Sitzung: 12.09.2016 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Debatte:
Landrat Nuß erläutert zunächst den Sachverhalt. Herr Nuber vom Ing.Büro Maier stellt anschließend die technische
Planung anhand von Plänen vor.
Herr Krug, Leiter des Zentralen Steuerungs- und Servicebereichs, nimmt Bezug auf
den vorliegenden Beschlussvorschlag. Er erläutert kurz die Gründe, weshalb ein
neuer Beschluss gefasst werden muss. Wie hoch letztendlich der Fördersatz durch
den Freistaat Bayern sein wird, sei noch nicht absehbar. Ziel sei es, einen
möglichst hohen Fördersatz zu erreichen, der sowohl für die Südumfahrung als
auch für die Westumfahrung gelte.
Das Planfeststellungsverfahren
für beide Verfahren zu verbinden sei nicht sinnvoll, da die Planungen bei der
Westumfahrung relativ weit seien und in Kürze mit den Planunterlagen zu rechnen
sei, so dass im Frühjahr das Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet
werden könnte. Sobald Baufreigabe bestehen würde und mit der Förderung
Einigkeit bestünde, könnte zum geplanten Bau der Westumgehung parallel das
Planfeststellungsverfahren für die Südumgehung betrieben werden.
Kreisrat Rützel sieht Kosten auf den Landkreis zukommen, die
laut Beschluss im Jahr 2005 nicht gewollt waren. Die ursprüngliche
Kostenbeteiligung von 175.000 € würde sich nach einer groben Schätzung
demnach verzehnfachen.
Fachbereichsleiter Künzig geht nochmal auf die Historie ein. Er äußert
sich, dass es sich bis zu einem gewissen Grad um eine politische Entscheidung
handele. Er halte die Umgehung für sinnvoll. Er äußert sich, dass unabhängig
von der Förderung, der Landkreis als Baulastträger der Kreisstraße stärker in
die Baumaßnahmen eingebunden werden müsse, um sich später keinen Förderverstoß
vorhalten lassen zu müssen. Die Förderung könnte sonst dadurch verloren gehen.
Kreisrat Koch nimmt für die SPD-Kreistagsfraktion Stellung
(s. Anlage).
Daraus ergebend
stellt Kreisrat Koch nachfolgenden Änderungsantrag:
- Der Landkreis Würzburg unterstützt den Markt Rimpar mit
der Schaffung einer Ortsumgehung.
- Die Landkreisverwaltung wird beauftragt mit dem
Freistaat Bayern unter Einschaltung der örtlichen Abgeordneten gemeinsam
mit dem Markt Rimpar eine verkehrstechnisch, finanziell- und
fördertechnisch optimale Lösung zu erreichen.
Dies wäre die kommunale Sonderbaulast. Sobald dies unter Dach und Fach
ist, sei man bereit, weitere Beschlüsse
zur Durchführung zu fassen.
Es entwickelt sich
eine rege Debatte, in der über die Möglichkeiten der Beantragung von
Fördermitteln über die kommunale Sonderbaulast bzw. über das BayGVFG diskutiert
wird.
Landrat Nuß ist der Auffassung, dass beide Förderwege
parallel geprüft werden sollten. Zum einen die normale Förderung 50 % + X und
zum anderen die kommunale Sonderbaulast.
Kreisrat Schlereth stellt sich die Frage, bis zu welchem
Prozentsatz die Maßnahme realisierbar sei und wo die Grenze liege. Daher auch
die Forderung der SPD nach einer Tabelle. Die Grundsatzfrage, welche
Möglichkeiten es gebe, gilt es in einem Spitzengespräch und mit dem
Staatssekretär abzuklären.
Landrat Nuß zitiert noch einmal den Beschlussvorschlag
der Verwaltung, in dem der Landkreis grundsätzlich seine Zusage zu der Trägerschaft
der Maßnahme unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen (d.h. =
finanzielle Beteiligung) zu übernehmen, ausspricht. Über die weiteren Details
(z.B. die Höhe der Beteiligung) sei zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten.
Kreisrat Koch warnt vor diesem Beschluss, in dem die
Anerkennung der Federführung zugesagt wird. Er weist nochmals darauf hin, dass
den Antrag auf kommunale Sonderbaulast nur die Kommune einreichen könne und
nicht der Landkreis. Bei einer Federführung durch den Landkreis würde es
demnach keine Sonderbaulast geben.
Kreisrätin Pumpurs kritisiert ebenfalls die fehlenden
Informationen im Vorfeld. Sie nimmt Bezug auf einen Fragenkatalog der
Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der bei der Verwaltung eingereicht
worden sei und benennt die darin aufgeworfenen Fragen.
Herr Krug beantwortet weitestgehend die Fragen.
Fraktionsvorsitzender Trautner meldet sich zu Wort und stellt die Dinge aus
seiner Sicht dar. So sei
- Für Umgehungsstraßen der Bund zuständig und nicht der
Kreis. Wer eine Umgehungsstraße anstrebt, müsse sich an den Bund wenden.
Dort seien die Finanzmittel. Deswegen würde es auch in den Unterlagen
nicht Umgehungsstraße sondern Verlagerung von Kreisstraßen heißen. Es ist
eine Umgehungsstraße, für die der Kreis eigentlich nicht zuständig ist.
- Diese Straßen erschließen neue Gewerbe- und Wohngebiete.
Wenn diese Umgehungsstraßen gebaut sind, werden diese Flächen im Norden
und Westen plötzlich interessant für Gewerbegebiete und für Baugebiete. Es
würden auch andere Gemeinden kommen und eine Umgehung für ihren
Ortsbereich fordern. Stimme man dem Beschlussvorschlag zu, schaffe man
dadurch einen Präzedenzfall.
- Zu kritisieren sei auch, dass keine Pläne vorgelegt
worden sind. Auch liegen keine Verkehrszählungen vor.
- Das Ganze sei ein Abenteuer. Erst müsse ein Beschluss gefasst werden,
dass der Kreis für alles zuständig ist und danach werde alles geplant.
Dies aber würde bedeutet, dass der Landkreis mit dabei wäre und verantwortlich
ist. Grobschätzungen werden kalkuliert. Der Landrat habe in der letzten
Sitzung von 5 Mio. € gesprochen, für die der Kreis dann zuständig sei.
Laut Aussage von Herr Krug müsse der Landkreis zahlen, wenn Rimpar nicht
zahlen könnte, wenn dieser Beschluss gefasst wird. Dieser Beschluss kann
so nicht gefasst werden. Auch die Förderung von 80 % sei nicht gesichert.
Auf dem Papier stehe nichts außer 50 %.
- Auch habe es immer geheißen, dass dem Landkreis keine
Kosten und Aufwendungen entstehen, weder in personeller noch finanzieller
Hinsicht und, dass der Markt Rimpar alle damit verbundenen Kosten
übernimmt. Doch jetzt heißt es, es würde nicht gehen, jetzt muss es der
Kreis übernehmen. 175.000 € hat der Landkreis dafür angesetzt. Nun, bei
Kosten von 3,5 Mio. € ist es das 20-fache und wenn es 5 Mio. kostet,
dann ist es das 28-fache von dem was der Landkreis angeboten hatte. Er ist
empört. So könne man mit dem Landkreis nicht umgehen. Zu Recht würden hier
die anderen Gemeinden sagen: „Ihr befürwortet eine Gemeinde und wir dürfen
das bezahlen.“ Die Umgehungsstraße Rimpar sprengt den finanziellen Rahmen
des Landkreises. Der Landkreis ist dafür nicht zuständig. Dieser habe
andere wichtige Projekte, wie z.B. in Ochsenfurt die Generalsanierung.
Deshalb sei er der Auffassung: „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein
Schrecken ohne Ende.“
Kreisrat
Losert geht auf die
Kritik von Kollege Trautner ein. Er weist darauf hin, dass man sich bereits
seit 15 Jahren mit den Planungen einer Ortsumgehung beschäftige. Außer Kosten
und viel Papier sei bisher nichts bewegt worden.
Ob es eine
Verlagerung oder eine Umgehungsstraße ist, solle man jetzt einmal dahingestellt
lassen. Wer dann GFVG oder Sonderbaulast bekommt, könne man prüfen lassen. Viel
wichtiger sei es jedoch, das Signal zu geben, in das Planfeststellungsverfahren
zu gehen und diesen Grundsatzbeschluss zu fassen. Er betont, dass es hier um
zwei Kreisstraßen gehe und nicht um eine Gemeindestraße.
Er plädiert daher
dafür, diesen Beschluss zu fassen und die Kostenaufteilung - die er als
Bürgermeister so auch nicht akzeptieren kann. Er halte die Prüfung der
Förderwege in einem Spitzengespräch für den richtigen Weg. Es müsse eine
vernünftige und finanzierbare Lösung dabei herauskommen. Deshalb bittet er
darum, diesen Beschluss zu fassen.
Kreisrat Götz merkt an, dass hier die Verbindung von zwei
Staatsstraßen vorliege. Daher kam auch der Gedanke mit der Sonderbaulast. MdL
Halbleib habe sich in der Fraktionssitzung geäußert, dass er große Hoffnung in
die Förderung der Sonderbaulast setze. Deshalb kam auch der Vorschlag seitens
der SPD, ein Spitzengespräch der örtlichen Landtagsabgeordneten mit
Staatssekretär Eck zu führen.
Was die Beantragung
der Sonderbaulast angehe, so habe man recherchiert. Diese könne demnach nur von
der Gemeinde und nicht vom Landkreis beantragt werden.
Aus seiner Sicht
sollte dies nicht parallel gemacht werden. Er stellt sich strategisch den
Ablauf des Gesprächs in München vor. Deshalb sei er der Auffassung, dass
zunächst die Sonderbaulast schnellstmöglich geprüft werden sollte. Anschließend
könnte man dann in das andere Förderverfahren einsteigen.
Kreisrat Rützel schließt sich seinen Vorrednern an, zunächst
die Sonderbaulast zu prüfen. Auch schlägt er vor, einen „Letter of Intent“
(Vertragliche Absichtserklärung) mit dem Markt Rimpar zu schließen. Dies sollte
im Vorfeld durchgeführt werden, um im Kreistag eine gewisse Sicherheit zu
haben, was der Markt Rimpar bereit ist zu tragen.
Landrat Nuß weist darauf hin, dass es wichtig sei,
zunächst einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Erst dann könne man das
Spitzengespräch führen.
Die Kreisräte Schlereth, Kuhl und Götz halten
es nach wie vor für wichtig, im Vorfeld abzuklären, welche Fördermöglichkeit
zum Tragen kommt und wer Antragsteller ist, wenn es um die Beantragung der
kommunalen Sonderbaulast gehe.
Kreisrat Losert weist darauf hin, dass zunächst das
Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht werden muss. Erst dann könne in
einem nächsten Schritt die Förderung beantragt werden.
Herr Krug sieht ein gewisses Problem, falls die kommunale Sonderbaulast nur von
der Gemeinde beantragt werden kann. Dann bestünde die Gefahr, dass beim
Planfeststellungsverfahren der falsche Antragsteller den Antrag stellt. Dies
könnte fördertechnisch zum Problem werden. Es müsse schnell geklärt werden, wer
Antragsteller sein muss. Der Beschlussvorschlag sei daher entsprechend
umzuformulieren.
Fachbereichsleiter Künzig trägt folgenden geänderten
Beschlussvorschlag als Empfehlung an den Kreistag vor:
Der Landkreis Würzburg beteiligt
sich grundsätzlich finanziell an der Umsetzung der Umfahrung Rimpar.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Finanzierung in Zusammenarbeit mit dem Markt Rimpar mit den Förderbehörden
abzustimmen.
Über die Ausgestaltung der
Trägerschaft und die Stellung des Planfeststellungsantrages wird aufgrund des
Ergebnisses der Verhandlungen mit den Förderbehörden entschieden.
Über diesen
Beschlussvorschlag lässt Landrat Nuß abstimmen.
Beschluss:
Der Umwelt- und
Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag grundsätzlich die finanzielle Beteiligung
des Landkreises Würzburg an der Umsetzung der Umfahrung Rimpar.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Finanzierung in Zusammenarbeit mit dem Markt Rimpar mit den Förderbehörden
abzustimmen.
Über die Ausgestaltung der Trägerschaft
und die Stellung des Planfeststellungsantrages wird aufgrund des Ergebnisses
der Verhandlungen mit den Förderbehörden entschieden.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2, StBA – H. Brückner
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA