Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Debatte:

 

Landrat Nuß erläutert zunächst den Sachverhalt. Herr Nuber vom Ing.Büro Maier stellt anschließend die technische Planung anhand von Plänen vor.

 

Herr Krug, Leiter des Zentralen Steuerungs- und Servicebereichs, nimmt Bezug auf den vorliegenden Beschlussvorschlag. Er erläutert kurz die Gründe, weshalb ein neuer Beschluss gefasst werden muss. Wie hoch letztendlich der Fördersatz durch den Freistaat Bayern sein wird, sei noch nicht absehbar. Ziel sei es, einen möglichst hohen Fördersatz zu erreichen, der sowohl für die Südumfahrung als auch für die Westumfahrung gelte.

 

Das Planfeststellungsverfahren für beide Verfahren zu verbinden sei nicht sinnvoll, da die Planungen bei der Westumfahrung relativ weit seien und in Kürze mit den Planunterlagen zu rechnen sei, so dass im Frühjahr das Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet werden könnte. Sobald Baufreigabe bestehen würde und mit der Förderung Einigkeit bestünde, könnte zum geplanten Bau der Westumgehung parallel das Planfeststellungsverfahren für die Südumgehung betrieben werden.

 

Kreisrat Rützel sieht Kosten auf den Landkreis zukommen, die laut Beschluss im Jahr 2005 nicht gewollt waren. Die ursprüngliche Kostenbeteiligung von 175.000 € würde sich nach einer groben Schätzung demnach verzehnfachen.

 

Fachbereichsleiter Künzig geht nochmal auf die Historie ein. Er äußert sich, dass es sich bis zu einem gewissen Grad um eine politische Entscheidung handele. Er halte die Umgehung für sinnvoll. Er äußert sich, dass unabhängig von der Förderung, der Landkreis als Baulastträger der Kreisstraße stärker in die Baumaßnahmen eingebunden werden müsse, um sich später keinen Förderverstoß vorhalten lassen zu müssen. Die Förderung könnte sonst dadurch verloren gehen.

 

 

Kreisrat Koch nimmt für die SPD-Kreistagsfraktion Stellung (s. Anlage).

 

Daraus ergebend stellt Kreisrat Koch nachfolgenden Änderungsantrag:

 

  1. Der Landkreis Würzburg unterstützt den Markt Rimpar mit der Schaffung einer Ortsumgehung.
  2. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt mit dem Freistaat Bayern unter Einschaltung der örtlichen Abgeordneten gemeinsam mit dem Markt Rimpar eine verkehrstechnisch, finanziell- und fördertechnisch optimale Lösung zu erreichen.

Dies wäre die kommunale Sonderbaulast. Sobald dies unter Dach und Fach ist,  sei man bereit, weitere Beschlüsse zur Durchführung zu fassen.

 

Es entwickelt sich eine rege Debatte, in der über die Möglichkeiten der Beantragung von Fördermitteln über die kommunale Sonderbaulast bzw. über das BayGVFG diskutiert wird.

 

Landrat Nuß ist der Auffassung, dass beide Förderwege parallel geprüft werden sollten. Zum einen die normale Förderung 50 % + X und zum anderen die kommunale Sonderbaulast.

 

Kreisrat Schlereth stellt sich die Frage, bis zu welchem Prozentsatz die Maßnahme realisierbar sei und wo die Grenze liege. Daher auch die Forderung der SPD nach einer Tabelle. Die Grundsatzfrage, welche Möglichkeiten es gebe, gilt es in einem Spitzengespräch und mit dem Staatssekretär abzuklären.

 

Landrat Nuß zitiert noch einmal den Beschlussvorschlag der Verwaltung, in dem der Landkreis grundsätzlich seine Zusage zu der Trägerschaft der Maßnahme unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen (d.h. = finanzielle Beteiligung) zu übernehmen, ausspricht. Über die weiteren Details (z.B. die Höhe der Beteiligung) sei zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten.

 

Kreisrat Koch warnt vor diesem Beschluss, in dem die Anerkennung der Federführung zugesagt wird. Er weist nochmals darauf hin, dass den Antrag auf kommunale Sonderbaulast nur die Kommune einreichen könne und nicht der Landkreis. Bei einer Federführung durch den Landkreis würde es demnach keine Sonderbaulast geben.

 

Kreisrätin Pumpurs kritisiert ebenfalls die fehlenden Informationen im Vorfeld. Sie nimmt Bezug auf einen Fragenkatalog der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der bei der Verwaltung eingereicht worden sei und benennt die darin aufgeworfenen Fragen.

 

Herr Krug beantwortet weitestgehend die Fragen.

 

Fraktionsvorsitzender Trautner meldet sich zu Wort und stellt die Dinge aus seiner Sicht dar. So sei

 

  1. Für Umgehungsstraßen der Bund zuständig und nicht der Kreis. Wer eine Umgehungsstraße anstrebt, müsse sich an den Bund wenden. Dort seien die Finanzmittel. Deswegen würde es auch in den Unterlagen nicht Umgehungsstraße sondern Verlagerung von Kreisstraßen heißen. Es ist eine Umgehungsstraße, für die der Kreis eigentlich nicht zuständig ist.
  2. Diese Straßen erschließen neue Gewerbe- und Wohngebiete. Wenn diese Umgehungsstraßen gebaut sind, werden diese Flächen im Norden und Westen plötzlich interessant für Gewerbegebiete und für Baugebiete. Es würden auch andere Gemeinden kommen und eine Umgehung für ihren Ortsbereich fordern. Stimme man dem Beschlussvorschlag zu, schaffe man dadurch einen Präzedenzfall.
  3. Zu kritisieren sei auch, dass keine Pläne vorgelegt worden sind. Auch liegen keine Verkehrszählungen vor.
  4. Das Ganze sei ein Abenteuer.  Erst müsse ein Beschluss gefasst werden, dass der Kreis für alles zuständig ist und danach werde alles geplant. Dies aber würde bedeutet, dass der Landkreis mit dabei wäre und verantwortlich ist. Grobschätzungen werden kalkuliert. Der Landrat habe in der letzten Sitzung von 5 Mio. € gesprochen, für die der Kreis dann zuständig sei. Laut Aussage von Herr Krug müsse der Landkreis zahlen, wenn Rimpar nicht zahlen könnte, wenn dieser Beschluss gefasst wird. Dieser Beschluss kann so nicht gefasst werden. Auch die Förderung von 80 % sei nicht gesichert. Auf dem Papier stehe nichts außer 50 %.
  5. Auch habe es immer geheißen, dass dem Landkreis keine Kosten und Aufwendungen entstehen, weder in personeller noch finanzieller Hinsicht und, dass der Markt Rimpar alle damit verbundenen Kosten übernimmt. Doch jetzt heißt es, es würde nicht gehen, jetzt muss es der Kreis übernehmen. 175.000 € hat der Landkreis dafür angesetzt. Nun, bei Kosten von 3,5 Mio. € ist es das 20-fache und wenn es 5 Mio. kostet, dann ist es das 28-fache von dem was der Landkreis angeboten hatte. Er ist empört. So könne man mit dem Landkreis nicht umgehen. Zu Recht würden hier die anderen Gemeinden sagen: „Ihr befürwortet eine Gemeinde und wir dürfen das bezahlen.“ Die Umgehungsstraße Rimpar sprengt den finanziellen Rahmen des Landkreises. Der Landkreis ist dafür nicht zuständig. Dieser habe andere wichtige Projekte, wie z.B. in Ochsenfurt die Generalsanierung. Deshalb sei er der Auffassung: „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.“

Kreisrat  Losert geht auf die Kritik von Kollege Trautner ein. Er weist darauf hin, dass man sich bereits seit 15 Jahren mit den Planungen einer Ortsumgehung beschäftige. Außer Kosten und viel Papier sei bisher nichts bewegt worden.

 

Ob es eine Verlagerung oder eine Umgehungsstraße ist, solle man jetzt einmal dahingestellt lassen. Wer dann GFVG oder Sonderbaulast bekommt, könne man prüfen lassen. Viel wichtiger sei es jedoch, das Signal zu geben, in das Planfeststellungsverfahren zu gehen und diesen Grundsatzbeschluss zu fassen. Er betont, dass es hier um zwei Kreisstraßen gehe und nicht um eine Gemeindestraße.

Er plädiert daher dafür, diesen Beschluss zu fassen und die Kostenaufteilung - die er als Bürgermeister so auch nicht akzeptieren kann. Er halte die Prüfung der Förderwege in einem Spitzengespräch für den richtigen Weg. Es müsse eine vernünftige und finanzierbare Lösung dabei herauskommen. Deshalb bittet er darum, diesen Beschluss zu fassen.

 

 

Kreisrat Götz merkt an, dass hier die Verbindung von zwei Staatsstraßen vorliege. Daher kam auch der Gedanke mit der Sonderbaulast. MdL Halbleib habe sich in der Fraktionssitzung geäußert, dass er große Hoffnung in die Förderung der Sonderbaulast setze. Deshalb kam auch der Vorschlag seitens der SPD, ein Spitzengespräch der örtlichen Landtagsabgeordneten mit Staatssekretär Eck zu führen.

 

Was die Beantragung der Sonderbaulast angehe, so habe man recherchiert. Diese könne demnach nur von der Gemeinde und nicht vom Landkreis beantragt werden.

 

Aus seiner Sicht sollte dies nicht parallel gemacht werden. Er stellt sich strategisch den Ablauf des Gesprächs in München vor. Deshalb sei er der Auffassung, dass zunächst die Sonderbaulast schnellstmöglich geprüft werden sollte. Anschließend könnte man dann in das andere Förderverfahren einsteigen.

 

Kreisrat Rützel schließt sich seinen Vorrednern an, zunächst die Sonderbaulast zu prüfen. Auch schlägt er vor, einen „Letter of Intent“ (Vertragliche Absichtserklärung) mit dem Markt Rimpar zu schließen. Dies sollte im Vorfeld durchgeführt werden, um im Kreistag eine gewisse Sicherheit zu haben, was der Markt Rimpar bereit ist zu tragen.

 

Landrat Nuß weist darauf hin, dass es wichtig sei, zunächst einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Erst dann könne man das Spitzengespräch führen.

 

Die Kreisräte Schlereth, Kuhl und Götz halten es nach wie vor für wichtig, im Vorfeld abzuklären, welche Fördermöglichkeit zum Tragen kommt und wer Antragsteller ist, wenn es um die Beantragung der kommunalen Sonderbaulast gehe.

 

Kreisrat Losert weist darauf hin, dass zunächst das Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht werden muss. Erst dann könne in einem nächsten Schritt die Förderung beantragt werden.

 

Herr Krug sieht ein gewisses Problem, falls die kommunale Sonderbaulast nur von der Gemeinde beantragt werden kann. Dann bestünde die Gefahr, dass beim Planfeststellungsverfahren der falsche Antragsteller den Antrag stellt. Dies könnte fördertechnisch zum Problem werden. Es müsse schnell geklärt werden, wer Antragsteller sein muss. Der Beschlussvorschlag sei daher entsprechend umzuformulieren.

 

Fachbereichsleiter Künzig trägt folgenden geänderten Beschlussvorschlag als Empfehlung an den Kreistag vor:

Der Landkreis Würzburg beteiligt sich grundsätzlich finanziell an der Umsetzung der Umfahrung Rimpar.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung in Zusammenarbeit mit dem Markt Rimpar mit den Förderbehörden abzustimmen.

Über die Ausgestaltung der Trägerschaft und die Stellung des Planfeststellungsantrages wird aufgrund des Ergebnisses der Verhandlungen mit den Förderbehörden entschieden.

 

Über diesen Beschlussvorschlag lässt Landrat Nuß abstimmen.

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag grundsätzlich die finanzielle Beteiligung des Landkreises Würzburg an der Umsetzung der Umfahrung Rimpar.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung in Zusammenarbeit mit dem Markt Rimpar mit den Förderbehörden abzustimmen.

Über die Ausgestaltung der Trägerschaft und die Stellung des Planfeststellungsantrages wird aufgrund des Ergebnisses der Verhandlungen mit den Förderbehörden entschieden.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, StBA – H. Brückner

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA