Sitzung: 17.10.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Es folgen keine
Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung des Kreistags Würzburg:
In § 39 Abs. 2 wird die neue Nr. 8 wie folgt eingefügt:
Vorbereitung von
wiederkehrenden und routinemäßigen Gesellschafterversammlungen der
unmittelbaren Beteiligungen des Landkreises Würzburg an Gesellschaften. Dies betrifft
nur die Beschlussfassung
- zur Entgegennahme der Geschäftsberichte,
- die Feststellung des Jahresabschlusses mit Gewinnverwendung,
- die Entlastung der Geschäftsführung,
- die Entlastung des Aufsichtsrates und
- der Wahl der Abschlussprüfer
soweit hieraus keine
Änderung der finanziellen Verpflichtungen des Landkreises Würzburg erfolgt. Die
Rechte des Kreisausschusses und Kreistages in Bezug auf das Kommunalunternehmen
des Landkreises und dessen Tochterunternehmen bleiben unberührt.
Der Kreisausschuss ist zeitnah im Rahmen des Beteiligungsmanagements über alle getroffenen Beschlüsse zu unterrichten.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4, SFB 2
Zur Kenntnis an S