Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Es folgen keine Wortmeldungen.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung des Kreistags Würzburg:

 

In § 39 Abs. 2 wird die neue Nr. 8 wie folgt eingefügt:

 

Vorbereitung von wiederkehrenden und routinemäßigen Gesellschafterversammlungen der unmittelbaren Beteiligungen des Landkreises Würzburg an Gesellschaften. Dies betrifft nur die Beschlussfassung

 

  • zur Entgegennahme der Geschäftsberichte,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses mit Gewinnverwendung,
  • die Entlastung der Geschäftsführung,
  • die Entlastung des Aufsichtsrates und
  • der Wahl der Abschlussprüfer

 

soweit hieraus keine Änderung der finanziellen Verpflichtungen des Landkreises Würzburg erfolgt. Die Rechte des Kreisausschusses und Kreistages in Bezug auf das Kommunalunternehmen des Landkreises und dessen Tochterunternehmen bleiben unberührt.

Der Kreisausschuss ist zeitnah im Rahmen des Beteiligungsmanagements über alle getroffenen Beschlüsse zu unterrichten.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4, SFB 2

 

Zur Kenntnis an S