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum1. Januar 2017 in Kraft treten.

Nach aktueller Planung ist die abschließende Beratung für den 16. Dezember 2016 terminiert.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur geplanten Fortschreibung der Regelbedarfe ab dem 01.01.2017 zur Kenntnis.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur geplanten Fortschreibung der Regelbedarfe ab dem 01.01.2017 zur Kenntnis.