Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

1. Entwicklung der Neuantragszahlen Januar 2016 bis September 2016

 

Der Zugang von Flüchtlingen in den Rechtskreis SGB II ist seit Jahresbeginn 2016 relativ konstant. Die monatlichen Neuantragszahlen der Flüchtlinge schwanken hierbei in einer Bandbreite zwischen 40 bis 50 Anträgen (Bedarfsgemeinschaften).

Im bisherigen Jahresverlauf machten die Neuantragstellungen der Flüchtlinge einen Anteil von 31,91 % aus (417 Neuanträge).

 


Im Zeitraum 01.01.2016 bis 30.09.2016 wurden bereits insgesamt 1.307 Neuanträge auf SGB II Leistungen in der Infostelle des Jobcenters gestellt.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 01.01.2015 bis 30.09.2015 stellt dies eine Zunahme von 345 Antragstellungen SGB II (+ 35,86 %) dar.[1]

 

2. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter Landkreis Würzburg

 

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften SGB II

 

Jan 16

Feb 16

Mrz 16

Apr 16

Mai 16

Jun 16

Jul 16

Aug 16

T0

1724

1786

1817

1841

1863

1880

1874

1959

T3

1853

1881

1909

1927

1969

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zu den Entwicklungen der Antragszahlen im Jobcenter zur Kenntnis.

 

Debatte:

 

Herr Beutert ergänzt seine Ausführungen in der Sitzungsvorlage, dass die Anzahl der bis September gestellten Neuanträge (1307) jeweils den Antragszahlen für das ganze Jahr 2014 und 2015 entspricht. Bis einschließlich Oktober hat sich Zahl der Neuanträge mittlerweile auf 1435 erhöht.

Bis zum Jahresende ist zu erwarten, dass die ausgehärtete Zahl (mit drei Monaten Wartezeit) der Bedarfsgemeinschaften den Wert von 2050 BGs erreichen wird.

 



[1] Im Zeitraum 01.01. – 30.09.2015 wurden 962 Neuanträge auf SGB II Leistungen gestellt.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zu den Entwicklungen der Antragszahlen im Jobcenter zur Kenntnis.